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BGH, 10.12.2008 - IV ZR 107/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Anforderungen an die Beweiswürdigung vorgebrachten Tatsachenmaterials bei einer Kasko-Deckungsklage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzureichende Kenntnisnahme des Parteivortrags durch das Gericht; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorgetäuschter Diebstahl eines Kraftfahrzeugs
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103
Instanzgerichte müssen Tatsachenmaterial zu einer Diebstahlvortäuschung umfassend würdigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 21.08.2007 - 6 O 185/07
- OLG Karlsruhe, 01.04.2008 - 12 U 173/07
- BGH, 10.12.2008 - IV ZR 107/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 786
- VersR 2009, 496
Wird zitiert von ...
- KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung
Vielmehr war das Gericht verpflichtet, sich mit allen fallbezogenen, sich aus dem Inhalt der Beiakten ergebenden Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BGH zfs 2009, 207f).