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   BGH, 29.05.1974 - IV ZB 53/73   

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BGH, 29.05.1974 - IV ZB 53/73 (https://dejure.org/1974,3073)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1974 - IV ZB 53/73 (https://dejure.org/1974,3073)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1974 - IV ZB 53/73 (https://dejure.org/1974,3073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1001
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZB 53/73
    Darüber, wie das übergebene Schriftstück in dem Empfangsbekenntnis zu bezeichnen ist, hat das Gesetz keine Erfordernisse aufgestellt; für die Richtigkeit (hier: Genauigkeit) ist entgegen der Ansicht der Beschwerde letztlich der Anwalt als derjenige, der die Zustellung beurkundet, verantwortlich (Beschluß des erkennenden Senats vom 12. März 1969 = NJW 1969, 1297).
  • BGH, 04.07.1978 - VI ZB 6/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsbegründung -

    Enthält wie hier bei einer Urteilszustellung nach § 212 a ZPO das anwaltliche Empfangsbekenntnis unrichtige Angaben in der Bezeichnung des Urteils, so steht das der Wirksamkeit der Zustellung nicht entgegen, wenn die Identität des zugestellten Schriftstückes dem Zusammenhang nach außer Zweifel steht (vgl. BGH Beschl. v. 29. Mai 1974 - IV ZB 53/73 - VersR 1974, 1001 und vom 12. März 1969 - IV ZB 3/69 - VersR 1969, 543; der von der Klägerin angeführte Beschluß vom 20. April 1970 - III ZB 6/70 - VersR 1970, 624 besagt nichts anderes).
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZB 13/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Ihm mußte bekannt sein, daß nicht dieser Stempel, sondern allein das Datum, unter dem das Empfangsbekenntnis nach § 212 a ZPO unterzeichnet worden war, für den Beginn der Berufungsfrist maßgebend war (BGH, Beschluß vom 13. März 1991 - XII ZB 22/91 - VersR 1992, 118, 119; s. auch Beschluß vom 29. Mai 1974 - IV ZB 53/73 - VersR 1974, 1001 und Senatsbeschluß vom 22. Mai 1984 - VI ZB 49/84 - VersR 1984, 761, 762).
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