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   BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54   

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https://dejure.org/1954,303
BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54 (https://dejure.org/1954,303)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1954 - IV ZB 52/54 (https://dejure.org/1954,303)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1954 - IV ZB 52/54 (https://dejure.org/1954,303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstufung der Verordnung zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten - Voraussetzungen für das Vorliegen eines förmlichen Gesetzes - Zulässigkeit der Unterbringung eines an offener Tuberkulose Leidenden in einer geschlossenen Heilanstalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 61
  • NJW 1954, 1848 (Ls.)
  • DVBl 1954, 811
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 79/51

    Zwangsunterbringung Geisteskranker

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54
    Insoweit wird auf die Ausführungen des erkennenden Senats, die in dem in BGHZ 5, 47 [BGH 04.02.1952 - IV ZB 79/51] veröffentlichten Beschluß enthalten sind, verwiesen.

    Sie ermächtigt nicht, im Verordnungswege Vorschriften zu erlassen, die das Recht zu Eingriffen in die persönliche Freiheit begründen (vgl den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. Februar 1952 IV ZB 79/51 = BGHZ 5, 47 [BGH 04.02.1952 - IV ZB 79/51]).

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich dabei unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für Androhung von Freiheitsstrafen -BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Eine Verordnung ist auch dann kein förmliches Gesetz im Sinn des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie auf Grund einer in einem förmlichen Gesetz enthaltenen Ermächtigung erlassen worden ist; daher müssen "die Voraussetzungen selbst, unter denen der Eingriff als solcher überhaupt zulässig ist, und die Natur des Eingriffs ... in dem förmlichen Gesetz selbst bestimmt sein" (BGHZ 15, 61 [64]).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Die Eingriffsvoraussetzungen müssen sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (vgl. - insbesondere zu den Konsequenzen für die Androhung von Freiheitsstrafen - BVerfGE 14, 174 ; 51, 60 ; 75, 329 ; 78, 374 ; BGHZ 15, 61 ).
  • BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66

    Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des

    Es kann dahinstehen, ob eine Rechtsverordnung dann einem förmlichen Gesetz gleichsteht, wenn das zum Erlaß der Verordnung ermächtigende Gesetz "die Voraussetzungen selbst, unter denen ein Eingriff in die persönliche Freiheit überhaupt zulässig ist, und die Natur des Eingriffs ... bestimmt" hat (vgl. BGHZ 15, 61, 64 [BGH 14.10.1954 - IV ZB 52/54]; BVerfGE 14, 174, 187) [BVerfG 03.07.1962 - 2 BvR 15/62].

    1965, 1148 für ihre Ansicht, daß Art. 104 Abs. 1 GG auch für Freiheitsbeschränkungen auf Grund vorkonstitutionellen Rechts gelte, letztlich nur auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1954 (BGHZ 15, 61), auf den auch das § 49 StVO und § 71 StVZO betreffende Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts …

    Krankheiten vom 1. Dezember 1938 aufgehoben worden ist, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1954 (BGHZ 15, 61) gegenstandslos geworden.

  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    Eine Therapieunterbringung darf als Freiheitsentziehung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur unter den Voraussetzungen angeordnet werden, die sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1954 - IV ZB 52/54, BGHZ 15, 61, 63 f.).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Er verkennt nicht, dass das Grundgesetz angesichts der Erfahrungen aus der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Freiheit des Menschen unter seinen besonderen Schutz gestellt hat (so auch die in BGHZ 15, 61 f abgedruckte Entscheidung des Senats), der in den Verfahrensvorschriften des Artikels 104 geordnet ist.
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