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   BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79   

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BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79 (https://dejure.org/1979,1676)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1979 - IV ZB 52/79 (https://dejure.org/1979,1676)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 (https://dejure.org/1979,1676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verspätete Einlegung der Berufung und Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Beginn der Frist für die Einreichung des Wiedereinsetzungsgesuches - Fristbeginn mit Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung zu einem das Armenrecht versagenden Beschluss - Antrag ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 234

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 86
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79
    Im vorliegenden Fall liegt es anders als in der in BGHZ 41, 1 veröffentlichten Entscheidung.
  • OLG Jena, 09.04.2008 - 5 U 733/07

    Gegenvorstellung und Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

    Soweit der BGH ( NJW VersR 07, 132 ; VersR 80, 86 ) für die Frage des Beginns der Wiedereinsetzungsfrist darauf abgestellt habe, ob die Gegenvorstellung Erfolg gehabt habe, könne dem nicht gefolgt werden, da der Fristbeginn ansonsten in das Ermessen des Antragsgerichtes gestellt werde.

    Dies entspricht der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ( vgl. z.B. BGH VersR 07, 132; VersR 80, 86 ; OLG Frankfurt VersR 98, 609 ; MünchKomm. 3. Aufl. Rdn 10 zu § 234 ZPO; Stein/Jonas, 22. Aufl., Rdn 15 zu § 234 ZPO; Meyer NJW 1995, 2139 (2141 )), der sich auch der Senat anschließt.

    In seiner Auffassung, dass eine in der Sache erfolgslose Gegenvorstellung gegen eine die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung keinen Einfluss auf die, ab Zustellung des mit der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung laufende Wiedereinsetzungsfrist hat, sieht sich der Senat auch durch mehrere Entscheidungen des BGH bestätigt ( vgl. BGHZ 41, 1 ; BGH VersR 80, 86; VersR 07, 132 ).

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Die Gegenvorstellung konnte den Fristenablauf nicht beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 - VersR 1980, 86).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von

    Der fehlende Einfluss von Anhörungsrügen auf den Fristenlauf entspricht gefestigter einhellig anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, nach der die Wiedereinsetzungsfrist trotz einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (vgl. nur BGHZ 41, 1 ; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 - VersR 1980, 86; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119 unter 2 c; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05 - VersR 2007, 132 Tz. 8; Zöller/Greger aaO § 234 Rdn. 8; MünchKomm-ZPO/Gehrlein aaO § 234 Rdn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig

    Es entspricht seit langem anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wiedereinsetzungsfrist ungeachtet einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 97/63, BGHZ 41, 1; Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132 Rn. 8; vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 3; vom 21. April 2020 - II ZB 27/19, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 91/08

    Wiedereinsetzung: Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Ablauf der

    Nur dann, wenn das Gericht auf eine Gegenvorstellung hin den eigenen Beschluss aufhebt und Prozesskostenhilfe bewilligt, beginnt die Zweiwochenfrist erneut (BGH VersR 2007, 132; VersR 2002, 119, 120; VersR 1980, 86, 87; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2008, 5 U 733/07, Juris; OLG Frankfurt am Main, VersR 1998, 609, 610; Münchener Kommentar/Gehrlein, 3. Aufl., ZPO § 234 Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 234 Rn. 8).
  • BFH, 26.01.2016 - III S 30/15

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach abgelehnter Prozesskostenhilfe -

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu der früheren Rechtslage die vergleichbare Rechtsfrage, ob die Gegenvorstellung gegen die Ablehnung des Armenrechtsgesuchs den Fristbeginn für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrags hinausschiebt, verneint (BGH-Beschluss vom 26. September 1979 IV ZB 52/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1980, 393; bestätigt durch BGH-Beschlüsse vom 20. Juni 2006 VI ZR 255/05, Versicherungsrecht 2007, 132, und vom 20. April 2009 XI ZA 11/08, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 20.04.2009 - XI ZA 11/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nur im Fall einer begründeten Gegenvorstellung die Wiedereinsetzungsfrist erst ab Zustellung der Entscheidung über die Gegenvorstellung beginnt (BGHZ 41, 1; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1956 - III ZR 107/55, NJW 1957, 263, vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86 und vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132).
  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Selbst wenn sie innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist Gegenvorstellungen gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe erhoben oder ein neues Prozeßkostenhilfegesuch gestellt hätte - was hier jedoch erst am 30. Juli geschehen ist -, so wäre dadurch das der Wahrung der Berufungsfrist entgegenstehende Hindernis, das infolge der Ablehnung der beantragten Prozeßkostenhilfe weggefallen war, nicht wieder aufgerichtet worden (vgl. BGH NJW 1952, 743 - LS - BGH MDR 1953 aaO; BGH VersR 1980, 86).
  • BGH, 09.09.2015 - VII ZR 111/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Hier gilt nichts anderes als bei einer Gegenvorstellung gegen einen ablehnenden Beschluss (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86, juris Rn. 1).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2016 - 9 U 80/15

    Beginn der Frist für die Beantragung der Wiedereinsetzung gegen die mit der

    Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die mit der Mittellosigkeit gerechtfertigte Versäumung der Berufungsfrist beginnt bereits mit der Kenntniserlangung von der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs und nicht erst mit der von der Zurückweisung der gegen den ablehnenden Beschluss erhobenen Gegenvorstellung (BGH, Beschluss vom 26.9.1979 - IV ZB 52/79, Rn. 1, hier zitiert nach juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9.4.2008 - 5 U 733/07, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 20.4.2009 - IX ZA 11/08, Rn. 1; BFH, Beschluss vom 26.1.2016 - III S 30/15, Rn. 10-12: gilt auch für die Zurückweisung der Anhörungsrüge).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2012 - 2 UF 92/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für die

  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 728/80

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZB 653/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

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