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   BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12   

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https://dejure.org/2012,11461
BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12 (https://dejure.org/2012,11461)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2012 - IV ZB 5/12 (https://dejure.org/2012,11461)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2012 - IV ZB 5/12 (https://dejure.org/2012,11461)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer Kanzleiangestellten gegen eine anwaltliche Einzelanweisung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mit einer zuverlässigen Kanzleiangestellten darf von der Routine abgewichen werden, auch wenn sie Privates mit ihrer Aufgabe verbindet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde; Befolgung bzw. Nichtbefolgung einer Einzelweisung durch die Büroangestellte; Übertragung der Aufgabe zum Einwurf eines Schriftsatzes in einen ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Verstoß einer Kanzleiangestellten gegen eine anwaltliche Einzelanweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung einer Rechtsbeschwerde; Befolgung bzw. Nichtbefolgung einer Einzelweisung durch die Büroangestellte; Übertragung der Aufgabe zum Einwurf eines Schriftsatzes in einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1268
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12
    Der Senat hat insoweit bereits entschieden, dass es genügt, wenn die Kanzleiangestellte, die kurz vor Ablauf einer Frist mit der Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes beauftragt wird, über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet ist (Senatsbeschluss vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12
    Mit einem solchen Botengang dürfen sogar hinreichend erprobte und zuverlässige, aber in Bezug auf das Fristenwesen nicht besonders qualifizierte Kräfte betraut werden (Senatsbeschluss vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87, VersR 1988, 610 unter 1).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZB 11/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung einer Einzelanweisung

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12
    Er durfte auf die Befolgung dieser Einzelweisung vertrauen und musste nicht damit rechnen, dass seine Mitarbeiterin sie versehentlich nicht ausführt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2000 - VII ZB 11/00, VersR 2001, 214).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06

    Verschulden an einer Fristversäumnis bei Überschreitung der von der Post

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - IV ZB 5/12
    Die Annahme einer derartigen Kontrollpflicht widerspräche dem berechtigterweise in die Kanzleikraft gesetzten Vertrauen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZB 100/06, NJW 2008, 587 Rn. 10).
  • BGH, 05.02.2014 - IV ZB 26/13

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Mangelndes

    Er durfte auf die Befolgung dieser Einzelweisung vertrauen und musste nicht damit rechnen, dass seine Mitarbeiterin sie versehentlich nicht ausführte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - IV ZB 5/12, NJW-RR 2012, 1268 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. April 2000 - VII ZB 11/00, VersR 2001, 214).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Anwalt auf die Befolgung einer konkreten Einzelweisung durch eine bis dahin stets zuverlässige Büroangestellte vertrauen, wenn es um solche einfachen Angelegenheiten wie den Einwurf einer Postsendung in den Gerichtsbriefkasten geht (Senatsbeschluss vom 28. März 2012 aaO Rn. 10).

    Mit einem solchen Botengang dürfen sogar hinreichend erprobte und zuverlässige, aber in Bezug auf das Fristenwesen nicht besonders qualifizierte Kräfte beauftragt werden (Senatsbeschlüsse vom 28. März 2012 aaO; vom 13. Januar 1988 - IVa ZB 13/87, VersR 1988, 610 unter 1).

    Dies ist schon dann anzunehmen, wenn die Angestellte den Auftrag erhält, den Schriftsatz nach Dienstschluss zum Gerichtsgebäude zu bringen und dort in den Nachtbriefkasten einzuwerfen (Senatsbeschlüsse vom 28. März 2012 aaO; vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099 f.).

    Die Annahme einer derartigen Kontrollpflicht widerspräche dem berechtigterweise in die Kanzleikraft gesetzten Vertrauen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2012 aaO Rn. 12 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 13.05.2013 - 12 U 1297/12

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Eilbedürftigkeit der Eintragung einer Vormerkung

    Beruht allerdings ein Verschulden eines Mitarbeiters auf einem Fehler des Prozessbevollmächtigten, insbesondere einer unzureichenden Einweisung, Überwachung oder auf einer mangelhaften Organisation des Bürobetriebs, liegt ein zu Lasten der Partei gehendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten vor (vgl. BGH BB 2013, 578; BGH NJW-RR 2013, 304; NJW-RR 2012, 1268; BGH NJW 2012, 3309).

    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch anerkannt, dass es für den Ausschluss des einer Partei zuzurechnenden Verschuldens ihres Rechtsanwalts (§ 85 Abs. 2, 233 ZPO) an der Fristversäumung auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei dann nicht mehr ankommt, wenn der Rechtsanwalt einer Kanzleiangestellten, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt, die bei Befolgung die Fristwahrung gewährleistet hätte (vgl. BGH BB 2013, 578; BGH NJW-RR 2012, 428; NJW-RR 2012, 1268).

    Er ist deshalb im Allgemeinen auch nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (vgl. BGH BB 2013, 578; BGH NJW-RR 2012, 428; NJW-RR 2012, 1268).

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 1/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Eine Verpflichtung zur Überwachung der Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung trifft ihn insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388 unter aa [juris Rn. 6] m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - IV ZB 5/12, NJW-RR 2012, 1268 Rn. 8, 10; Greger in Zöller, ZPO 34. Aufl. § 233 Rn. 23.13 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 2/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung

    Eine Verpflichtung zur Überwachung der Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung trifft ihn insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388 unter aa [juris Rn. 6] m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - IV ZB 5/12, NJW-RR 2012, 1268 Rn. 8, 10; Greger in Zöller, ZPO 34. Aufl. § 233 Rn. 23.13 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 3/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Eine Verpflichtung zur Überwachung der Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung trifft ihn insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388 unter aa [juris Rn. 6] m.w.N.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. März 2012 - IV ZB 5/12, NJW-RR 2012, 1268 Rn. 8, 10; Greger in Zöller, ZPO 34. Aufl. § 233 Rn. 23.13 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 15 U 105/13

    Wiedereinsetzung: organisatorische Vorkehrungen des Anwalts für das Faxen der

    Es gibt zwar keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ansonsten zuverlässige Angestellte sich durch private Unterhaltungen von der Erledigung durch Einzelanweisung erteilter Aufträge abhalten lassen (BGH NJW-RR 2012, 1268).
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