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   BGH, 08.07.2009 - IV ZR 102/06   

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https://dejure.org/2009,2274
BGH, 08.07.2009 - IV ZR 102/06 (https://dejure.org/2009,2274)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - IV ZR 102/06 (https://dejure.org/2009,2274)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - IV ZR 102/06 (https://dejure.org/2009,2274)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer in Vertragsverhandlungen prognostizierten Rente aus einer gegen Zahlung eines Einmalbeitrags abgeschlossenen privaten Leibrentenversicherung; Zulässigkeit einer Verwendung von Überschussanteilen zur Sicherstellung der Zahlung einer garantierten ...

  • Judicialis

    ZPO § 562 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 159
    Bei zusätzlich vereinbarter Überschussrente ohne Garantie dürfen Überschüsse nicht zur Lückenfüllung der Deckungsrückstellung für die Garantierente verwendet werden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 562 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 676
    Umfang der Zahlungsansprüche aus einer Leibrentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1476
  • MDR 2009, 1163
  • VersR 2009, 1208
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 102/06
    Wie die Revision richtig sieht, setzt ein darauf gerichteter Erfüllungsanspruch voraus, dass die Beklagte den auf der überholten Sterbetafel 1987 R und damit einer fehlerhaften Grundlage beruhenden errechneten Betrag im Sinne einer verbindlichen Zusage garantiert hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 1997 - IX ZR 286/96 - NJW 1998, 982 unter 2 und BGHZ 116, 209, 214) .
  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 102/06
    Wie die Revision richtig sieht, setzt ein darauf gerichteter Erfüllungsanspruch voraus, dass die Beklagte den auf der überholten Sterbetafel 1987 R und damit einer fehlerhaften Grundlage beruhenden errechneten Betrag im Sinne einer verbindlichen Zusage garantiert hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. November 1997 - IX ZR 286/96 - NJW 1998, 982 unter 2 und BGHZ 116, 209, 214) .
  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17

    Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

    (5) Ohne Erfolg beruft sich die Revision ferner auf das Senatsurteil vom 8. Juli 2009 (IV ZR 102/06, VersR 2009, 1208).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 507/15

    Private Rentenversicherung/kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch

    b) Ohne Erfolg beruft sich die Revision demgegenüber auf das Senatsurteil vom 8. Juli 2009 (IV ZR 102/06, VersR 2009, 1208).

    In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, der Versicherer dürfe, wenn in einem Versicherungsvertrag über eine Leibrente gegen Zahlung eines Einmalbetrages neben einer Garantierente vereinbart sei, dass aus den Überschussanteilen während der Aufschubzeit eine zusätzliche Rente gebildet werde, die während der Aufschubzeit erzielten Überschüsse nicht dazu verwenden, eine Lücke in der Deckungsrückstellung für die Garantierente aufzufüllen (Senatsurteil vom 8. Juli 2009 aaO Rn. 15, 17).

  • OLG Köln, 06.11.2015 - 20 U 134/14

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Fehl geht der wiederholte Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung BGH, NJW-RR 2009, 1476 = VersR 2009, 1208, und zwar schon deshalb, weil es vorliegend nicht um eine Rentenversicherung mit Aufschubzeit geht.
  • LG Bonn, 20.06.2014 - 9 O 384/13

    Anspruch der Witwe eines Rentenversicherungsnehmers auf Auskunftserteilung

    Insofern kann sich die Klägerin nicht auf die Entscheidung des BGH vom 08.07.2009 (IV ZR 102/06, juris) berufen, wonach bei einer Leibrentenversicherung während einer Aufschubzeit erzielte Überschüsse nicht dazu verwendet werden dürfen, eine Lücke in der Deckungsrückstellung für die Garantierente aufzufüllen.
  • OLG Köln, 01.12.2010 - 20 U 90/10

    Heranziehung der Sterbetafel 1994 bei Vertragsschluss im Jahre 1997 durch einen

    aa) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind vorliegend die Grundsätze des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2009 - IV ZR 102/06 - nicht anwendbar.
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