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   BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19   

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https://dejure.org/2020,14402
BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19 (https://dejure.org/2020,14402)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - IV ZR 124/19 (https://dejure.org/2020,14402)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - IV ZR 124/19 (https://dejure.org/2020,14402)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterliegen der Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung hinsichtlich Verbots

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung: Vorausabtretung des im Versorgungsfall fälligen Anspruchs aus einer Direktversicherung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4
    Wirksame Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalls fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterliegen der Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung hinsichtlich Verbots

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung: Vorausabtretung des im Versorgungsfall fälligen Anspruchs aus einer Direktversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vorausabtretung des künftigen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung der Revisionszulassung in den Urteilsgründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung - und ihre Vorausabtretung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Reichweite des Abtretungsverbots

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ist die Vorausabtretung einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung rechtlich möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2465
  • ZIP 2020, 1313
  • MDR 2020, 861
  • NZA 2020, 1027
  • FamRZ 2020, 1352
  • VersR 2020, 895
  • WM 2020, 1164
  • DB 2020, 1510
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.12.2018 - IX ZB 8/17

    Insolvenzverfahren: Zugehörigkeit der Ansprüche auf die Versicherungsleistung

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Ist der Versorgungsfall eingetreten, richtet sich der Schutz des Schuldners nicht mehr nach § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG, sondern nach den allgemeinen Pfändungsschutzvorschriften (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, VersR 2019, 571 Rn. 23 m.w.N.).

    Gleichwohl sind der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall und der Anspruch auf den Rückkaufswert nach Kündigung aber keine Teile eines einheitlichen Anspruchs, sondern zwei getrennte Ansprüche (Senatsurteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252 Rn. 37; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, VersR 2019, 571 Rn. 21).

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz (aaO Rn. 38), die Anwartschaft dürfe dem Versicherungsnehmer nicht lediglich als leere Hülle verbleiben, schützt § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG den Arbeitnehmer nach dem vom Gesetzgeber gewählten Regelungskonzept nicht davor, dass mit dem Erstarken der Versorgungsanwartschaft zum Vollrecht tatsächlich nicht er, sondern aufgrund vorangegangener Abtretung der Zessionar in den Genuss der Versicherungssumme kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 aaO Rn. 23).

    Gemäß § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, VersR 2019, 571 Rn. 20; vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 7).

  • BGH, 11.11.2010 - VII ZB 87/09

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Durch diese Bestimmungen soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben, das heißt verhindert werden, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 6).

    b) Allerdings gilt die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG nicht mehr, wenn die Versorgungsanwartschaft zum Vollrecht erstarkt ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211 Rn. 9; Rolfs in Blomeyer/Otto/Rolfs, BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 279; Krois, EWiR 2011, 169, 170; ebenso zu § 97 EStG Dietzel, NZI 2018, 164; Fischer in Kirchhof, EStG 19. Aufl. § 97 Rn. 2).

    Demgemäß ist der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung vor Eintritt des Versicherungsfalles als zukünftige Forderung pfändbar (BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - IX ZB 69/12, VersR 2015, 498 Rn. 8; vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 8 ff.).

    Gemäß § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, VersR 2019, 571 Rn. 20; vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 7).

  • BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Durch diese Bestimmungen soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben, das heißt verhindert werden, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 6).

    Eben dies war vom Gesetzgeber beabsichtigt (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 23 und 26) und gerade deshalb wurde § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG um die Beschränkung des § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG ergänzt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BT-Drucks. 7/2843 S. 7).

    Wortlaut, Systematik und Zweck verdeutlichen damit, dass ein allumfassender Schutz der Versorgung des Arbeitnehmers mit den Bestimmungen in § 2 Abs. 2 BetrAVG nicht verbunden ist, sondern dessen Verfügungsmacht nur in bestimmter Hinsicht sachlich beschränkt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2016 aaO Rn. 21 ff.).

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 39/08

    Einheitliche Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung und einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Dient die Abtretung - wie im Streitfall - der Sicherung von Ansprüchen des Zessionars, geht der hypothetische Parteiwille dahin, den Sicherungszweck soweit wie möglich zu fördern (Senatsurteil vom 18. November 2009 - IV ZR 39/08, r+s 2010, 71 Rn. 28).

    Die Streithelferin hat hierdurch eine Sicherheit erlangt; dem Schuldner ist es ermöglicht worden, wenigstens die verfügbaren Sicherungsmittel einzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2009 aaO).

  • OLG Koblenz, 12.10.2012 - 10 U 1151/11

    Betriebliche Altersversorgung durch Direktversicherung: Abtretung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    c) Soweit die Revision unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 12. Oktober 2012 - 10 U 1151/11, juris Rn. 34 ff.) hiergegen einwendet, dass ein derart eingeschränktes Verständnis des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG weder mit dessen Wortlaut noch Zweck zu vereinbaren sei, trifft dies nicht zu.

    d) Etwas anderes ergibt sich nicht aus rechtlichen Unterschieden zwischen einer Vorausabtretung und einer Pfändung (so aber OLG Koblenz, Urteil vom 12. Oktober 2012 - 10 U 1151/11, juris Rn. 36 ff.).

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 7 U 247/18

    Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit der Abtretung eines künftigen

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in NJW-RR 2019, 1175 veröffentlicht ist, steht dem Kläger kein Zahlungsanspruch gegen die Beklagte zu.
  • BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Auch bei uneingeschränkter Zulassung der Revision im Tenor kann sich eine wirksame Beschränkung aus den Gründen ergeben (Senatsbeschlüsse vom 17. März 2010 - IV ZR 92/07, juris Rn. 7; vom 13. Januar 2010 - IV ZR 28/09, VersR 2010, 903 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZB 16/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    b) Allerdings gilt die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG nicht mehr, wenn die Versorgungsanwartschaft zum Vollrecht erstarkt ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211 Rn. 9; Rolfs in Blomeyer/Otto/Rolfs, BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 279; Krois, EWiR 2011, 169, 170; ebenso zu § 97 EStG Dietzel, NZI 2018, 164; Fischer in Kirchhof, EStG 19. Aufl. § 97 Rn. 2).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZR 165/13

    Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitnehmers: Behandlung des

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Mit diesen Verfügungsbeschränkungen korrespondiert ein Pfändungsverbot, § 851 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 165/13, VersR 2014, 487 Rn. 2).
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19
    Gleichwohl sind der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall und der Anspruch auf den Rückkaufswert nach Kündigung aber keine Teile eines einheitlichen Anspruchs, sondern zwei getrennte Ansprüche (Senatsurteil vom 28. April 2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252 Rn. 37; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, VersR 2019, 571 Rn. 21).
  • BGH, 11.12.2014 - IX ZB 69/12

    Insolvenzfestigkeit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachten

  • BGH, 12.12.2001 - IV ZR 47/01

    Pfändung einer nicht bestehenden Forderung

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

  • BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis

  • BGH, 17.03.2010 - IV ZR 92/07

    Versicherungsrente aus einer Sonderregelung für Pflichtversicherte aus der

  • BGH, 30.07.2019 - VI ZR 486/18

    Tatbestandsirrtum bei Annahme einer zulässigen Rechtsdienstleistung

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2019 - 5 U 75/18

    Wirksamkeit der Abtretung von nach Eintritt des Versicherungsfalles fällig

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