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   BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16   

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https://dejure.org/2016,53381
BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16 (https://dejure.org/2016,53381)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2016 - IV ZR 107/16 (https://dejure.org/2016,53381)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - IV ZR 107/16 (https://dejure.org/2016,53381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a VAG, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 10a Abs. 2 Satz 2 VAG, § 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherung - und die Treuwidrigkeit der Prämienrückforderung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 541/15

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 13. Juli 2016 (IV ZR 541/15, juris Rn. 11) entschieden hat, was die Revision nicht verkennt, liegt eine Abweichung nicht vor, denn bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg handelte es sich nach dessen Feststellungen - anders als hier - nicht um eine Information in Textform, sondern um eine tabellarische Aufstellung.

    Nach den für das Revisionsverfahren bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts erhielt d. VN mit dem Versicherungsschein die Versicherungsbedingungen sowie eine Verbraucherinformation und wurde ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2016 - IV ZR 541/15, juris Rn. 11 und bereits Senatsurteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 359/13, r + s 2015, 596 Rn. 11).

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 359/13

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16
    Nach den für das Revisionsverfahren bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts erhielt d. VN mit dem Versicherungsschein die Versicherungsbedingungen sowie eine Verbraucherinformation und wurde ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2016 - IV ZR 541/15, juris Rn. 11 und bereits Senatsurteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 359/13, r + s 2015, 596 Rn. 11).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 2 U 265/00

    Rentenversicherung; Versicherungsbeitrag; Rückzahlungsanspruch; Wirksamkeit;

    Auszug aus BGH, 12.12.2016 - IV ZR 107/16
    Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil es von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 31. Januar 2001 (VersR 2002, 1133 juris Rn. 34) abweiche.
  • OLG München, 20.07.2018 - 25 U 1090/18

    Zurückgewiesene Berufung im Streit um Lebensversicherungsvertrag

    Die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben sind auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen BGH, Urteil vom 16.07.2014, Az. IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m.w.N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. BGH aaO; vgl. auch BVerfG aaO; vgl. zum Ganzen z.B. BGH, Beschlüsse vom 12.12.2016 und 24.01.207, Az. IV ZR 107/16; Urteil vom 10.06.2015, Az. IV ZR 105/13).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2017 - IV ZR 107/16   

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https://dejure.org/2017,2450
BGH, 24.01.2017 - IV ZR 107/16 (https://dejure.org/2017,2450)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2017 - IV ZR 107/16 (https://dejure.org/2017,2450)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - IV ZR 107/16 (https://dejure.org/2017,2450)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, § 552a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Rahmen der Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Rahmen der Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a
    Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Rahmen der Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - IV ZR 107/16
    Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages s icherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, der dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen gleichwohl in Vollzug gesetzt und ihn über viele Jahre durchgeführt hat (vgl. ergänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - IV ZR 107/16
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
  • BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - IV ZR 107/16
    Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil aaO; vgl. auch BVerfG aaO).
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