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   BGH, 28.09.1962 - IV ZB 313/62   

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https://dejure.org/1962,1649
BGH, 28.09.1962 - IV ZB 313/62 (https://dejure.org/1962,1649)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1962 - IV ZB 313/62 (https://dejure.org/1962,1649)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1962 - IV ZB 313/62 (https://dejure.org/1962,1649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 1204
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Die Berufungsbegründung muß deshalb Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein (st. Rspr., vgl. BGHZ 37, 156, 159 f; BGH, Urt. v. 13. Juli 1989, VII ZR 223/88, NJW 1989, 3022; Urt. v. 19. Oktober 1988, IVb ZR 5/88, NJW 1989, 394; Urt. v. 28. März 1969, I ZR 100/67, VersR 1969, 617; Beschl. v. 28. September 1962, IV ZB 313/62, VersR 1962, 1204; Beschl. v. 11. Dezember 1958, II ZB 18/58, LM § 519 ZPO Nr. 37).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 5/88

    Unterzeichnung einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Rechtsanwalt

    Die Berufungsbegründung muß in diesem Sinn Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein" (BGH Beschluß vom 28. September 1962 - IV ZB 313/62 = VersR 1962, 1204).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß einem bei einem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt bekannt ist, welche Pflichten ihm obliegen, wenn er eine Berufung zu begründen hat; deshalb kann in der Regel angenommen werden, daß er das angefochten Urteil selbst überprüft hat und daß das, was er in einem mit seiner Unterschrift versehenen Schriftsatz zur Begründung des Rechtsmittels vorträgt, das Ergebnis dieser Prüfung ist und von ihm - in eigener anwaltlicher Verantwortung - geltend gemacht werden soll (vgl. BGH Beschluß vom 28. September 1962 - IV ZB 313/62 = VersR 1962, 1204, 1205).

  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 100/67

    Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus abgetretenem Recht - Abwerbung

    Denn es muß grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß den beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt bekannt ist, welche Pflichten ihm bei der Berufungsbegründung obliegen (BGH VersR 1962, 1204).

    Die nur formale Unterzeichnung eines von dritter Seite verfaßten Schriftsatzes genügt jedoch dann nicht, wenn im Einzelfall die gesamten Umstände, insbesondere Form und Inhalt des Schriftsatzes das Fehlen einer eigenverantwortlichen Tätigkeit ergeben oder wenn gar die Übernahme der vollen Verantwortung abgelehnt wird (BGH LM 16 zu § 519 = JR 1954, 462 mit zustimmender Anmerkung von Lent; VersR 1962, 1204; RG JW 1935, 777; vgl. auch Johannsen LM Nr. 45 zu § 519 ZPO und RGZ 65, 81).

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 3/84

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch listenmäßige Erfassung

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung BVerwGE 22, 38 (vgl. auch BGH VersR 1962, 1204), auf die der Antragsgegner hinweist.
  • BGH, 08.10.1965 - IV ZR 244/64

    Entschädigungsansprüche wegen Schadens an Körper oder Gesundheit - Vorliegen der

    Im Beschluß vom 28. September 1962 - IV ZB 313/62 - (Versicherungsrecht 1962, 1204) hat der erkennende Senat entschieden, die Berufungsbegründungsschrift müsse das Ergebnis der geistigen Arbeit des beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalts sein; diesem Erfordernis sei bei einer von dem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift nicht genügt, wenn die gesamten Umstände, insbesondere Form und Inhalt der Begründungsschrift, das Fehlen einer eigenen geistigen Leistung ergäben.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZB 27/78

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung für den Berufungsanwalt

    Das hat der Bundesgerichtshof auch nicht, wie das Oberlandesgericht meint, im Beschluß vom 28. September 1962 - IV ZB 313/62 = VersR 1962, 1204 - ausgesprochen.
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