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   BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06 (PKH)   

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BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,19923)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2006 - IV S 6/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,19923)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - IV S 6/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,19923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Gewährung rechtlichen Gehörs ; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung durch das Gericht; Rechtmäßigkeit einer Gewinnermittlung; Umsatzsteuer als durchlaufender Posten i.S. des § 4 Abs. 3 S. 2 ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.02.1975 - I R 154/73

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist die Umsatzsteuer auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung kein durchlaufender Posten i.S. des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, weil sie vom Unternehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt und verausgabt wird (BFH-Urteil vom 19. Februar 1975 I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl II 1975, 441).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 28. April 2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 28. April 2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).
  • BFH, 18.10.1995 - V B 50/95

    Verfahrensmangel bei nichterhebung des gebotenen Beweises durch Einschaltung

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Es ist daher von einem Rügeverzicht auszugehen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des BVerfG vom 29. April 1996 1 BvR 2640/95, Steuer-Eildienst 1996, 411).
  • BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 2640/95
    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Es ist daher von einem Rügeverzicht auszugehen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des BVerfG vom 29. April 1996 1 BvR 2640/95, Steuer-Eildienst 1996, 411).
  • BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03

    Steuerberater: Beraterprivileg - eigene Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 28. April 2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).
  • BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96
    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Der Antragsteller hat weder ausgeführt, was das FG noch hätte aufklären müssen, noch hat er --wie erforderlich (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, Nr. 3 der Gründe)-- dargelegt, warum er diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat.
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06
    Es ist daher von einem Rügeverzicht auszugehen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des BVerfG vom 29. April 1996 1 BvR 2640/95, Steuer-Eildienst 1996, 411).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    dd) Der Unternehmer (hier: der Kläger) ist außerdem Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) und die Umsatzsteuer nach der Rechtsprechung des BFH kein durchlaufender Posten (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1975 I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl II 1975, 441; BFH-Beschluss vom 29. Mai 2006 IV S 6/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1827).
  • BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20

    Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der

    Umsatzsteuerbeträge, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs von Dritten in Rechnung gestellt werden und die er an Dritte zahlt (Vorsteuerbeträge) sowie Umsatzsteuerbeträge, die er --nach Abzug der Vorsteuer-- an das Finanzamt abführt, sind Betriebsausgaben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19.02.1975 - I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl II 1975, 441, Rz 8; BFH-Beschluss vom 29.05.2006 - IV S 6/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1827, unter II.2.c).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 K 170/12

    Berechnung von Einnahmen im Sinne des § 13a Abs. 6 S. 3 EStG aufgrund der

    Entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht stellt die Umsatzsteuer auch keinen - bei der Gewinnermittlung auszuscheidenden - durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG dar, weil sie von dem Unternehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt und verausgabt wird (BFH-Urteile vom 19. Februar 1975 I R 154/73, BFHE 115, 129, BStBl. II 1975, 441, und vom 29. Mai 2006 IV S 6/06 [PKH], BFH/NV 2006, 1827).
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