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   BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94   

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https://dejure.org/1994,4111
BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94 (https://dejure.org/1994,4111)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1994 - IV ZB 12/94 (https://dejure.org/1994,4111)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 (https://dejure.org/1994,4111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zustellung eines Urteils zum zweiten Mal aufgrund eines unrichtigen Aktenzeichens auf ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Vertrauen des Anwalts auf erfolgte zweite Urteilszustellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 680
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1979 - VI ZB 4/79

    Berufung - Verwerfung - Verhandeln zur Sache

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94
    Eine Entscheidung durch Urteil ist nur dann erforderlich, wenn sie auf einer mündlichen Verhandlung beruht (MK ZPO-Rimmelspacher, § 519b Rdn. 11), also über die Zulässigkeit der Berufung verhandelt worden ist ( BGH, Beschluß vom 29. Mai 1979 - VI ZB 4/79 - NJW 1979, 1891).

    Das Berufungsgericht war deshalb nicht gehindert, durch Beschluß zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 1979, a.a.O.).

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86

    Versehentliche Zustellung der für den Beklagten bestimmten Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluß vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258 in einem ähnlichen Fall entschieden; der hier vorliegende Sachverhalt rechtfertigt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keine andere Beurteilung.

    Deren Kenntnisstand unterschied sich nach den ihnen erteilten Informationen von dem des erstinstanzlichen Bevollmächtigten nicht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1986, a.a.O.).

  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94
    Denn gerade die Bewirkung der Zustellung ist Sache des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ( § 209 ZPO); er hat sie nach eigener Prüfung zu veranlassen, die Durchführung zu überwachen und gegebenenfalls auch für die Wiederholung einer mangelhaften Zustellung zu sorgen (vgl. MK ZPO - v. Feldmann, § 209; Zöller-Stöber, ZPO 18. Aufl. § 209 Rdn. 4; BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - VersR 1989, 1087).
  • BGH, 04.07.1978 - VI ZB 6/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsbegründung -

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94
    Zutreffend ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, daß die erste Zustellung des Urteils des Landgerichts, die zu Händen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 4. Mai 1992 erfolgte, nach § 212a ZPO wirksam war (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1978 - VI ZB 6/78 - VersR 1978, 961); auch der Beschwerdeführer erinnert insoweit nichts.
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger

    Im Fall einer unzutreffenden Auskunft über die Zustellung und eines durch sie ausgelösten Rechtsirrtums über den Lauf einer Frist hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass der Rechtsanwalt sich auf die Auskunft verlassen und die Frist entsprechend der ihm erteilten Auskunft berechnen darf (BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258: Erneute Zustellung, nachdem bereits die für den Prozessgegner vorgesehene Ausfertigung zugestellt worden war; Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680: Erneute Zustellung wegen falscher Aktenzeichen auf den Empfangsbekenntnissen; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 - NJW-RR 2005, 1658: Erneute Zustellung nach Rückforderung der zunächst zugestellten, aber mangelhaften Ausfertigung).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZB 15/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldeter Irrtum des

    Wenn das Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansah, durfte der Anwalt darauf vertrauen, dass es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme handelte, und davon ausgehen, dass erst diese Zustellung die Berufungsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.).

    Hierauf durfte er mit Rücksicht auf die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Bereich der Zustellung vertrauen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 und vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658, 1659).

    Er hat sie nach eigener Prüfung zu veranlassen, ihre Durchführung zu überwachen und gegebenenfalls für die Wiederholung einer mangelhaften Zustellung zu sorgen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681 zu § 209 ZPO aF; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 168 Rn. 3 f. zu § 168 ZPO nF).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Wenn aber das Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansah, durfte der Anwalt darauf vertrauen, daß es sich bei der erneuten Zustellung um eine sinnvolle Maßnahme handelte, und davon ausgehen, daß erst diese Zustellung die Berufungsbegründungsfrist in Lauf gesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681).

    Mit Rücksicht auf die Zuständigkeit eines Urkundsbeamten im Bereich der Zustellung konnte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin auf diese Erklärung in gleicher Weise vertrauen wie auf eine durch einen Richter veranlaßte Erklärung über die Wirksamkeit einer Zustellung (vgl. BGH VersR 1995, 680, 681).

  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Anders als in den Fällen, in denen die erneute Urteilszustellung vom Gericht ohne Zutun der Parteivertreter als notwendig angesehen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258; Beschl. v. 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), konnte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin hier nicht ohne weiteres den Eindruck gewinnen, das Landgericht habe die erste Zustellung als unwirksam angesehen.
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 463/22

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die Berechnung der Einlegungsfrist ab der zweiten Zustellung und die um zwei Tage verspätete Einlegung waren daher unverschuldet, § 233 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94, VersR 1995, 680, 681; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04, NJW-RR 2005, 1658 f.; Beschluss vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12, juris Rn. 14).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 165/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn die vom SG aus unerklärlichen Gründen veranlasste zweite Zustellung des Gerichtsbescheids an die Beteiligten mit der erneuten Rechtsmittelbelehrung, dass die Berufung "innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheides" einzulegen ist, musste bei dem nicht anwaltlich vertretenen Kläger den Eindruck erwecken, dass er der zweiten, neueren Belehrung folgen durfte (vgl BGH vom 26.10.1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680 mwN bei irrtümlicher zweiter Urteilszustellung an einen Anwalt).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZB 108/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1986 (VI ZB 8/86, VersR 1987, 258) und vom 26. Oktober 1994 (IV ZB 12/94, VersR 1995, 680) lagen andere, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 108/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    Den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1986 (VI ZB 8/86, VersR 1987, 258) und vom 26. Oktober 1994 (IV ZB 12/94, VersR 1995, 680) lagen andere, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Fallgestaltungen zugrunde.
  • OLG Köln, 29.01.2009 - 12 UF 39/08

    Rechtsfolgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung eines

    Dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.10.1994 (VersR 1995, 680) lag die erste Zustellung eines Urteils mit einem der Jahreszahl nach falschen Aktenzeichen der Empfangsbekenntnisse zugrunde.
  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    f) Das gilt insbesondere bei zugleich von der absendenden Stelle gegebenen Auskünften, die auf Empfängerseite zur irrtümlichen Annahme der Maßgeblichkeit der zweiten Zustellung führen konnten (vgl. BGH vom 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), speziell bei missverständlichen Erklärungen ohne Hinweis auf die Maßgeblichkeit der vorherigen Zustellung an den anderen Empfänger (vgl. BGH vom 8. Februar 1996, VII ZB 21/95, HFR 1996, 831, NJW 1996, 1477 ).
  • BGH, 14.10.1999 - V ZB 35/99

    Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des Urteils

  • BGH, 03.02.2000 - V ZR 386/99

    Wiedereinsetzung nach Urteilsberichtigung

  • OLG Brandenburg, 19.04.2018 - 12 U 180/17

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer Zustellungsurkunde geführt werden?

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