Rechtsprechung
BGH, 10.03.2004 - IV ZR 123/03 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- erbfall.eu
Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten des Erblassers | Pflichtteilsrecht. Pflichtteil, Prozessrecht
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 2333 ff.
Feststellungsklage über Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung auch zu Lebzeiten des Erblassers zulässig - Prof. Dr. Lorenz
Feststellungsklage auf Unwirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung zu Lebzeiten des Erblassers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Pflichtteils - Bestehen eines Pflichtteilsentziehungsgrundes - Möglichkeit der Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Pflichtteilsentziehung kann zu Lebzeiten des Erblassers schon überprüft werden
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 2333 ff.
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Entziehung des Pflichtteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Entziehung des Pflichtteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Prüfung des Pflichtteilentzugs auch zu Lebzeiten?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vater entzieht Sohn im Testament den Pflichtteil - Kann der Sohn zu Lebzeiten des Vaters gerichtlich prüfen lassen, ob die Verfügung wirksam ist?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entziehung des Pflichtteils kann zu Lebzeiten überprüft werden - Pflichtteilsberechtigter hat ein Feststellungsinteresse
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.5.2004)
Klage gegen Auschluss von Pflichterbteil jederzeit möglich
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung der Pflichtteilsentziehung zu Lebzeiten des Erblassers
Papierfundstellen
- BGHZ 158, 226
- NJW 2004, 1874
- MDR 2004, 941
- FamRZ 2004, 944
- WM 2005, 384
- Rpfleger 2004, 489
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09
Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung …
a) Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses nach § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht nur die Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses im Ganzen, sondern auch die Feststellung einzelner, aus dem umfassenden Rechtsverhältnis hervorgehender Berechtigungen verlangt werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1955 - IV ZR 180/54, LM Nr. 5 zu § 2100 BGB; Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, NJW 1995, 1097 m.w.N.; Urteil vom 10. März 2004 - IV ZR 123/03, BGHZ 158, 226, 227 f. m.w.N.;… Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303 Rn. 9;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 26). - LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21
Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an …
Dieses ist immer dann gegeben, wenn ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung besteht, da eine gegenwärtige Gefahr oder Ungewissheit für eine Rechtsposition des Klägers durch deren Verletzung oder auch nur deren ernstliches Bestreiten besteht (vgl. BGH v. 10.03.2004 - IV ZR 123/03 für die Klage eines Pflichtteilsberechtigten auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts). - FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 2849/06
Zinslose Stundung eines Pflichtteilsanspruchs als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 …
Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) anerkannt, dass das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge, des Ehegatten und der Eltern eines Erblassers - als Quelle, aus der mit dem Erbfall ein Pflichtteilsanspruch entstehen kann - ein Rechtsverhältnis ist, das schon zu Lebzeiten des Erblassers besteht, rechtliche Wirkungen äußert und gerichtlich festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2004 IV ZR 123/03, NJW 2004, 1874). - LG Wuppertal, 20.06.2011 - 9 S 149/08
Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen fortlaufend …
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2005 (WM 2005, 384 ff.) besteht jedoch kein Zweifel mehr daran, dass Bemessungsgrundlage der Minderung die Bruttomiete ist/sein kann (Mietzins zzgl. aller Nebenkosten). - KAG Freiburg, 10.12.2010 - 10/09
Kostentragungspflicht der DCV als Dienstgeber für die durch die Teilnahme an …
Nach ganz herrschender Auffassung muss sich die Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis beziehen (siehe z.B. BGH NJW 2004, 1874).