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   BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12   

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https://dejure.org/2012,14361
BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12 (https://dejure.org/2012,14361)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - IV ZA 11/12 (https://dejure.org/2012,14361)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12 (https://dejure.org/2012,14361)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von vornherein untauglichen Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26a Abs. 2
    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von vornherein untauglichen Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09

    Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12
    b) Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung völlig ungeeignet ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, mithin für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BGH aaO; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, mithin für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (vgl. BGH aaO; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412).
  • BGH, 13.07.2022 - I ZB 27/22

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. § 26a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 08.01.2015 - V ZB 184/14

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Befangenheitsgrundes (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2014 - VIII ZB 27/14, juris; vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3 f.; vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12, juris; vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2016 - IV ZB 20/15

    Statthaftigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen die Richter am BGH bei Beendigung

    Über ein unzulässiges Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.08.2020 - III ZB 16/20

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig

    Der mit dem vorgenannten Schreiben angebrachte pauschale Befangenheitsantrag gegen die Richter T. und K. , ihre Kollegen und den Bundesgerichtshof in Karlsruhe insgesamt ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 13.07.2022 - I ZB 28/22

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Verwerfung der Anhörungsrüge als

    Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. § 26a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 20.07.2022 - IV ZR 137/21

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

    Der Senat ist in der eingangs genannten regulären Besetzung zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch des Klägers berufen, weil dieses offensichtlich unzulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12, juris Rn. 1).

    Der Kläger trägt keine Befangenheitsgründe vor, die sich individuell auf die an der von ihm angegriffenen Senatsentscheidung beteiligten Richter beziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 aaO Rn. 3 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2018 - II ZB 15/18, juris Rn. 1), sondern begründet dies nur mit einer seiner Ansicht nach offensichtlich fehlerhaften Entscheidung.

  • BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20

    Unzulässiger Antrag auf Ablehnung gegen Besetzung des Gerichts wegen Befangenheit

    Der vom Antragsteller angebrachte Befangenheitsantrag ist - worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung seiner abgelehnten Mitglieder entscheiden kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 mwN) - bereits unzulässig, da die Antragsbegründung völlig ungeeignet ist, auch nur die Möglichkeit einer Befangenheit der einzelnen Richter aufgrund persönlicher Beziehungen zu den Parteien oder zu der Rechtssache aufzuzeigen.
  • BGH, 05.05.2014 - IV ZA 10/14

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Sein Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, worüber der Senat in regulärer Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden kann (Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2014 - IV ZA 23/13, juris Rn. 1; vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 18/12, juris Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 07.03.2019 - IV ZR 30/18

    Ablehnungsgesuch gegen den erkennenden Senat wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Kläger trägt keine Befangenheitsgründe vor, die sich individuell auf die an der von ihm angegriffenen Senatsentscheidung beteiligten Richter beziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 3 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2018 - II ZB 15/18, juris Rn. 1).
  • BGH, 26.01.2015 - PatAnwZ 1/14

    Ablehnung eines Patentanwalts als ehrenamtlicher Richter wegen einer Besorgnis

    Über unzulässige Ablehnungsgesuche entscheidet der Senat in der regulären Besetzung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 20.08.2020 - III ZB 18/20
  • BGH, 29.03.2023 - IV ZR 28/22

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen Richter als unzulässig nach vollständigem

  • BGH, 20.08.2020 - III ZA 12/20

    Versagung der Beiordnung eines Notanwalts zur Durchführung einer aussichtslosen

  • BGH, 14.01.2020 - VIII ZA 12/19

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen Richter; Anhörungsrüge

  • BGH, 20.08.2020 - III ZB 17/20
  • BGH, 29.07.2014 - IV ZB 19/14

    Ablehnung eines Richters

  • BGH, 10.06.2021 - III ZB 12/21

    Unzulässiger Befangenheitsantrag

  • BGH, 13.01.2022 - III ZA 4/21

    Darlegung einer konkreten entscheidungserheblichen Gehörsverletzung

  • BGH, 22.01.2014 - IV ZA 23/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs b ei Begründung mit fehlerhaften

  • OLG Nürnberg, 07.04.2022 - 5 EK 3307/21

    Unbegründete Anhörungsrüge und unzulässiges Ablehnungsgesuch

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