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   BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19   

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https://dejure.org/2020,14403
BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19 (https://dejure.org/2020,14403)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - IV ZB 19/19 (https://dejure.org/2020,14403)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - IV ZB 19/19 (https://dejure.org/2020,14403)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beenden des Zahlungsanspruchs eines Versicherten auf Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit bei Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nach einem Hirnschaden

  • rewis.io

    Abweisung einer Deckungsklage gegen die Krankentagegeldversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520
    Überspannung der Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 1 Abs. 3; AVB § 15 Buchst. b)
    Beenden des Zahlungsanspruchs eines Versicherten auf Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit bei Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nach einem Hirnschaden

  • datenbank.nwb.de

    Abweisung einer Deckungsklage gegen die Krankentagegeldversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überspannte Anforderungen an die Berufungsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1114
  • VersR 2020, 1393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, r+s 2016, 557 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503 Rn. 5; jeweils m.w.N.).

    Ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind, ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 aaO; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15

    Anforderungen an die Berufungsbegründung: Rücktritt vom Altvertrag über eine

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, r+s 2016, 557 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503 Rn. 5; jeweils m.w.N.).

    Ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind, ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 aaO; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 aaO; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 30.01.2013 - III ZB 49/12

    Berufungsbegründung: Erfordernis des Angriffs mehrerer selbstständig tragender

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19
    Zu Umständen, die eine abweisende Entscheidung möglicherweise auch stützen würden, die in der Begründung des angefochtenen Urteils aber nicht angeführt werden, muss die Berufungsbegründung nicht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung auch nicht zur Darlegung der Erheblichkeit des behaupteten Rechtsfehlers - Stellung nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZB 49/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499 unter II 2 [juris Rn. 9]; Urteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 unter II 2 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme -

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19
    Zu Umständen, die eine abweisende Entscheidung möglicherweise auch stützen würden, die in der Begründung des angefochtenen Urteils aber nicht angeführt werden, muss die Berufungsbegründung nicht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung auch nicht zur Darlegung der Erheblichkeit des behaupteten Rechtsfehlers - Stellung nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZB 49/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499 unter II 2 [juris Rn. 9]; Urteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 unter II 2 [juris Rn. 13]).
  • BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04

    Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19
    Zu Umständen, die eine abweisende Entscheidung möglicherweise auch stützen würden, die in der Begründung des angefochtenen Urteils aber nicht angeführt werden, muss die Berufungsbegründung nicht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung auch nicht zur Darlegung der Erheblichkeit des behaupteten Rechtsfehlers - Stellung nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZB 49/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 14; Versäumnisurteil vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499 unter II 2 [juris Rn. 9]; Urteil vom 20. Februar 1975 - VI ZR 183/74, NJW 1975, 1032 unter II 2 [juris Rn. 13]).
  • LAG Köln, 10.10.2023 - 4 Sa 22/23

    Fristlose Kündigung; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen

    Ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind, ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung (BGH 20.05.2020 - IV ZB 19/19 - Rn. 8 mwN) .
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