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   BGH, 22.06.1977 - IV ZB 28/77   

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https://dejure.org/1977,3611
BGH, 22.06.1977 - IV ZB 28/77 (https://dejure.org/1977,3611)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1977 - IV ZB 28/77 (https://dejure.org/1977,3611)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - IV ZB 28/77 (https://dejure.org/1977,3611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigenden unabwendbaren Zufalls bei fehlendem Bekanntwerden einer öffentlichen Zustellung - Vorliegen eines besonderen Umstands bei öffentlicher Zustellung trotz fehlender Veranlassung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233 a. F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 932
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

    In derartigen Fällen vermag die Unkenntnis einer öffentlich zugestellten oder in Abwesenheit verkündeten Entscheidung die Wiedereinsetzung nur zu begründen, wenn die Partei alles getan hat, damit ihr die Entscheidung zur Kenntnis gebracht werden kann (vgl. BGHZ 25, 11, 13 und BGH, Beschl. v. 22. Juni 1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 932 sowie - für die Verkündung - BGH, Beschl. v. 30. April 1997, XII ZB 36/96, FamRZ 1997, 997, 998 f.).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Ob Verschulden anzunehmen ist, richtet sich danach, ob eine Partei ihren Meldepflichten nachkommt (BGH, Bs. v. 22.06.1977, IV ZB 28/77, VersR 1977, 432) und danach, ob mit der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie etwa einer Klage gerechnet werden konnte oder musste (BGH, B. v. 07.05.1986, VIII ZB 16/86, NJW 1986, 2958), was unter anderem davon abhängt, ob ein Rechtsstreit bereits läuft oder absehbar ist oder ob mit Derartigem überhaupt nicht gerechnet zu werden braucht (Musielak/Grandel, ZPO, 7. Aufl., § 233 Rn. 53 mwN.; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 30).
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 182/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass ein solcher Umstand vorliegt, wenn der Aufenthaltsort der Partei, an die die öffentliche Zustellung gerichtet worden ist, bei Vornahme der gebotenen Nachforschungen ohne Schwierigkeit hätte ermittelt werden können (BGH Beschl. v. 22.06.1977 - IV ZB 28/77, BeckRS 1977, 30398200).
  • OLG Dresden, 29.11.1993 - 2 U 1011/93

    Schutzzweck der Pflicht zur Veröffentlichung des Beschlusses über die Eröffnung

    b) Keiner abschließenden Entscheidung bedarf vorliegend, ob der Senat der in der Literatur vertretenen Auffassung, wonach ein Gläubiger in der Regel die Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im Bundesanzeiger zu kennen habe (Haarmeyer/Wutzke/Förster, GesO , 2. Auflage, § 14 Rn. 15; Smid, Behandlung verspätet angemeldeter Forderungen durch Verwalter und Insolvenzgericht im Gesamtvollstreckungsverfahren, ZIP 1991, 981, 982; Smid, Die Gesamtvollstreckung und die Reform des Insolvenzrechts, AnwBl 1992, 154, 157; a.A.: Hess/Binz, Gesamtvollstreckungsordnung, § 14 Rn. 2; differenzierend: Smid, Gesamtvollstreckung, Abschnitt III 8, S. 140 f; Pape, Zur Eignung des Forderungsausschlusses gemäß § 14 Abs. 1 GesO als Vorbild für ein zukünftiges bundeseinheitliches Insolvenzrecht, ZIP 1992, 1289, 1291; zur Kenntnis der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bei öffentlichen Zustellungen (hier zu § 233 ZPO a.F.): BGHZ 25, 11, 13; BGH VersR 1977, 932), beitreten könnte.
  • LAG Hessen, 29.04.1991 - 10 Sa 1307/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist bei

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