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   BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22   

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https://dejure.org/2023,5515
BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22 (https://dejure.org/2023,5515)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2023 - IV ZR 112/22 (https://dejure.org/2023,5515)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2023 - IV ZR 112/22 (https://dejure.org/2023,5515)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 675f Abs. 4 Satz 1 BGB, § 561 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Entschädigung für die einem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten durch den Versicherer; Ersatz von durch eine versicherte Person zur Begleichung angefallener Reisekosten eingesetzten Bonusmeilen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Entschädigung für die einem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten durch den Versicherer; Ersatz von durch eine versicherte Person zur Begleichung angefallener Reisekosten eingesetzten Bonusmeilen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Ersatz für Bonusmeilen im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Reiserücktritt: Bonusmeilen sind wie Geld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flugstornierung: Reiserücktrittskostenversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reiserücktrittskostenversicherung muss Ersatz für Bonusmeilen leisten!

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Reiserücktrittskostenversicherung umfasst auch Ersatz von Bonusmeilen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reise wegen Krankheit storniert - Kunde hatte den Flug mit Bonusmeilen bezahlt: Reiserücktrittskostenversicherung muss deren Wert ersetzen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Erstattungsanspruch für Bonusmeilen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reiserücktritt wegen Krankheit - Versicherung muss Bonusmeilen erstatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersatz eingesetzter Bonusmeilen von Reiserücktrittskostenversicherung umfasst - Einsatz von Bonusmeilen als Vermögenseinbuße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2040
  • MDR 2023, 703
  • VersR 2023, 585
  • WM 2023, 622
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22
    Als Vermögenseinbuße wird er nicht nur Geldzahlungen, sondern auch sonstige Vermögensnachteile ansehen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 2017 - IV ZR 161/16, VersR 2017, 1012 Rn. 25 für den Verlust von Wohnpunkten bei einem Punkte- und Reservierungssystem).

    Er wird aus dem ihm erkennbaren Sinn der Reiserücktrittskostenversicherung ableiten, dass sich das Leistungsversprechen des Versicherers darauf bezieht, für eine konkrete Vermögenseinbuße aufzukommen, die dem Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Person wegen des Nichtantritts einer Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses entsteht (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 2017 aaO).

  • BGH, 20.10.2021 - IV ZR 236/20

    Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteile vom 2. November 2022 - IV ZR 257/21, NJW 2023, 52 Rn. 16; vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 236/20, VersR 2021, 1563 Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22
    Vom Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird sich ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer Schutz vor solchen Kosten versprechen, die dadurch entstehen, dass die versicherte Person eine gebuchte Reise krankheitsbedingt nicht antreten kann (Senatsurteil vom 19. Oktober 2022 - IV ZR 185/20, NJW 2023, 208 Rn. 29; Steinbeck in MAH-Versicherungsrecht, 5. Aufl. § 30 Rn. 27).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 65/03

    Zum Wert der nicht genutzten Reiseleistung in einer Reiseabbruchversicherung

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22
    Die Reiserücktrittskostenversicherung soll gegen einen Schaden in Gestalt nutzloser Aufwendungen für die ausgefallene Reise absichern (Senatsurteil vom 21. April 2021 - IV ZR 169/20, VersR 2021, 772 Rn. 12; Jahnke in Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht 2. Aufl. 6. Kap. Rn. 4683; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 65/03, VersR 2004, 600 unter II 1 d) [juris Rn. 18] zur Reiseabbruchversicherung).
  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteile vom 2. November 2022 - IV ZR 257/21, NJW 2023, 52 Rn. 16; vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 236/20, VersR 2021, 1563 Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 21.04.2021 - IV ZR 169/20

    Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - IV ZR 112/22
    Die Reiserücktrittskostenversicherung soll gegen einen Schaden in Gestalt nutzloser Aufwendungen für die ausgefallene Reise absichern (Senatsurteil vom 21. April 2021 - IV ZR 169/20, VersR 2021, 772 Rn. 12; Jahnke in Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht 2. Aufl. 6. Kap. Rn. 4683; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Januar 2004 - IV ZR 65/03, VersR 2004, 600 unter II 1 d) [juris Rn. 18] zur Reiseabbruchversicherung).
  • BGH, 21.11.2023 - XI ZR 290/22

    Wirksamkeit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem

    Der mit dem Klauselwerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Vertragspartner erkennbar sind (BGH, Urteile vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51 Rn. 17, vom 7. Februar 2019, aaO und vom 1. März 2023 - IV ZR 112/22, WM 2023, 622 Rn. 9; Senatsurteil vom 9. Mai 2023 - XI ZR 544/21, WM 2023, 1126 Rn. 18, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 17.01.2024 - IV ZR 51/22

    Private Krankenversicherung - und die Prämienanpassung in einem

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteile vom 5. Juli 2023 - IV ZR 118/22, VersR 2023, 1165 Rn. 14; vom 1. März 2023 - IV ZR 112/22, VersR 2023, 585 Rn. 9; st. Rspr.).
  • LG Stuttgart, 10.07.2023 - 53 O 214/22

    Einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors durch Versicherer

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 01.03.2023 - IV ZR 112/22 Rn. 9).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZR 384/22

    Entfallen der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers für

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteile vom 1. März 2023 - IV ZR 112/22, VersR 2023, 585 Rn. 9; vom 2. November 2022 - IV ZR 257/21, VersR 2022, 1580 Rn. 16; st. Rspr.).
  • LG Wuppertal, 29.06.2023 - 9 S 152/21
    Was den Anspruchsgrund der Hauptforderung anbelangt, wird auf die den Parteien bekannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (IV ZR 112/22 vom 01.03.2023) verwiesen.Hinsichtlich der Höhe der Forderung ist ein Selbstbehalt von 20 % zu berücksichtigen, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls auf die vorgenannte Entscheidung Bezug genommen wird.
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