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   BGH, 01.12.1976 - IV ZB 43/76   

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https://dejure.org/1976,1567
BGH, 01.12.1976 - IV ZB 43/76 (https://dejure.org/1976,1567)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1976 - IV ZB 43/76 (https://dejure.org/1976,1567)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1976 - IV ZB 43/76 (https://dejure.org/1976,1567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folge der Aussetzung eines Rechtsstreits - Zweck einer Aussetzung nach § 620 Zivilprozessordnung (ZPO) - Ende der Befugnis eines erstinstanzlichen Gerichts zur Anordnung der Aussetzung des Rechtsstreits - Erfordernis einer förmlichen Zustellung von eine Frist in Lauf ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 249 Abs. 1; ZPO § 329; ZPO § 620

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 717
  • MDR 1977, 480
  • VersR 1977, 369
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.09.1932 - VIII B 30/32

    Wird die Verlängerung der Nachweisfrist des § 519 Abs. 6 ZPO. schon durch

    Auszug aus BGH, 01.12.1976 - IV ZB 43/76
    Nach § 329 ZPO müssen zwar Beschlüsse, die eine Frist in Lauf setzen, den Parteien förmlich zugestellt werden; nur dadurch können sie rechtliche Wirksamkeit erlangen (RGZ 137, 270).
  • BGH, 28.01.2015 - IX ZR 135/14

    Verlust des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde nach dessen Rücknahme

    Denn die Unwirksamkeit nach § 249 Abs. 2 ZPO beschränkt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 30. September 1968 - VII ZR 93/67, BGHZ 50, 397, 400; vom 1. Dezember 1976 - IV ZB 43/76, NJW 1977, 717, 718) auf Prozesshandlungen, die gegenüber dem Gegner vorzunehmen sind.
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01

    Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Entfernung des Fahrzeuges nicht mehr möglich ist (mit der Folge dass die Unfallstelle sofort abgesichert werden muß, BGH VersR 1977, 369).
  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der

    Die Zuständigkeit für das Verfahren verbleibt bei dem Gericht der unteren Instanz, das etwa für die Entscheidung über einen während der Rechtsmittelfrist gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 248 ZPO berufen ist (BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1976 - IV ZB 43/76 = NJW 1977, 717, 718).
  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 14 Ta 330/14

    Anforderungen an das Nachprüfungsverfahren gem. § 120a Abs. 1 S. 3

    Unter "Frist" sind dabei sog. echte oder eigentliche Fristen zu verstehen (vgl. BGH, 1. Dezember 1976, IV ZB 43/76, NJW 1977, 717).
  • LAG Hamm, 20.09.2013 - 14 Ta 160/13

    Zu denVoraussetzungen der Aufhebungsentscheidung im

    Unter "Frist" sind dabei sog. echte oder eigentliche Fristen zu verstehen (vgl. BGH, 1. Dezember 1976, IV ZB 43/76, NJW 1977, 717).
  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 86/86

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme trotz Aussetzung des Verfahrens

    Nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGHZ 50, 397, 400; Beschluß vom 1. Dezember 1976 - IV ZB 43/76 - NJW 1977, 717, 718) beschränkt sich die Unwirksamkeit nach § 249 Abs. 2 ZPO auf Prozeßhandlungen, die gegenüber dem Gegner vorzunehmen sind.
  • BFH, 27.09.1990 - I R 143/87

    Wirkungslosigkeit der während der Aussetzung des Klageverfahrens vorgenommenen

    Eine Aussetzung des Rechtsstreits hat nur die Unwirksamkeit von solchen Prozeßhandlungen zur Folge, die gegenüber den Prozeßbeteiligten vorzunehmen sind (§ 155 FGO i.V.m. § 249 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO -); das Rechtsmittel wird jedoch durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht eingelegt (vgl. Bundesgerichtshof - BGH - Beschluß vom 1. Dezember 1976 IV ZB 43/76, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1977, 717, 718 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 03.12.2013 - 14 Ta 570/13

    Anforderungen an das Nachprüfungsverfahren gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (= § 120a

  • LAG Sachsen, 18.10.2016 - 4 Ta 61/16

    Zustellungspflicht für die Aufforderung zur Erklärung über eine Änderung der

  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 91/77

    Einstufen eines Verhaltens von Schülern in der Schule als "betriebliche

  • VG Düsseldorf, 05.11.2010 - 4 K 2739/10
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