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   BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14   

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https://dejure.org/2015,15303
BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14 (https://dejure.org/2015,15303)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2015 - IV ZB 27/14 (https://dejure.org/2015,15303)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14 (https://dejure.org/2015,15303)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung der Partei

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines Wiedereinsetzungsgrundes durch das ärztliche Attest eines Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung der Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ZPO § 574 Abs. 2
    Nachweis eines Wiedereinsetzungsgrundes durch das ärztliche Attest eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründungsfrist - und die erkrankte Partei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Eine solche wäre im Streitfall ausreichend gewesen, für die Fristwahrung Sorge zu tragen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 28. Juli 2005 - III ZB 80/04, BeckRS 2005, 09505), weil - worauf auch das Berufungsgericht entscheidend abgestellt hat - der Prozessbevollmächtigte nach der Ablehnung der Fristverlängerung auch ohne vorherige Rücksprache aufgrund seiner Kenntnisse des erstinstanzlichen Verfahrens in der Lage gewesen ist, noch am selben Tage eine Berufungsbegründung zu fertigen und einzureichen, und die nach der späteren Besprechung erfolgte Ergänzung keine neuen Gesichtspunkte enthält, die erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten.

  • BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89

    Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 80/04

    Versäumung der Berufungsfrist wegen bettlägriger Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
    Eine solche wäre im Streitfall ausreichend gewesen, für die Fristwahrung Sorge zu tragen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 28. Juli 2005 - III ZB 80/04, BeckRS 2005, 09505), weil - worauf auch das Berufungsgericht entscheidend abgestellt hat - der Prozessbevollmächtigte nach der Ablehnung der Fristverlängerung auch ohne vorherige Rücksprache aufgrund seiner Kenntnisse des erstinstanzlichen Verfahrens in der Lage gewesen ist, noch am selben Tage eine Berufungsbegründung zu fertigen und einzureichen, und die nach der späteren Besprechung erfolgte Ergänzung keine neuen Gesichtspunkte enthält, die erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten.
  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18

    Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz

    Dies setzt allerdings voraus, dass selbst eine telefonische Verständigung über eine fristgerecht einzureichende Beschwerdebegründung mit dem Verfahrensbevollmächtigten nicht möglich war (vgl. BGH Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14 - juris Rn. 14).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22

    Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der

    Dahinstehen kann insoweit, ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Begründungsfrist möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15; Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    Dahinstehen kann insoweit, ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Begründungsfrist möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15; Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 99/19

    Rechtsschutz gegen die Verurteilung zur Rückübertragung eines im Wege

    aa) Ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung, die nach dem Wortlaut des § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO für eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung zwingend erforderlich ist, die Frist verlängert werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 02.06.2016 - 6 UF 6/16

    Wiedereinsetzung bei depressiver Episode

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass er infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage war, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 10.6.2015 - IV ZB 27/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.; Zöller-Greger, ZPO, 31. Auflage 2016, § 233 Rn. 23 Stichwort "Krankheit"; Musielak-Grandel, ZPO, 13. Auflage 2016, § 233 Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 7 U 25/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Mit Beschluss vom 10.06.2015 (Az.: IV ZB 27/14) wurde die Rechtsbeschwerde auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    Dahinstehen kann insoweit, ob im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Versagung der Einwilligung eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Begründungsfrist möglich ist (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; Beschluss vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 5; Beschluss vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 15; Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 8).
  • LG München I, 21.06.2018 - 36 S 2814/18

    Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz Schriftsatz, der nicht zur

    Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, welche Gesichtspunkte hier erst aufgrund dieser Besprechung in das Verfahren eingeführt werden konnten (zur Zulässigkeit der Berücksichtigung dieser Umstände vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015, Az: IV ZB 27/14, zitiert nach juris, Rn. 14).
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