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   BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03   

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https://dejure.org/2004,899
BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03 (https://dejure.org/2004,899)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03 (https://dejure.org/2004,899)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2004 - IV ZB 21/03 (https://dejure.org/2004,899)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1193; ZPO §§ 93, 272 Abs. 1, 276
    Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung erfordert Angaben zur Fälligkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Grundschuld auf Duldung der Zwangsvollstreckung - Schlüssigkeit des Klageantrags bei Fehlen von Angaben bezüglich der Fälligkeit der Grundschuld - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen; sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger Klage

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum sofortigen Anerkenntnis bei einer zunächst unschlüssigen Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 272 Abs. 1; ; ZPO § 276

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 93 272 Abs. 1 § 276
    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer Kostenentscheidung; Sofortiges Anerkenntnis bei zunächst unschlüssiger Klage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis i.S. von § 93 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2904 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 999
  • MDR 2004, 896
  • FamRZ 2004, 1021
  • WM 2004, 833
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78 - NJW 1979, 2040 f.; Beschlüsse vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03 - NJW-RR 2004, 999 f.; vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04 - NJW-RR 2005, 1005, 1006).

    (2.1) Bestimmt das Gericht einen frühen ersten Termin, so konnte auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage ein Anerkenntnis in der Regel nur in diesem Termin abgegeben werden (zu Ausnahmen, etwa bei unschlüssigem Klagevortrag oder fehlender Anspruchsberechtigung vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03 - und vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04 - aaO).

  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Zwar geht der Senat davon aus, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen in der Berufungsinstanz ergehenden Beschluss nach § 91 a ZPO nicht schon wegen des Regelungsgehalts des § 99 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so BGH, NJW-RR 04, 999).
  • BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06

    Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts;

    Wenn es ihm vielleicht noch nicht zuzumuten gewesen sein sollte, den der Klägerin zustehenden Betrag auf der Grundlage des erstatteten Gutachtens selbst zu ermitteln, war er jedenfalls nach der Bezifferung durch die Klägerin in der Lage, unter Verwahrung gegen die Kostenlast ein Anerkenntnis in Bezug auf diese erst im Prozessverfahren bezifferten Ansprüche abzugeben (zur Anerkennung eines erst später schlüssig gewordenen Klageanspruchs vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03 - NJW-RR 2004, 999).
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