Rechtsprechung
BGH, 08.03.1978 - IV ZB 61/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelschrift - Versäumung einer Rechtmittelschrift wegen Einlegung einer Berufung beim unzuständigen Gericht - Zuständigkeit eines Gerichts für Berufungen in Ehestreitigkeiten - Verschuldenszurechnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 665
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen …
Ist er vom Prozessbevollmächtigten im konkreten Fall unterbevollmächtigt worden, gilt aber jedenfalls dann anderes, wenn ihm die Sache nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zur selbständigen Bearbeitung und nicht nur in Bezug auf untergeordnete Hilfstätigkeiten zugewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 - VI ZB 39/03, NJW-RR 2004, 993; BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2004 - VIII ZR 86/04, NJW 2004, 2901, 2902; vom 30. März 1993 - X ZB 2/93, NJW-RR 1993, 892, 893; vom 19. Dezember 1983 - II ZB 6/83, VersR 1984, 239; vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77, VersR 1978, 665;… MükoZPO/Toussaint, 5. Aufl., § 85 Rn. 14 f;… Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 85 Rn. 18;… weitergehend wohl BeckOK ZPO/Piekenbrock, 30. Ed. 15.9.2018, ZPO § 85 Rn. 19). - BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Wie allgemein in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, wird als Vertreter oder Bevollmächtigter einer Partei auch ein Rechtsanwalt angesehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist (BGH VersR 1976, 884; 1978, 665); dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der tätig gewordene Anwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem die versäumte Prozeßhandlung vorgenommen werden mußte (BGH VersR 1975, 1150).Nur wenn ein Anwalt als bloßer Hilfsarbeiter der Praxis tätig geworden ist, wird ein Verschulden dem Prozeßbevollmächtigten und damit der Partei nicht zugerechnet (BGH VersR 1979, 232; 1978, 665; 1974, 365 und 1000).
- BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der …
Bestand dagegen seine Aufgabe nur aus vorbereitenden und unselbständigen Tätigkeiten, ist er als bloßer juristischer Hilfsarbeiter anzusehen, dessen Verschulden dem Prozeßbevollmächtigten bzw. der Partei ebensowenig zugerechnet werden kann wie das von Büropersonal (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Beschlüsse vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77 - VersR 1978, 665; vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71; vom 22. März 1983 - VI ZB 2/83 - VersR 1983, 641; vom 26. April 1990 - VII ZB 3/90 - VersR 1990, 874).
- BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81
Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, wird als Vertreter oder Bevollmächtigter einer Partei auch ein Rechtsanwalt angesehen, der als Angestellter des Prozeßbevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung eines Rechtsstreits betraut worden ist (BGH VersR 1976, 884; 1978, 665); dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der tätig gewordene Anwalt bei dem Gericht zugelassen war, bei dem die versäumte Prozeßhandlung vorgenommen werden mußte (BGH VersR 1975, 1150).Nur wenn ein Anwalt als bloßer Hilfsarbeiter der Praxis tätig geworden ist, wird ein Verschulden dem Prozeßbevollmächtigten und damit der Partei nicht zugerechnet (BGH VersR 1979, 232; 1978, 665; 1974, 365 und 1000).
- BGH, 26.06.1979 - VI ZR 218/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Als juristischer Hilfsarbeiter in der Praxis des zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Beklagten ist er deshalb nicht anders anzusehen als ein anderer Büroangestellter, dessen Versehen der Partei nicht zugerechnet werden können (vgl. dazu u.a. Senatsurteil v. 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000 = NJW 1974, 1511; BGH Beschluß vom 28. April 1976 - IV ZR 2/76 - VersR 1976, 884; BGH Beschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77 - VersR 1978, 665). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 12 AL 115/09 Zwar ist ein Verschulden eines nichtanwaltlichen juristischen Mitarbeiters des Prozessbevollmächtigten dann nicht zuzurechnen, wenn seine Tätigkeit lediglich unselbstständigen, zuarbeitenden Charakter hatte (…vgl. BGH, a. a. O., auch BGH, Beschluss vom 8.3.1978, Az. IV ZB 61/77).
- BGH, 16.02.1989 - III ZB 2/89
Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung eines hinterlegten Betrages - Zulässigkeit …
Deshalb muß der Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO auch das Verschulden des die Sache bearbeitenden Rechtsanwalts K. wie eigenes Verschulden gegen sich gelten lassen (BGH Beschluß vom 8. März 1978 - IV ZB 61/77 = VersR 1978, 665).