Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2016 - IV ZR 110/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12925
BGH, 25.05.2016 - IV ZR 110/15 (https://dejure.org/2016,12925)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2016 - IV ZR 110/15 (https://dejure.org/2016,12925)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - IV ZR 110/15 (https://dejure.org/2016,12925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 204 Abs. 2 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, § 242 BGB, § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchliche Einleitung des Güteverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchliche Einleitung des Güteverfahrens

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchliche Einleitung des Güteverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung per Güteverfahren - und die Nachlauffrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungshemmung per Güteantrag - und der Rechtsmissbrauch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - IV ZR 110/15
    Wie der Senat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 (IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545) entschieden und im Einzelnen ausgeführt hat, genügt es in Fällen der vorliegenden Art, in denen es um einen Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsmängeln infolge ungenügender Aufklärung über Besonderheiten des von der Beklagten angebotenen Versicherungsprodukts geht, wenn Policennummer, Zeichnungssumme, Art und Umfang der behaupteten Aufklärungspflichtverletzungen und des geltend gemachten Schadensersatzanspruches bezeichnet werden (aaO Rn. 19); dabei reicht es jedenfalls dann aus, dass sich diese Angaben lediglich in vorprozessualen Anspruchsschreiben befinden, wenn es sich um ein einzelnes Schreiben handelt, mit dem die Erkennbarkeit des Begehrens des Antragstellers gewährleistet wird, auf dessen Inhalt in dem Antrag ausdrücklich Bezug genommen ist und das dem Antrag beigefügt wurde (aaO Rn. 15 f.).

    aa) Zwar stellt es, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils ebenfalls entschieden und näher begründet hat, keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Güteverfahrens dar, dass die Prozessbevollmächtigen des Klägers insgesamt 904 gegen die Beklagte gerichtete Güteanträge gleichzeitig bei der Gütestelle eingereicht haben, und ist es auch grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (Senatsurteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 Rn. 24 f. und IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 32 f.).

    Sofern das Berufungsgericht kein rechtsmissbräuchliches Verhalten feststellen sollte, wird es im Weiteren zu beachten haben, dass die Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erst, wie von ihm angenommen, mit dem Zugang der Mitteilung der Gütestelle über das Scheitern des Verfahrens an die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu laufen begann, sondern bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gütestelle die Mitteilung dieser Bekanntgabe veranlasst hat (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 Rn. 30 ff.).

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - IV ZR 110/15
    aa) Zwar stellt es, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils ebenfalls entschieden und näher begründet hat, keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Güteverfahrens dar, dass die Prozessbevollmächtigen des Klägers insgesamt 904 gegen die Beklagte gerichtete Güteanträge gleichzeitig bei der Gütestelle eingereicht haben, und ist es auch grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (Senatsurteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 Rn. 24 f. und IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 32 f.).

    Als Rechtsfolge e iner derartigen missbräuchlichen Inanspruchnahme des Verfahrens ist es dem Gläubiger dann gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch Bekanntgabe des Güteantrags zu berufen (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 526/14 aaO Rn. 34).

  • LG Berlin, 20.02.2020 - 52 O 125/19

    Höchstpreis für Ihre Immobilie - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.05.2016 (Az.: IV ZR 110/15) zwar ausgeführt, dass § 242 BGB das Berufen auf die Hemmungswirkung entgegen steht, wenn bereits vor Einreichung des Güteantrags feststeht, dass der Antragsgegner an dem Güteverfahren nicht mitwirken wird.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2017 - 12 W 19/17

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines später abgelehnten

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt angenommen, dass bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme eines der in § 204 Abs. 1 BGB vorgesehenen Verfahren es dem Gläubiger ausnahmsweise gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich auf eine Hemmung der Verjährung zu berufen (vgl. für die Bekanntgabe des Güteantrags, wenn von vornherein feststeht, dass der Antragsgegner zur Mitwirkung nicht bereit ist: BGH, Urt. v. 25.05.2016 - IV ZR 110/15, juris Rn. 17; Urt. v. 28.10.2015 - IV ZR 526/14, juris Rn. 34; für die Zustellung eines durch bewusst wahrheitswidrige Erklärungen erschlichenen Mahnbescheids: BGH, Urt. v. 16.07.2015 - III ZR 240/14, juris Rn. 18; Urt. v. 23.06.2015 - XI ZR 536/14, juris Rn. 24; Urt. v. 21.12.2011 - VIII ZR 157/11, juris Rn. 9 ff.).
  • LG Dortmund, 29.07.2016 - 3 O 429/15

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern i.R.d. Beitritts zu einem Schiffsfonds;

    Die Inanspruchnahme des Güteverfahrens durch den Kläger stellt sich jedenfalls nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. v. 28.10.2015 - IV ZR 526/14 - BeckRS 2015, 18766, Rn. 34; Urt. v. 17.02.2016 - IV ZR 374/14 - NJOZ 2016, 645, Rn. 12; Urt. v. 25.05.2015 - IV ZR 1/15 - BeckRS 2016, 10586, Rn. 19; Urt. v. 25.05.2015 - IV ZR 110/15 - BeckRS 2016, 10403, Rn. 17; Urt. v. 25.05.2015 - IV ZR 197/15 - BeckRS 2016, 10404, Rn. 19) als rechtsmissbräuchlich dar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht