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   BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93   

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BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93 (https://dejure.org/1993,3920)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1993 - IV ZB 14/93 (https://dejure.org/1993,3920)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1993 - IV ZB 14/93 (https://dejure.org/1993,3920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes für den Schuldner - Abhängigkeit der Vollstreckung von der angeordneten Sicherheitsleistung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.07.1989 - III ZB 39/89

    Anforderungen an die Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93
    Die Entscheidung, ob im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 572 Abs. 3 ZPO die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen oder eine Anordnung mit anderem Inhalt - etwa über eine Abwendungsbefugnis des Schuldners entsprechend § 711 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juli 1989 - III ZB 39/89 - BGHR ZPO § 572 Abs. 3 einstweilige Anordnung 1) - zu treffen ist, steht im Ermessen des Beschwerdegerichts.

    Dabei kann insbesondere bei Entscheidungen durch Beschluß gemäß § 519b ZPO zu berücksichtigen sein, daß der Schuldner hinsichtlich des Vollstreckungsschutzes nicht schlechter gestellt werden soll, als bei der Verwerfung der Berufung durch Urteil (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juli 1989, a.a.O.).

  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris, Tz. 3; Zöller/Herget aaO § 708 Rdn. 12).
  • OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07

    Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil durch seine Bestätigung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris Tz. 3; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 708 Rz. 11).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05

    Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren

    bb) Die bislang zu § 570 Abs. 3, § 575 Abs. 5 ZPO ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich - soweit ersichtlich - in diesem Rahmen gehalten (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Juli 1989 - III ZB 39/89, BGHR ZPO § 572 Abs. 3 a.F. Einstweilige Anordnung 1; Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, BGHR ZPO § 572 Abs. 3 a.F. Einstweilige Anordnung 2).

    Wird dem Beschwerderichter die Regelungsbefugnis zugewiesen, die Vollziehung der vorausgegangenen Entscheidung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder die Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung einzustellen, schließt das an die Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen (§§ 708 f, 711 ZPO) an und soll verhindern, dass der Schuldner hinsichtlich des Vollstreckungsschutzes schlechter gestellt wird, als er bei einer entsprechenden Entscheidung durch Urteil stände (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993, aaO).

  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3648/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris, dort Tz. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 708 Rz. 12, Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 708 Rz. 11; Lackmann in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 708 Rz. 9).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3992/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris, dort Tz. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 708 Rz. 12, Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 708 Rz. 11; Lackmann in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 708 Rz. 9).
  • OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11

    Bezeichnung von Spirituosen mit "Rescue Tropfen" oder "Rescue Night Spray"

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.1993 ­ IV ZB 14/93, juris, dort Tz. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, § 708 Rdnr. 12; Hüßtege in Thomas/ Putzo, ZPO, 32. Auflage, § 708 Rdnr. 11; Lachmann in: Musielak ZPO, 8. Auflage, § 708 Rdnr. 9).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 3744/08

    Wettbewerbsverstoß beim Internet-Handel mit Arzneimitteln: Anwendbarkeit der

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris, dort Tz. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 708 Rz. 12, Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 708 Rz. 11; Lackmann in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 708 Rz. 9).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 175/13

    Antrag des Schuldners auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der

    Richtet sich - wie hier - die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, durch den die Berufung des Rechtsbeschwerdeführers als unzulässig verworfen worden ist (§ 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO), ist der Schuldner so zu stellen, wie er stünde, wenn das Berufungsgericht die Berufung durch Urteil als unzulässig verworfen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1989 - III ZB 39/89, BGHR ZPO § 572 Abs. 3 einstweilige Anordnung 1; Beschluss vom 27. August 1993 - IV ZB 14/93, BGHR ZPO § 572 Abs. 3 einstweilige Anordnung 2, jeweils zu § 519b Abs. 2 ZPO aF und § 573 Abs. 3 ZPO aF; siehe auch Senat, Beschluss vom 18. September 2014 - V ZR 290/13, NJW 2014, 3583 Rn. 7 ff.).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil durch seine Bestätigung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris Tz. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 708 Rz. 12, Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 708 Rz. 11; Lackmann in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 708 Rz. 9).
  • OLG München, 10.07.2008 - 29 U 3316/03

    Eigentumsherausgabeanspruch eines Berufsfotografen gegen einen Presseverlag nach

    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil durch seine Bestätigung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, juris Tz. 3;Hüßtegein:Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 708 Rz. 11).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 17 U 398/20

    Anforderungen an die Einlegung einer Berufung auf elektronischem Weg

  • OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08

    Geschmacksmusterrecht: Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens

  • OLG München, 29.07.2010 - 29 U 1589/10

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassener Hinweis auf Ausschluss von Call-by-Call und

  • OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10

    Markenzeichenschutz: Beurteilungskriterien für die rechtserhaltende Benutzung

  • OLG München, 10.12.2009 - 29 U 2841/09

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unzureichende Kennzeichnung redaktioneller

  • OLG München, 18.03.2010 - 29 U 5513/09

    Wettbewerbswidrige Verbraucherdarlehensvermittlung: Entrichtung eines

  • OLG Braunschweig, 17.10.2022 - 9 U 9/22

    Elektronischer Rechtsverkehr; Anwaltssoftware; Kanzleisoftware; Software; beA;

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2020 - 10 U 19/19

    Kosten und Zulässigkeit einer Berufung nach stattgebendem Teilurteil

  • OLG München, 14.01.2010 - 29 U 3183/09

    Urheberrechtsverletzung: Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei einmaligem

  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 U 116/22

    Verspätete Berufungseinlegung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • OLG München, 22.07.2010 - 29 U 4804/09

    Urheberrechtsverletzung: Unterlassungs- und Herausgabeanspruch hinsichtlich einer

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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93   

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https://dejure.org/1993,3161
BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93 (https://dejure.org/1993,3161)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1993 - IV ZB 14/93 (https://dejure.org/1993,3161)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 (https://dejure.org/1993,3161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch über Netto-Mietzins - Berücksichtigung eines Geheimhaltungsinteresses bei der Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer bei Auskunftserteilung: Anforderungen an Geheimhaltungsinteresse

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 86/85

    Geheimhaltungsinteresse - Streitwert - Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93
    Ein besonderes, gerechtfertigtes Interesse des Auskunftspflichtigen, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheimzuhalten, muß im Einzelfall konkret dargetan werden (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 86/85 - FamRZ 1987, 468).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 5/91

    Bemessung des Streitwerts bei einer Auskunftsklage - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93
    Dabei ist im wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheimzuhalten (BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 20 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1991 - VIII ZR 37/91

    Kauf eines Gesellschaftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZB 14/93
    Diese Bewertung des Rechtsmittelinteresses, die vom Senat nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Urteil vom 27. November 1991 - VIII ZR 37/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 13), ist nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, aaO Rn. 9; BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93, juris Rn. 6; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III ZB 28/10, juris Rn 9 f.).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des Auskunftbegehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von ihm gegenüber offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 - veröffentlicht bei JURIS).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 63/05

    Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Dazu gehört auch, daß gerade in der Person des Auskunftbegehrenden die Gefahr begründet sein muß, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könne (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 - veröffentlicht bei JURIS).
  • BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10

    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93, juris Rn. 6).
  • OLG Koblenz, 10.04.2008 - 6 U 111/08

    Einstweiliger Vollstreckungsschutz: Sicherheitshöhe bei einem Auskunftsanspruch

    Der Hinweis auf das allgemeine Risiko, dass wettbewerbsbezogene Daten unter der Hand ausgetauscht und damit an Dritte weitergegeben werden, reicht zur Darlegung, dass ein nicht zu ersetzender Nachteil drohe, nicht aus (BGH, Beschl. v. 08.12.1993 - IV ZB 14/93 -, Rn. 6 (juris); Beschl. v. 08.01.1999 - I ZR 299/98 -, NJWE-WettbR 99, 139, Rn. 16 f.).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Daneben kann ein Interesse des Beklagten an einer Geheimhaltung der zu offenbarenden Verhältnisse bei der Bemessung des Werts zu berücksichtigen sein (BGHZ 128, 85, 87 ; BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1993, IV ZB 14/93, [...];Beschl. v. 10. August 2005, XII ZB 63/05, NJW 2005, 3349, 3350).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 23 U 46/12

    Unzulässigkeit einer Berfung wegen Nichterreichung der Berufungssumme (hier: in

    Dies kommt nur dann in Betracht, wenn ein besonderes, gerechtfertigtes Interesse des Auskunftspflichtigen, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten, im Einzelfall konkret dargetan wird (BGH, Beschl. v. 08.10.1991 - XI ZB 5/91, juris, Rn. 5; BGH, Beschl. v. 08.12.1993 - IV ZB 14/93, juris, Rn. 6).
  • OLG Celle, 16.03.2009 - 14 U 150/08

    Verfahrensrecht - Streitwert bei Auskunftsverlangen

    Dazu gehört auch, dass gerade in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet sein muss, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten ( BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1993 - IV ZB 14/93 sowie NJW 2005, 3349 [BGH 10.08.2005 - XII ZB 63/05] - juris-Rdnr. 15).
  • OLG München, 12.02.2020 - 23 U 4080/19
    Dies kommt etwa in Betracht, wenn in der Person des Auskunftsbegehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von den ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnten (BGH, Beschluss vom 8.12.1993, IV ZB 14/93, juris Tz. 6; BGH, Beschluss vom 28.10.2010, III ZB 28/10, juris Tz. 9 f., BGH, Beschluss vom 15.06.2011, II ZB 20/10, juris Tz. 8).
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