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   BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77   

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https://dejure.org/1977,495
BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77 (https://dejure.org/1977,495)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1977 - IV ZB 7/77 (https://dejure.org/1977,495)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - IV ZB 7/77 (https://dejure.org/1977,495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers beurteilt sich nach deutschem Recht, wenn dieses das Recht ist, nach dem sich die Unterhaltspflicht des Vaters bestimmt - Die Rechtsfolgen des Vaterschaftsanerkenntnisses, wenn nicht besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 293
    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 387
  • NJW 1978, 496
  • MDR 1978, 390
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69

    Vaterschaftsanerkenntnis nach ägyptischem Recht

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Das Vaterschaftsanerkenntnis eines tunesischen Staatsangehörigen ist hinsichtlich seiner Legitimationswirkung nach Art. 22, nicht nach Art. 18 EGBGB einzuordnen (Ergänzung zu BGHZ 55, 188).

    So hat der erkennende Senat auch bereits hinsichtlich des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Moslems ägyptischer Staatsangehörigkeit entschieden (BGHZ 55, 188), und auch im Schrifttum wird die Kindesanerkennung des islamischen Rechts überwiegend nicht unter Art. 18, sondern unter Art. 22 EGBGB, zumindest mittels entsprechender Anwendung dieser Kollisionsnorm, eingeordnet (vgl. Kegel, Internationales Privatrecht, 4. Aufl., S. 144, 154, 432 f; Siehr DAVorm 1973, 125, 135; Henrich StAZ 1974, 142, 145; Neuhaus, Die Grundbegriffe des internationalen Privatrechts, 2. Aufl., S. 132; Palandt/Heldrich BGB 36. Aufl. Art. 22 EGBGB Anm. 3; Krüger StAZ 1977, 245, 247, der zudem darauf hinweist, daß das Anerkenntnis des islamischen Rechts - "iqrâr" - nicht nur Beweisfunktion habe, sondern der Begründung von Rechtsverhältnissen diene).

  • BGH, 19.03.1975 - IV ZB 28/74

    Anerkennung der Vaterschaft durch einen Ausländer

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Die Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers beurteilt sich nach deutschem Recht, wenn dieses das Recht ist, nach dem sich die Unterhaltspflicht des Vaters bestimmt (BGHZ 64, 129).

    Im übrigen richten sich die Rechtsfolgen des Vaterschaftsanerkenntnisses, wenn nicht besondere Kollisionsvorschriften eingreifen, nach dem Heimatrecht des Vaters (BGHZ 64, 129, 133 vor 2).

  • BGH, 24.11.1960 - II ZR 9/60

    Ermittlung des Bestehens und des Inhaltes von ausländischem Recht im

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Die erstgenannte Lehre ist u.a. vertreten worden von Raape, Internationales Privatrecht, 5. Aufl., § 17 II S. 123; Dolle, Festschrift für Raape, 1948, 153 und Internationales Privatrecht 2. Aufl. § 17 II S. 101; anders in Festschrift für Nikisch, 1958, 192; M. Wolff, Das internationale Privatrecht Deutschlands, 3. Aufl., S. 88; Kegel, Internationales Privatrecht, 4. Aufl., S. 233; Ferid, Internationales Privatrecht, § 4-101; Luther RabelsZ 1973, 660, 665 ff; Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 293 IV 2 (offen gelassen vom BGH LM ZPO § 293 Nr. 2 = NJW 1961, 410).
  • KG, 19.12.1975 - 1 W 748/75

    Bestimmung der Anwendbarkeit deutschen oder ausländischen (hier: jugoslawischen)

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Soweit Legitimationswirkungen in Frage stehen, ist das durch Art. 22 EGBGB berufene Legitimationsstatut maßgebend (so zutreffend LG Augsburg FamRZ 1976, 52, 54; KG FamRZ 1976, 375 = NJW 1976, 1034, 1035).
  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Es kann dahingestellt bleiben, ob insoweit das Zustandekommen einer gültigen Ehe der Kindeseltern selbständig nach Art. 13 EGBGB zu prüfen ist (so BGHZ 43, 213, 218) oder in Anwendung der Art. 22 oder 18 EGBGB nach dem Heimatrecht des Mannes.
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Das aber würde bei den gegebenen starken Inlandsbeziehungen (deutsche Staatsangehörigkeit von Mutter und Kind, gewöhnlicher Aufenthalt der Familie in der Bundesrepublik Deutschland) dem deutschen ordre public widersprechen, der den Ausschluß jeglicher Legitimation eines nichtehelichen Kindes (sei es durch Legitimanerkennung oder Ehelicherklärung, sei es durch nachfolgende Ehe oder durch Ehe und Anerkennung) jedenfalls dann nicht zuläßt, wenn die Kindeseltern miteinander die Ehe eingegangen sind (BGHZ 50, 370, 376 f; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 251; LG Hannover StAZ 1974, 273; Erman/Marquordt BGB 6. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 38).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
    Die Verfassungsmäßigkeit des Art. 22 EGBGB, deren Überprüfung der Beschwerdeführer erbittet, ist vom erkennenden Senat bereits bejaht worden (vgl. BGHZ 64, 19, 24).
  • OLG Köln, 08.07.2016 - 1 U 36/13

    Kein Schadensersatz für ein im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen

    Für diese Annahme erfordert es überdies keines Rückgriffs auf das deutsche Recht als das lex fori (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - IV ZB 7/77, BGHZ 69, 387, zitiert juris Rn. 20; vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80, NJW 1982, 1215, zitiert juris Rn. 21), oder einer Anwendung des nächst verwandten Rechts als Ersatzrecht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981, aaO; MünchKomm-ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 293 Rn. 59; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 293 Rn. 22; jeweils mwN) mit der Begründung, das ausländische Recht lasse sich nicht zuverlässig ermitteln.
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Lässt sich der Inhalt des ausländischen Rechts auch unter Ausschöpfung der verfügbaren Erkenntnismittel nicht feststellen, ist ggf. nach einem Ersatzrecht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 - NJW 1982, 1215 und vom 26. Oktober 1977 - IV ZB 7/77 - BGHZ 69, 387); eine Beweislastentscheidung kommt nicht in Betracht.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Diese Rechtsprechung geht davon aus, daß das islamische Recht eine die Ehelichkeit begründende nachträgliche Änderung des familienrechtlichen Status des Kindes durch Anerkennung oder nachfolgende Ehe nicht kennt (BGHZ 69, 387 [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77] [391]).

    Bei der Vaterschaftsanerkennung islamischen Rechts handelt es sich um eine weder der Legitimation durch nachfolgende Ehe noch der Ehelicherklärung sowie der Annahme als Kind entsprechende Rechtsfigur eigener Art, die aber einen legitimen Status des Kindes auszuweisen vermag und wegen ihrer Ähnlichkeit mit den genannten deutschen Rechtsinstitutionen vom Legitimationsstatut des Art. 22 EGBGB erfaßt wird (BGHZ 55, 188 [193]; 69, 387 [390 f.]; BGH, NJW 1982, 521 [BGH 30.09.1981 - IVb ZB 522/80]).

  • OLG Köln, 06.02.2014 - 18 U 89/08

    Inhalt eines Architektenvertrages

    Vielmehr ist deutsches Recht als Ersatzrecht anzuwenden (BGH, Beschl. v. 26.10.1977 - IV ZB 7/77, NJW 1978, 496 (498); OLG Stuttgart, Urt. v. 01.03.1984 - 16 U 11/82, unveröffentlicht; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 WF 36/99, FamRZ 2000, 37; KG, Beschl. v. 06.11.2001 - 1 VA 11/00, FamRZ 2002, 840).
  • KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08

    Clinique - Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten

    Ist trotz aller Sorgfalt der Inhalt des ausländischen Rechts nicht festzustellen, so soll deutsches Recht anzuwenden sein, jedenfalls dann, wenn starke Inlandsbeziehungen bestehen und die Beteiligten nicht widersprechen (BGH, NJW 1978, 496; KG, FamRZ 2002, 166, 167 und 840).
  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Eine subjektive Beweislast besteht jedoch im Anwendungsbereich des § 293 ZPO nicht (vgl. BGHZ 69, 387, 393; Zöller/Geimer, ZPO, 19. Aufl. § 293 Rz 16).
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt -

    In Fällen, in denen die Anwendung des inländischen Rechts äußerst unbefriedigend wäre, kann auch die Anwendung des dem an sich berufenen Rechts nächstverwandten oder des wahrscheinlich geltenden Rechts gerechtfertigt sein (Bestätigung von BGHZ 69, 387 [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77]).

    Die im Schrifttum umstrittene Frage, wie zu verfahren ist, wenn sich über den Inhalt des durch eine deutsche Kollisionsnorm berufenen ausländischen Rechts keine sicheren Feststellungen treffen lassen, ist vom Bundesgerichtshof in BGHZ 69, 387, 393 ff. [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77] dahin entschieden worden, daß in diesem Fall grundsätzlich die Sachnormen des deutschen Rechts anzuwenden sind.

  • FG München, 05.10.2011 - 3 V 2094/11

    Folgen der Löschung einer US-amerikanischen Limited Liability Company im dortigen

    Zudem erscheint im vorliegenden Verfahren eine Parallele zum deutschen Recht als die praktikabelste Lösung (vgl. BGH-Beschluss 26. Oktober 1977 IV ZB 7/77, NJW 1978, 496, juris Rn. 20).

    Die Beschwerde hat das Gericht nicht zugelassen, da die Folgen der Löschung im Handelsregister geklärt sind und es sich entsprechend dem BFH-Beschluss vom 28. Januar 2004 I B 210/03, BFH/NV 2004, 670 und dem BGH-Beschluss 26. Oktober 1977 IV ZB 7/77, NJW 1978, 49 befugt sieht, eine Parallele zum deutschen Recht als die praktikabelste Lösung zu ziehen.

  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 75/84

    Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs eines iranischen Kindes gegen seinen

    Ihm obliegt auch die Prüfung der von der Revisionserwiderung aufgeworfenen Frage, ob sich etwa über das iranische Recht in dem hier in Frage stehenden Bereich keine sicheren Feststellungen treffen lassen (vgl. insoweit Senatsurteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 - FamRZ 1982, 263, 264 f. im Anschluß an BGHZ 69, 387, 394 f.) [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77].
  • OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93

    Auslandswettbewerb

    In der durch das Landgericht zitierten Entscheidung (BGHZ 69, 387) hat der BGH zwar der Erklärung, die Anwendung der Sachnormen des eigenen Rechts sei als die praktikabelste aller im Schrifttum erwogenen Lösungen vorzuziehen, wenn die Bemühungen um die Feststellung des ausländischen Rechts zu keinem Ergebnis geführt hätten, eine gewisse Einschränkung hinzugefügt.

    In einer späteren Entscheidung (NJW 1982, 1215, 1216) hat er jedoch unter Hinweis auf BGHZ 69, 387 für Fälle, in denen sich über den Inhalt des berufenen ausländischen Rechts keine sicheren Feststellungen treffen lassen, erklärt, es sei "grundsätzlich" deutsches Recht anzuwenden.

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 522/80

    Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind - Erlangung der rechtlichen Stellung

  • OLG Köln, 10.12.1993 - 6 U 208/93

    Anzuwendendes Recht bei Wettbewerbshandlungen im Ausland - Wettbewerb, Ausland,

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZB 89/78

    Eintragung der Legitimation in das Geburtenbuch - Fürmöglichhalten der

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung

  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

  • KG, 06.11.2001 - 1 VA 11/00

    Keine Anerkennung einer in Marokko ausgesprochenen Privatscheidung

  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 3 Z 189/86

    Legitimation des Kindes einer iranischen Staatsangehörigen; Anwendbarkeit des

  • BGH, 07.12.1977 - IV ZB 30/77

    Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft zweier Kinder - Ehelichkeit von

  • KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00

    Anwendbares Recht für die Scheidung afghanischer Eheleute

  • KG, 27.03.1981 - 3 UF 2406/80

    Anforderungen an die Durchführung des Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für

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