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   BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07   

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https://dejure.org/2009,5678
BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07 (https://dejure.org/2009,5678)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 (https://dejure.org/2009,5678)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2009 - IV ZR 118/07 (https://dejure.org/2009,5678)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Systemwechsels vom Gesamtversorgungssystem zum Betriebsrentensystem und der Übergangsregelung für rentennahe Versicherte unter Eingriff in die erdiente Aussicht der Versicherten auf künftige Rentenzuwächse; Beschränkung der Versorgungszusage als ...

  • Judicialis

    VBLS § 78 Abs. 2; ; VBLS § 79 Abs. 2; ; VBLS § 41 Abs. 2; ; VBLS § 41 Abs. 2b; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Systemwechsels vom Gesamtversorgungssystem zum Betriebsrentensystem und der Übergangsregelung für rentennahe Versicherte unter Eingriff in die erdiente Aussicht der Versicherten auf künftige Rentenzuwächse; Beschränkung der Versorgungszusage als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 24. September 2008 (BGHZ 178, 101 Tz. 23 ff.) bestätigt und die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den rentennahen Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften sowie deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem gebilligt.

    Es ist hinzunehmen, dass gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VBLS für die Berechnung der Anwartschaften der 31. Dezember 2001 als Stichtag maßgebend ist und es deshalb für die Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts auf die letzten Jahre vor diesem Stichtag und nicht - wie nach § 43 VBLS a.F. - auf die entsprechenden Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalls ankommt (BGHZ 178, 101 Tz. 46 ff.).

    Der Auffassung der Revision, ein Versicherter habe Anspruch auf die Hochrechnung auf das 63. Lebensjahr, wenn sie für ihn günstiger sei als die Sonderregelung nach § 79 Abs. 2 Sätze 4 und 5 VBLS, fehlt jede rechtliche Grundlage; sie ergibt sich auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BGHZ 178, 101 Tz. 60).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Unter Verstoß gegen Verfassungsrecht (vgl. BVerfG VersR 2000, 835) rechne die Beklagte die gesetzliche Rente zwar voll auf die nach ihrem alten Satzungsrecht versprochene Zusatzversorgung an, berücksichtige aber für die gesamtversorgungsfähige Zeit nur die Hälfte der Vordienstzeiten (Halbanrechnungsgrundsatz).
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 319/06

    Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 3. Dezember 2008 (IV ZR 251/06 Tz. 26 und IV ZR 319/06 Tz. 34, beide bei [...] abrufbar), auf die für die Einzelheiten verwiesen wird, die Wirksamkeit der Sonderregelung für schwerbehinderte Versicherte in § 79 Abs. 2 Sätze 4 und 5 VBLS bestätigt.
  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 57/07

    Verfassungsgemäßheit des geringeren Nettoversorgungssatzes für zum Zeitpunkt des

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Was den geringeren Nettoversorgungssatz angeht, den die Beklagte bei der Ermittlung der Startgutschrift gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5, Abs. 2b Satz 5 VBLS a.F. angewandt hat, hat der Senat Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Regelung mit Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 57/07 unter II 2), auf das verwiesen wird, zurückgewiesen.
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (BGHZ 174, 127 Tz. 25 ff.) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten und im Wege einer umfassenden Systemumstellung geändert werden konnte.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Diese versicherungsmathematisch erheblichen Gesichtspunkte rechtfertigen die angegriffene Regelung auch vor den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des europäischen Rechts (Richtlinie 2000/78/EG, ABlEG Nr. 1303, S. 16 ff.; Art. 141 EG/119 EGV; allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005, Rs C-144/04 [Mangold] Slg. 2005, I-9981-10042 Rdn. 75 f.).
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 251/06

    Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07
    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 3. Dezember 2008 (IV ZR 251/06 Tz. 26 und IV ZR 319/06 Tz. 34, beide bei [...] abrufbar), auf die für die Einzelheiten verwiesen wird, die Wirksamkeit der Sonderregelung für schwerbehinderte Versicherte in § 79 Abs. 2 Sätze 4 und 5 VBLS bestätigt.
  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 229/15

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Übergangsregelung in der

    Deren Beurteilung ist, wie der Senat wiederholt entschieden und näher begründet hat (Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 411/12, juris Rn. 17; vom 4. November 2009 - IV ZR 118/07, juris Rn. 12; vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 164/07, juris Rn. 18; vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 237/07, juris Rn. 18; vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101 Rn. 27; vgl. auch BVerfG ZTR 2013, 668 Rn. 29), von ihrer Einschätzungsprärogative gedeckt.

    Ebenfalls zu Recht hat das Berufungsgericht keinen Beweis darüber erhoben, ob die Tarifvertragsparteien bei der Prognose der weiteren finanziellen Entwicklung von unrichtigen oder unvollständigen Zahlen ausgegangen sind (vgl. Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 411/12 aaO Rn. 17; vom 4. November 2009 - IV ZR 118/07 aaO Rn. 12).

  • BGH, 25.01.2017 - IV ZR 409/15

    Unverbindlichkeit der Startgutschriftenermittlung für rentenferne Versicherte

    Deren Beurteilung ist, wie der Senat wiederholt entschieden und näher begründet hat (Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 411/12, juris Rn. 17; vom 4. November 2009 - IV ZR 118/07, juris Rn. 12; vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 164/07, juris Rn. 18; vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 237/07, juris Rn. 18; vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101 Rn. 27; vgl. auch BVerfG ZTR 2013, 668 Rn. 29), von ihrer Einschätzungsprärogative gedeckt.

    Ebenfalls zu Recht hat das Berufungsgericht keinen Beweis darüber erhoben, ob die Tarifvertragsparteien bei der Prognose der weiteren finanziellen Entwicklung von unrichtigen oder unvollständigen Zahlen ausgegangen sind (vgl. Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 411/12 aaO Rn. 17; vom 4. November 2009 - IV ZR 118/07 aaO Rn. 12).

  • OLG Köln, 02.05.2013 - 7 U 107/12

    Berechnung einer Rente in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Sie bestimmen, soweit es vertretbar ist, eigenverantwortlich, welche Tatsachen sie als Entscheidungsgrundlage benötigen, auf welchem Weg sie sich die erforderlichen Kenntnisse beschaffen und ob sie die gelieferten Informationen für ausreichend oder eine Ergänzung für erforderlich halten ( so BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - zitiert nach juris Rdnr 35 und 37 sowie BGH Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12 "...die Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung war Sache der Tarifvertragsparteien...").

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (so zu Recht OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2011 - 20 U 103/10, I-20 U 103/10 zitiert nach juris Rdnr. 45 unter zutreffendem Verweis auf BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07 - zitiert nach juris Rdnr. 28 und Urteil vom 04.11.2009 - IV ZR 118/07 - zitiert nach juris Rdnr. 12).

  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Altersversorgung der Kirchlichen

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 103/10

    Systemumstellung in der Altersversorgung bei einer kirchlichen

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 119/10

    Übergangsregelung für sog. rentenferne Versicherte i.R.d. Systemumstellung der

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
  • OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09

    Wirksamkeit der Umstellung der Zusatzversorgungskasse der Kirchen von der

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 134/10

    Rechtmäßigkeit einer Systemumstellung in der Altersversorgung durch

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
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