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   BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01   

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https://dejure.org/2001,4710
BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01 (https://dejure.org/2001,4710)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2001 - IV ZB 7/01 (https://dejure.org/2001,4710)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - IV ZB 7/01 (https://dejure.org/2001,4710)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wert des Beschwerdegegenstandes - Auskunftserteilung - Zeit- und Kostenaufwand - Bindungswirkung - Geheimhaltungsinteresse

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 318; ; ZPO § 511a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 3, 511a
    Gegenstandswert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1999 - VIII ZR 29/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Herausgabe von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01
    Den Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511a Abs. 1 Satz 1 ZPO) setzt das Gericht bei der Auskunftsklage gemäß § 3 ZPO fest (BGHZ aaO; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1999 - VIII ZR 29/99 - NJW 1999, 3049; Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. § 511a Rdn. 12).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten stellt das Teilurteil über die Auskunft weder den Grund des nachfolgenden Leistungsanspruchs mit Rechtskraft fest, noch entfaltet es Bindungswirkung nach § 318 ZPO (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049).

    Es ist nicht ersichtlich, daß ihnen durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049 m.w.N.); der von den Beklagten behauptete schwerwiegende Eingriff in ihre verfassungsmäßig geschützte Privatsphäre läßt sich nicht nachvollziehen.

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01
    Entgegen der Auffassung der Beklagten stellt das Teilurteil über die Auskunft weder den Grund des nachfolgenden Leistungsanspruchs mit Rechtskraft fest, noch entfaltet es Bindungswirkung nach § 318 ZPO (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049).

    Es ist nicht ersichtlich, daß ihnen durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (BGH, Beschluß vom 10. Juni 1999 - VII ZB 17/98 - NJW 1999, 3049 m.w.N.); der von den Beklagten behauptete schwerwiegende Eingriff in ihre verfassungsmäßig geschützte Privatsphäre läßt sich nicht nachvollziehen.

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01
    Es ist nicht ausgeschlossen, daß im Verfahren über den Hauptanspruch diese Frage anders als im Teilurteil beurteilt wird (BGHZ 107, 236, 242).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 - NJW 1999, 3050).
  • BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Für dessen Ermittlung bildet neben einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des Anspruchs erfordert, den wesentlichen Anhaltspunkt (BGH, Beschl. v. 24.11.1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85; Sen. Beschl. v. 15.02.2000 - X ZR 127/99, GRUR 2000, 1111 - Urteilsbeschwer bei Stufenklage; BGH, Beschl. v. 04.07.2001 - IV ZB 7/01, v. 26.07.2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74 und v. 26.10.2006 - III ZR 40/06).

    Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse, das für den Wert der Beschwer mit einem erheblichen Teilbetrag berücksichtigt werden könnte, ist mithin nicht glaubhaft dargelegt (vgl. zu den an eine Substantiierung konkreter Nachteile zu stellenden Anforderungen BGH, Beschl. v. 10.06.1999 - VII ZB 17/98, NJW 1999, 3049; Beschl. v. 04.07.2001 - IV ZB 7/01; Benkard/ Rogge/Grabinski, PatG, § 139 Rdn. 169 m.w.N.).

  • KG, 05.03.2007 - 16 UF 166/06

    Internationales Privatrecht; Zugewinnausgleich: Anwendbares Recht hinsichtlich

    Vielmehr kann dieser und damit auch ein abweichender Auskunftsanspruch auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden (vgl. BGH NJOZ 2001, 1448/1449; NJW 1999, 3049; NJW 1985, 862; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 254 Rn. 4 a.E.; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 254 Rn. 9).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 132/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich der für die Ermittlung der Berufungssumme nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO maßgebliche Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Auskunftsklage nach § 3 ZPO (BGH, Beschl, v. 14. Juli 1999, VIII ZR 29/99, NJW 1999, 3049, 3050;Beschl. v. 4. Juli 2001, IV ZB 7/01, BGH-Report 2001, 809 [Ls]).
  • OLG Hamm, 19.07.2012 - 22 U 87/12
    Sie gilt auch nicht - wie die Beklagte meint - lediglich für auf familienrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützte Auskunftsansprüche (vgl. nur BGH, Beschl. v. 04.07.2001, IV ZB 7/01, juris).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 119/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Der Wert der Beschwer der Beklagten durch ihre Verurteilung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bemißt sich hier nur nach dem Aufwand, den die Erfüllung der titulierten Ansprüche erfordert (vgl. GSZ BGHZ 128, 85; BGH, Beschluß vom 15.2.2000 - X ZR 127/99, GRUR 2000, 1111 = WRP 2000, 545 - Urteilsbeschwer bei Stufenklage; BGH, Beschluß vom 4.7.2001 - IV ZB 7/01, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01

    Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer

    Das insoweit bestehende Interesse der Beklagten, die Durchsetzung des Hauptanspruchs insgesamt zu verhindern, geht über den unmittelbaren Gegenstand der angegriffenen Entscheidung und die dadurch vermittelte Belastung der Beklagten hinaus und ist deshalb außer Betracht zu lassen (BGH NJW 1995, 664, 665; NJW 1997, 3246; NJW 1999, 3049; NJOZ 2001, 1448, 1449).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 12 U 118/08

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Insoweit hat der BGH in seiner Entscheidung vom 04.07.2001 (IV ZB 7/01) ausgeführt, dass ein Teilurteil über die Auskunft weder den Grund des nachfolgenden Leistungsanspruchs mit Rechtskraft feststelle, noch dass es Bindungswirkung entfalte.
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