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   BGH, 28.11.1957 - IV ZB 197/57   

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BGH, 28.11.1957 - IV ZB 197/57 (https://dejure.org/1957,2019)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1957 - IV ZB 197/57 (https://dejure.org/1957,2019)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1957 - IV ZB 197/57 (https://dejure.org/1957,2019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1958, 62
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    Wird die Frist dennoch versäumt, ist nicht mehr das Verschulden der Partei oder ihres Vertreters als ursächlich für die Versäumung der Frist anzusehen, sondern das von der Partei nicht verschuldete Hindernis, das sich der Fristwahrung entgegengestellt hat (BGH, Beschlüsse vom 28. November 1957 - IV ZB 197/57, VersR 1958, 62; vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002).
  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

    Wird die Frist dennoch versäumt, ist nicht mehr das Verschulden der Partei oder ihres Vertreters als ursächlich für die Versäumung der Frist anzusehen, sondern das von der Partei nicht verschuldete Hindernis, das sich der Fristwahrung entgegengestellt hat (BGH, Beschluß vom 28. November 1957 - IV ZB 197/57 = LM § 233 ZPO Nr. 84; BGH, Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 = VersR 1974, 1001, 1002).
  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Dieses Verschulden des Prozeßbevollmächtigten schließt in dessen unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus, weil der Prozeßbevollmächtigte im Rahmen seiner Büroorganisation durch eine allgemeine Anweisung an seine Angestellten Vorsorge dafür getroffen hatte, daß lei normalem Verlauf der Dinge die Berufungsbegründungsfrist - trotz seines Versehens - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (vgl. BGH Beschluß vom 28. November 1957 - IV ZB 197/57 = LM § 233 ZPO Nr. 84; Urteil vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 30/74 = NJW 1975, 56; BAG NJW 1966, 799 = AP § 233 ZPO Nr. 44 mit Anm. Zeuner, vgl. auch Anm. Ostler in NJW 1967, 2300? sowie BAG AP § 233 ZPO Nr. 66).
  • BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69

    Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht

    Ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung dann nicht aus, wenn er später Schritte unternommen hat, die bei normalem Ablauf der Dinge mit Sicherheit dazu geführt hätten, daß die Frist gewahrt worden wäre (BGH Beschluß vom 28. November 1957 - IV ZB 197/57 - LM § 233 Nr. 84; Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. § 233 Anm. 2 C).
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZB 9/86

    Rechtsmittelfrist - Fristversäumung - Eingangsstempel - Sorgfaltspflicht -

    Das Verschulden einer Partei oder eines Parteivertreters schließt eine Wiedereinsetzung allerdings trotz fortbestehender Ursächlichkeit dann nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem normalen Ablauf der Dinge mit Sicherheit dazu führen würden, daß die Frist gewahrt werden kann (BGH Beschluß vom 28. November 1957 - IV ZB 197/57 - VersR 1958, 62; vom 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74 - VersR 1974, 1001, 1002).
  • BGH, 09.04.1987 - IX ZB 7/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist

    Wird die Frist dann infolge eines weiteren Versäumnisses, das die Partei nicht zu vertreten hat, trotzdem versäumt, so kann eine Wiedereinsetzung gewährt werden (BGH, Beschl. v. 28. November 1957 - IV ZB 197/57, VersR 1958, 62; v. 29. Mai 1974 - IV ZB 6/74, VersR 1974, 1001, 1002).
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