Rechtsprechung
BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
AUB 61 § 3 Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zweck - Risikoausschlußklausel - Versicherung - Keine Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte - Bewußtseinsstörung i.S.d. § 3 Abs. 4 AUB 61
- Judicialis
AUB 61 § 3 Abs. 4
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 61 § 3 Nr. 4
Bei Auslegung einer AVB ist Entstehungsgeschichte auch nicht zugunsten des VN zu berücksichtigen. Mit Anmerkung: Prof. Dr. Egon Lorenz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 61 § 3 Abs. 4
Begriff der Bewußtseinsstörung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1341
- MDR 2000, 1248
- VersR 2000, 1090
- VersR 2000, 1092
- BB 2000, 2124
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89
Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Eine Bewußtseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewußtlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (Senatsurteile vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902, 903 li. Sp. unten; vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - r+s 1991, 35 = VVGE § 3 AUB Nr. 8).Eine solche Störung liegt mithin dann vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (…Senatsurteil vom 7. Juni 1989, aaO); sie muß einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990, aaO).
Das macht - wie der Senat wiederholt klargestellt hat (zuletzt Senatsurteil vom 10. Oktober 1990, aaO) - eine fallbezogene Betrachtung erforderlich.
- BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98
Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Das Berufungsgericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit zwar zutreffend, daß solche Klauseln grundsätzlich eng auszulegen sind und nicht weiter ausgelegt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (Senatsurteile vom 23. November 1994 - IV ZR 48/94 - VersR 1995, 162 unter 3 b; vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - NVersZ 1999, 394 unter 2 a).Vielmehr erfährt diese Regel gerade durch eine Auslegung, die auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abstellt, Rechtfertigung und Sinn (vgl. Senatsurteil vom 17. März 1999, aaO).
Für die Auslegung von Risikoausschlußklauseln insoweit zur gesetzesmäßigen Auslegung zurückzukehren, besteht kein Anlaß (Senatsurteil vom 17. März 1999, aaO).
- BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 137/88
Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers wegen Krankheiten oder …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Eine Bewußtseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewußtlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (Senatsurteile vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902, 903 li. Sp. unten; vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - r+s 1991, 35 = VVGE § 3 AUB Nr. 8).Eine solche Störung liegt mithin dann vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (Senatsurteil vom 7. Juni 1989, aaO); sie muß einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (…Senatsurteil vom 10. Oktober 1990, aaO).
- BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 151/86
Umfang des Deckungsausschlusses für Wärmeschäden
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung - wie auch sonst bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (…vgl. Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 8. Aufl. § 5 Rdn. 22) - außer Betracht zu bleiben; versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86 - VersR 1988, 282 unter II; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 204/90 - VersR 1992, 349 unter 3; vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95 - VersR 1996, 622 unter 3 b). - BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Eine Bewußtseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewußtlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (Senatsurteile vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902, 903 li. Sp. unten; vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - r+s 1991, 35 = VVGE § 3 AUB Nr. 8). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90
Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung - wie auch sonst bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (…vgl. Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 8. Aufl. § 5 Rdn. 22) - außer Betracht zu bleiben; versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86 - VersR 1988, 282 unter II; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 204/90 - VersR 1992, 349 unter 3; vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95 - VersR 1996, 622 unter 3 b). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Vielmehr sind - nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85 m.w.N.). - BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95
Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung - wie auch sonst bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (…vgl. Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 8. Aufl. § 5 Rdn. 22) - außer Betracht zu bleiben; versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86 - VersR 1988, 282 unter II; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 204/90 - VersR 1992, 349 unter 3; vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95 - VersR 1996, 622 unter 3 b). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 184/83
Geltung der Neupreisregelung für Kleinbusse
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung ist nicht maßgeblich, was sich der Verfasser der Bedingungen bei ihrer Abfassung vorstellte (Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 184/83 - VersR 1986, 177, 178). - BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94
Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Das Berufungsgericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit zwar zutreffend, daß solche Klauseln grundsätzlich eng auszulegen sind und nicht weiter ausgelegt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (Senatsurteile vom 23. November 1994 - IV ZR 48/94 - VersR 1995, 162 unter 3 b; vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - NVersZ 1999, 394 unter 2 a).
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01
Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85; BGH, Urteile vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2 a mit Anm. Lorenz; vom 3. Juli 2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 unter II 1 a bb m.w.N.; vom 30. Oktober 2002 - IV ZR 60/01 - VersR 2002, 1546 unter II 2 a). - BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für …
Die dem Versicherungsnehmer typischerweise unbekannte Entstehungsgeschichte von Versicherungsbedingungen hat bei ihrer Auslegung außer Betracht zu bleiben; auch versicherungswirtschaftliche Überlegungen können allenfalls insoweit Berücksichtigung finden, wie sie sich dem Versicherungsnehmer aus dem Bedingungswortlaut unmittelbar erschließen (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 151/86, VersR 1988, 282 unter II; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 204/90, VersR 1992, 349 unter 3; vom 6. März 1996 - IV ZR 275/95, VersR 1996, 622 unter 3 b; vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99, VersR 2000, 1090 unter 2 a).Zwar sind solche Klauseln grundsätzlich eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (Senatsurteile vom 23. November 1994 - IV ZR 48/94, VersR 1995, 162 unter 3 b; vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98, NVersZ 1999, 394 unter 2 a; vom 17. Mai 2000 aaO unter 2 b).
Es besteht, wie der Senat schon mehrfach ausgesprochen hat (Senatsurteile vom 17. Mai 2000 aaO unter 2 c;… vom 17. März 1999 aaO), kein Anlass, insoweit für die Auslegung von Risikoausschlussklauseln zur gesetzesmäßigen Auslegung zurückzukehren.
- OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der …
Die dem Versicherungsnehmer unbekannte Entstehungsgeschichte der Ausschlussklausel kann in diesem Rahmen keine Berücksichtigung finden, gleichviel ob sie für eine Auslegung zugunsten des Versicherungsnehmers oder zugunsten des Versicherers von Bedeutung sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99, NJW-RR 2000, 1341 unter 2 b).
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Diese Auslegung beruht nicht etwa, wie die Verständnisbetrachtung des Berufungsgerichts nahelegen könnte, auf systematischen und wertenden Erwägungen zur Vorgängerklausel in den AUB 61, die der durchschnittliche Versicherungsnehmer aber nicht kennt, sondern allein auf den Erkenntnismöglichkeiten bei umsichtiger Beschäftigung mit dem Klauselwerk seines Versicherungsvertrages (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2). - BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2 a). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03
Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung
Sie beruht nicht etwa, wie die Revision meint, auf einer vergleichenden Betrachtung mit der Vorgängerklausel in den ARB 75, die der durchschnittliche Versicherungsnehmer aber nicht kennt, sondern allein auf den Erkenntnismöglichkeiten bei umsichtiger Beschäftigung mit dem Klauselwerk seines Versicherungsvertrages (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2). - BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08
Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in …
Nach heute gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 123, 83, 85 undSenatsurteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2 und ständig) und inzwischen allgemein anerkannter Auffassung sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.Für eine an diesen Grundsätzen orientierte Auslegung ist nicht maßgeblich, was sich der Verfasser der Bedingungen bei ihrer Abfassung vorstellte (Senatsurteil vom 17. Mai 2000 aaO unter 2 a;… vgl. dazu und zum überholten Maßstab der "gesetzesähnlichen" Auslegung auch Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. vor § 1 Rdn. 15 ff.).
- OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 12 U 111/17
Unfallversicherung für fremde Rechnung: Hinweispflicht des Versicherers gegenüber …
Eine solche Störung liegt vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist (BGH, Urteil vom 17.5.2000 - IV ZR 113/99, juris Rn. 19 m.w.N.). - BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09
Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des …
Überdies sind Versicherungsbedingungen aus sich heraus zu interpretieren ohne vergleichende Betrachtungen mit anderen Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsnehmer regelmäßig nicht bekannt sind und auch nicht bekannt sein müssen, so dass ihm eine bedingungsübergreifende Würdigung deshalb von vornherein verschlossen bleibt (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 2 a). - BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
Begriff der Geistes- oder Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung
Der Senat hat zuletzt im Urteil vom 17. Mai 2000 (IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 3 a) ausgeführt, dass eine Bewusstseinsstörung i.S. des § 3 (4) Satz 1 AUB 61, der inhaltlich dem § 2 I (1) Satz 1 AUB 88 entspricht, nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraussetzt, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (…Senatsurteil aaO m.w.N.). - BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07
Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die …
- BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94
- AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14
Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht …
- OLG Nürnberg, 20.09.2001 - 8 U 1024/01
Rechtsschutzversicherung; Berufsrechtsschutz; Versicherungsfall; Erstes …
- BGH, 27.11.2002 - IV ZR 159/01
Ursachenidentität im Sinne der sog. Serienschadenklausel
- BGH, 15.12.2010 - IV ZR 24/10
Private Unfallversicherung: Ermittlung des Invaliditätsgrads bei Vereinbarung …
- LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17
Ausschluss von Leistungen eines Versicherungsnehmers aus einem privaten …
- OLG Hamm, 14.05.2008 - 20 U 148/07
Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einem Fenstersturz aufgrund …
- OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21
Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund …
- OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06
Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen …
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 189/03
Umfang des Ausschlusses des Baurisikos in der Rechtschutzversicherung
- LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05
Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch …
- OLG Köln, 20.09.2005 - 5 W 111/05
Kein Versicherungsschutz bei Unfall des stark alkoholisierten Fußgängers
- OLG Bamberg, 08.12.2010 - 1 U 120/10
Private Unfallversicherung: Schlafwandeln des Versicherten als …
- OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 12 U 69/07
Transport-, Reise- und Warenlagerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers …
- LG Heidelberg, 02.03.2021 - 2 O 250/20
Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter …
- BGH, 06.07.2005 - IV ZR 141/04
Wirksamkeit einer Anrechnungsklausel in der Satzung einer kirchlichen …
- OLG Dresden, 19.02.2009 - 4 U 1721/08
Kommunaler Schadensausgleich; Einmalzahlung; Transparenzgebot; Satzungsautonomie
- LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Ansprüche aus der Betriebsunterbrechungsversicherung wegen Betriebsschließung …
- OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
Unfallversicherung: Keine Addition der in der Gliedertaxe vorgesehenen einzelnen …
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 173/03
Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung
- OLG Nürnberg, 15.11.2021 - 8 U 322/21
Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen …
- OLG Celle, 07.08.2014 - 8 U 94/14
Begriff der Zerstörung i.S. von Ziff. A.5.5. AKB; Ansprüche des Leasingnehmers …
- OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 12 U 21/07
Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für den Betrieb …
- OLG Karlsruhe, 21.09.2018 - 12 U 86/18
Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten über den …
- OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 167/09
Rohbauversicherung in der Wohngebäudeversicherung: Versicherungswert für einen …
- OLG Köln, 21.09.2012 - 20 U 116/12
Ausschluss des Versicherungsschutzes in der privaten Unfallversicherung bei …
- OLG Köln, 12.06.2018 - 20 U 66/18
Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung als Voraussetzung der …
- OLG Rostock, 18.12.2008 - 3 U 23/08
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages zwecks Privatisierung land- und …
- LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 309/13
Anspruch aus Reisekostenkrankenversicherung kann bei versuchter Selbsttötung …
- OLG Koblenz, 28.10.2005 - 10 U 1366/04
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Umfang des Versicherungsschutzes von …
- LG Bremen, 29.04.2004 - 6 S 8/04
Ersatz für die Entsorgung einer abgeknickten Zeder aus Wohngebäudeversicherung; …
- OLG München, 24.11.2016 - 23 U 1794/16
Auslegung eines Anstellungsvertrages im Hinblick auf eine Karenzentschädigung für …
- OLG Zweibrücken, 25.06.2014 - 1 U 107/12
Unfallzusatzversicherung: Tödlicher Unfall bei vorausgegangener auffälliger …
- LG Dortmund, 28.02.2008 - 2 O 242/07
Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung aufgrund fehlender …
- OLG Köln, 25.07.2007 - 5 U 19/07
Bestehen eines Versicherungsschutzes in der Verkehrsmittel-Unfallversicherung bei …
- OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 50/12
Privathaftpflichtversicherung: Geltung von Risikobegrenzungen und …
- OLG Düsseldorf, 03.04.2001 - 4 U 147/00
Gebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Leistungsfreiheit wegen …
- LG Kiel, 04.02.2011 - 9 O 53/09
Haftung bei Sportunfall: Körperverletzung beim American Football; Schmerzensgeld …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 9 U 116/11
Gewährung von Versicherungsschutz für einen Schadensfall i.R.e. …
- OLG Köln, 26.03.2001 - 5 U 140/00
Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG; …
- OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 15 U 246/01
Anspruch auf Zahlung von Krankenhaustagegeld wegen Verzichts auf wahlärztliche …
- LG Bonn, 24.09.2013 - 10 O 132/13
Deckungsklage zur Geltendmachung von Rechtsschutzkosten auf Grundlage eines …
- AG Hannover, 04.04.2007 - 545 C 15574/06
Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftung aus Bauprozess
- OLG Frankfurt, 16.07.2003 - 7 U 10/03
Versicherungsbedingungen: Reichweite des Ausschlusses des Versicherungsschutzes …
- LG Münster, 21.06.2018 - 115 O 169/17
Gewährung von Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflichtversicherung durch …
- LG Duisburg, 13.04.2017 - 6 O 396/15
Vollkaskoversicherung - Verletzung Aufklärungsobliegenheit
- LG Dortmund, 02.10.2014 - 2 O 459/12
Rechtmäßigkeit der Geltendmachung eines Versicherungsfalls aus Anlass der …
- AG Neumünster, 07.11.2003 - 36 C 1549/03
Anspruch auf Gewährung von Rechtsschutz aus dem zwischen den Parteien bestehenden …
- OLG Köln, 22.08.2001 - 5 U 52/01
Auswirkung einer Vorinvalidität des Versicherten auf die Berechnung der …
- OLG Schleswig, 30.11.2000 - 16 U 72/00
Unfallversicherung - gesteigerte Gefahrenlage - Schwindelanfall im Bade
- OLG Köln, 27.06.2007 - 5 U 202/06