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   BGH, 22.07.2015 - IV ZB 19/15   

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https://dejure.org/2015,21621
BGH, 22.07.2015 - IV ZB 19/15 (https://dejure.org/2015,21621)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - IV ZB 19/15 (https://dejure.org/2015,21621)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15 (https://dejure.org/2015,21621)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts

  • IWW

    § 78b Abs. 1 ZPO, § 577 Abs. 1 ZPO, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich für die Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1
    Anspruch auf Ausgleich für die Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.2015 - IV ZB 3/15

    Anspruch des Versicherernehmers auf Zahlungen aus einer

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - IV ZB 19/15
    Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt sowie gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 20. April 2015 - IV ZB 3/15, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2016 - IV ZB 14/16

    Anspruch des Klägers auf Deckungsschutz in Form der Beiordnung eines

    Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt sowie gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2016 - IV ZB 6/16, juris Rn. 4; vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Partei die für die Bestellung eines Notanwalts erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der noch laufenden Frist darlegt (Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2016 - IV ZB 6/16, juris Rn. 5; vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • BGH, 19.12.2016 - IV ZB 23/16

    Versagung der Beiordnung eines Notanwalts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt sowie gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschlüsse vom 20. September 2016 - IV ZB 14/16, juris Rn. 4; vom 25. Mai 2016 - IV ZB 6/16, juris Rn. 4; vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Dies setzt allerdings voraus, dass die Partei die für die Bestellung eines Notanwalts erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der noch laufenden Frist darlegt (Senatsbeschlüsse vom 20. September 2016 - IV ZB 14/16, juris Rn. 5; vom 25. Mai 2016 - IV ZB 6/16, juris Rn. 5; vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15, juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2016 - XI ZB 4/16

    Anspruch einer Bank auf Ausgleich einer kausalen Saldoforderung auf Grundlage

    Sie muss ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert darlegen und nachweisen (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2015 - XI ZR 236/15, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2015 - IV ZB 3/15, juris Rn. 6 und vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.05.2016 - IV ZB 6/16

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Berechnung der Schadensfreiheitsklasse

    Die erstgenannte Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt sowie gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2015 - IV ZB 19/15, juris Rn. 4 m.w.N.).
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