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   BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95   

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https://dejure.org/1996,4285
BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95 (https://dejure.org/1996,4285)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1996 - IV ZR 116/95 (https://dejure.org/1996,4285)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95 (https://dejure.org/1996,4285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine private Berufunfähigkeitsversicherung - Maßgeblichkeit der Höhe der Berufsunfähigkeit für das Bestehen eines Rentenanspruchs - Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen ...

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 139 Abs. 1; ZPO § 139; ZPO § 278 Abs. 3; ZPO § 278
    Notwendige Information des medizinischen Sachverständigen durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 959
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95
    Diesen außermedizinischen Sachverhalt hat das Gericht dem medizinischen Sachverständigen als Grundlage für seine Beurteilung vorzugeben, ob und in welchem Ausmaß der Versicherte in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben (BGHZ 119, 263, 266 f. [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91]; Senatsurteil vom 29.11.1995 - IV ZR 233/94 - r+s 1996, 116 unter 2).

    Dabei hat er als mitarbeitender Betriebsinhaber auch vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, daß die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten belassen haben oder bei zumutbarer Umorganisation eröffnen, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen (Senatsurteil vom 29.11.1995, a.a.O. unter 4.).

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95
    Berufsunfähigkeit in der - auch in den hier vereinbarten Bedingungen übernommenen - Definition der Musterbedingungen aus dem Jahre 1975 (VerBAV 1975, 2) ist nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 119, 263, 265 ff.) [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91] ein eigenständiger juristischer Begriff und darf nicht mit Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden.

    Diesen außermedizinischen Sachverhalt hat das Gericht dem medizinischen Sachverständigen als Grundlage für seine Beurteilung vorzugeben, ob und in welchem Ausmaß der Versicherte in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben (BGHZ 119, 263, 266 f. [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91]; Senatsurteil vom 29.11.1995 - IV ZR 233/94 - r+s 1996, 116 unter 2).

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95
    Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Klausel setzt ebenfalls voraus, daß der Versicherte sechs Monate lang ununterbrochen gesundheitsbedingt vollständig oder teilweise außerstande gewesen sein muß, seinen Beruf (oder eine Vergleichstätigkeit) auszuüben, und daß dieser Zustand andauert (vgl. Senatsurteil vom 14.06.1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903 unter 3 c m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Da das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers für ausreichend erachtet und demgemäß auf dessen Unvollständigkeit auch nicht hingewiesen, sondern stattdessen Beweis erhoben hat, ist dem Kläger nunmehr Gelegenheit zur Ergänzung seines Vorbringens zu geben (vgl. dazu BGHZ 119, 263, 267; BGH, Urteile vom 29. November 1995 aaO unter 3 und vom 12. Juni 1996 aaO unter II 2 d).

    Es hat dabei nicht bedacht, daß es sich bei der hier maßgeblichen Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn um einen eigenständigen Rechtsbegriff handelt, der nicht mit der Berufsunfähigkeit oder gar der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II 1 und 2 a).

  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten

    Zwar sind beide Begriffe rechtlich nicht deckungsgleich (Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03, NJW-RR 2004, 1679 unter II 2 a; vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95, VersR 1996, 959 unter II 1 und 2 a).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit

    Bei dieser Beurteilung muss bekannt sein, wie das Arbeitsfeld des betreffenden Versicherten tatsächlich beschaffen ist und welche Anforderungen es an ihn stellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95, VersR 1996, 959 unter II 1).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Denn bei dieser geht es darum, wie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen bei einer konkreten Berufsausübung auswirken (BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II 1).

    b) Bei der etwaigen Prüfung, ob der Kläger die Tätigkeiten in seinem Betrieb auch nicht auf zumutbare Weise so umschichten kann, daß ihm eine die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließende Tätigkeit verbleibt (BGH, Urteil vom 12. Juni 1996, aaO unter 3), wird zu beachten sein, daß der Kläger entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, eine Umorganisation seines Betriebes bereits vorgenommen hat, indem er seinen Sohn einstellte (zur Umorganisation durch Einstellung weiterer Mitarbeiter vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1998, 1358 unter 2 b).

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

    Das Berufungsgericht hätte deshalb unter Vorgabe des konkreten außermedizinischen Sachverhalts ein ergänzendes Gutachten dazu einholen müssen (vgl. Senatsurteile vom 12. Juni 1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 unter II 2 und - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II sowie BGHZ 119, 263, 266 f.).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Rechtsbegriff, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 a; vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95 - VersR 1996, 959 unter II 1 und 2 a).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Die Beurteilung von Berufsunfähigkeit hat sich daran zu orientieren, wie das Arbeitsfeld des betreffenden Versicherten tatsächlich beschaffen ist und welche Anforderungen es an ihn stellt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95, VersR 1996, 959).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 U 17/19

    War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten

    Dass sie zwischenzeitlich eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung bezog, hat allein für die hier entscheidende Frage, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, keine Aussagekraft (KG, VersR 2019, 150; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1996 - IV ZR 116/95, VersR 1996, 959), worauf die Beklagte schon mit ihrer Berufung zu Recht hingewiesen hat.
  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 100/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Unfallversicherung wegen des Verlustes einer

    Ebenso wenig wie im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder den Grad der Behinderung im öffentlichrechtlichen Sozialrecht abgestellt werden kann (vgl. BGH VersR 1996, 959, 960. OLG Koblenz VersR 2000, 1224, 1226. OLG Hamm VersR 1997, 217. KG VersR 1995, 1473), ist das im Bereich der privaten Unfallversicherung möglich.
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 28 U 139/07

    Anwaltshaftung wegen Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG - Mithaftung

    Bei der hier maßgeblichen Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn handelt es sich um einen eigenständigen Rechtsbegriff, der nicht mit Berufsunfähigkeit oder gar der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden kann (BGH VersR 2005, 676, 677; BGH VersR 1996, 959; BGH VersR 1992, 1386, 1387).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95

    Äußeres Bild eines Diebstahls

  • OLG Dresden, 11.05.1999 - 3 U 2853/98

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Zahlung einer monatlichen

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22

    Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.01.2020 - 2 S 7365/18

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer sog. "Analogleistung" (hier: Kosten für

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