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   BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19   

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https://dejure.org/2020,13780
BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19 (https://dejure.org/2020,13780)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2020 - IV ZR 125/19 (https://dejure.org/2020,13780)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - IV ZR 125/19 (https://dejure.org/2020,13780)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Erstattung der Kosten einer begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik durch den privaten Krankenversicherer

  • rewis.io

    Private Krankenversicherung: Kostentragung für eine begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK § 1 Abs. 2
    Keine Kostenerstattung für eine im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung durchgeführte Präimplantationsdiagnostik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Erstattung der Kosten einer begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik durch den privaten Krankenversicherer

  • datenbank.nwb.de

    Private Krankenversicherung: Kostentragung für eine begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In-vitro-Fertilisation - und die Kosten der gleichzeitig durchgeführten Präimplantationsdiagnostik

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erstattung der Kosten einer begleitend zu einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) durchgeführten Präimplantationsdiagnostik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PKV: Kosten einer Präimplantationsdiagnostik (PID) bei In-vito-Fertilisation (IVF) mit ISCI

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2335
  • MDR 2020, 797
  • FamRZ 2020, 1228
  • VersR 2020, 966
  • WM 2020, 2393
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit des Klägers, auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen, eine bedingungsgemäße Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 MB/KK darstellt (Senatsurteile vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 323/18, r+s 2020, 93 Rn. 8; vom 15. September 2010 - IV ZR 187/07, VersR 2010, 1485 Rn. 10, 11; vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122 [juris Rn. 11-13]).

    a) Ob eine IVF/ICSI-Behandlung medizinisch notwendig im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK ist, ist allerdings auch anhand der Erfolgsaussichten zu bestimmen, wie der Senat im Urteil vom 21. September 2005 (IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122 [juris Rn. 16 ff.]) dargelegt hat.

    Danach ist von einer nicht mehr ausreichenden Erfolgsaussicht - und damit von einer nicht mehr gegebenen bedingungsgemäßen medizinischen Notwendigkeit der IVF/ICSI-Behandlung - dann auszugehen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Embryotransfer zur gewünschten Schwangerschaft führt, signifikant absinkt und eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 15% nicht mehr erreicht wird (Senatsurteil vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122, 129 [juris Rn. 23]).

    In einem zweiten Schritt ist jedoch zu prüfen, inwieweit individuelle Faktoren ihre Einordnung in die ihrem Lebensalter entsprechende Altersgruppe rechtfertigen, ob also ihre persönlichen Erfolgsaussichten aufgrund individueller Umstände höher oder niedriger einzuschätzen sind, als die im IVF-Register für ihre Altersgruppe ermittelten Durchschnittswerte es ausweisen (Senatsurteil vom 21. September 2005 aaO S. 128 [juris Rn. 21]).

  • BGH, 04.12.2019 - IV ZR 323/18

    Messen für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit des Klägers, auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen, eine bedingungsgemäße Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 MB/KK darstellt (Senatsurteile vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 323/18, r+s 2020, 93 Rn. 8; vom 15. September 2010 - IV ZR 187/07, VersR 2010, 1485 Rn. 10, 11; vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122 [juris Rn. 11-13]).

    b) Im Urteil vom 4. Dezember 2019 (IV ZR 323/18, r+s 2020, 93 Rn. 13-16) hat sich der Senat damit befasst, ob zu diesen individuellen Faktoren auch die Prognose über den weiteren Verlauf einer Schwangerschaft und insbesondere eine verringerte so genannte "baby-take-home-Rate", mithin ein individuell gesteigertes Abortrisiko zählt.

    c) Allerdings hat der Senat auch ausgesprochen, dass es dann anders liegen kann, wenn aufgrund individueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Eltern eine Lebendgeburt wenig wahrscheinlich erscheint (Senatsurteil vom 4. Dezember 2019 aaO Rn. 17; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 24. April 2014 - 8 U 209/13, BeckRS 2014, 125990 Rn. 51 f.).

    bb) Daran, dass der Versicherer die Kosten der PID und Blastozystenkultur hier nicht tragen muss, änderte sich im Ergebnis aber auch dann nichts, wenn man schon die Genträgerschaft beider Eltern für das Zellweger-Syndrom und eine dadurch möglicherweise verschlechterte Chance einer Lebendgeburt als für die Erfolgsaussichten der IVF/ICSI-Behandlung maßgebliche individuelle Umstände im Sinne des Senatsurteils vom 4. Dezember 2019 (aaO Rn. 17) ansähe.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17

    Kostenerstattung für künstliche Befruchtung in der Privaten Krankenversicherung:

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Anders als das Oberlandesgericht Karlsruhe (r+s 2017, 597 [juris Rn. 65 f.]) sehe das Berufungsgericht PID und Blastozystenkultur auch nicht als zur Behebung der Fortpflanzungsunfähigkeit des Versicherten medizinisch notwendige Maßnahmen an.

    Anders als in dem vom OLG Karlsruhe (r+s 2017, 597 Rn. 65) entschiedenen Fall bliebe die PID mithin nicht auf ein Krankheitsbild der Ehefrau des Klägers (etwa organische Schäden an der Gebärmutter) oder des Klägers selbst, sondern allein auf eine mögliche Krankheit des Embryos abgestimmt (a.A. Waldkirch, VersR 2020, 321, 324-326), denn sie diente - wie oben bereits dargelegt - auch dann nicht der Linderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Eltern, sondern bliebe darauf gerichtet, unter mehreren Embryonen möglichst einen nicht vom Zellweger-Syndrom betroffenen Embryo auszusuchen, um so dem werdenden Kind späteres Leiden zu ersparen (vgl. dazu auch BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 27 [juris Rn. 10] für die gesetzliche Krankenversicherung).

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 19/13 R

    Krankenversicherung - keine Zugehörigkeit der Präimplantationsdiagnostik zum

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Vielmehr hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, diese Maßnahmen stellten keine bedingungsgemäße Heilbehandlung des Klägers dar, weshalb dahinstehen könne, ob die bloße Trägerschaft des vererblichen Gendefektes eine bedingungsgemäße Krankheit sei (vgl. dazu BSGE 117, 212 [juris Rn. 15]).

    Diese zum Zwecke einer Aussonderung vorgenommene Bewertung der Embryonen nach medizinischen Kriterien soll künftiges Leiden eines eigenständigen Lebewesens vermeiden, nicht aber ein Leiden eines Elternteils oder auch beider Eltern behandeln (vgl. OLG München r+s 2018, 665 Rn. 8, 11; für Polkörperdiagnostiken: OLG Köln VersR 2017, 417, 418 [juris Rn. 27]; vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung auch BSGE 117, 212 [juris Rn. 15]).

  • OLG Köln, 17.06.2016 - 20 U 163/14

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Kosten einer

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Diese zum Zwecke einer Aussonderung vorgenommene Bewertung der Embryonen nach medizinischen Kriterien soll künftiges Leiden eines eigenständigen Lebewesens vermeiden, nicht aber ein Leiden eines Elternteils oder auch beider Eltern behandeln (vgl. OLG München r+s 2018, 665 Rn. 8, 11; für Polkörperdiagnostiken: OLG Köln VersR 2017, 417, 418 [juris Rn. 27]; vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung auch BSGE 117, 212 [juris Rn. 15]).
  • OLG München, 23.10.2018 - 25 U 2424/18

    Kostenerstattung für eine Präimplantationsdiagnostik bei Vorliegen einer schweren

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Diese zum Zwecke einer Aussonderung vorgenommene Bewertung der Embryonen nach medizinischen Kriterien soll künftiges Leiden eines eigenständigen Lebewesens vermeiden, nicht aber ein Leiden eines Elternteils oder auch beider Eltern behandeln (vgl. OLG München r+s 2018, 665 Rn. 8, 11; für Polkörperdiagnostiken: OLG Köln VersR 2017, 417, 418 [juris Rn. 27]; vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung auch BSGE 117, 212 [juris Rn. 15]).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 187/07

    Private Krankenversicherung: Nachweis des Vorliegens einer Krankheit beim Streit

    Auszug aus BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit des Klägers, auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen, eine bedingungsgemäße Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 1 und 2 MB/KK darstellt (Senatsurteile vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 323/18, r+s 2020, 93 Rn. 8; vom 15. September 2010 - IV ZR 187/07, VersR 2010, 1485 Rn. 10, 11; vom 21. September 2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122 [juris Rn. 11-13]).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 5 B 8.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Dies gilt auch, soweit sie auf eine ihrer Ansicht nach bei "fertilitätsrelevanten Krankheiten" zu bedenkende "Besonderheit" verweist (Beschwerdebegründung S. 6), weil sie nicht auf die vom Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Rechtsprechung sowohl des Bundessozialgerichts (u. a. Urteil vom 12. September 2015 - B 1 KR 15/14 R - juris Rn. 10) als auch des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 125/19 - juris Rn. 13) eingeht.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche

    Diese zum Zwecke einer Aussonderung vorgenommene Bewertung der Eizellen nach medizinischen Kriterien soll künftiges Leiden eines eigenständigen Lebewesens vermeiden, nicht aber ein vorhandenes Leiden eines Elternteils oder auch beider Eltern behandeln (vgl. BSG, Urteil vom 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R - juris Rn. 10 für die gesetzliche Krankenversicherung, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 19/13 R - juris Rn. 15 zur Präimplantationsdiagnostik; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.05.2020 - IV ZR 125/19 - juris Rn. 13; OLG München, Urteil vom 23.10.2018 - 25 U 2424/18 - juris Rn. 11; OLG Köln, Urteil vom 17.06.2016 - 20 U 163/14 - juris Rn 25 jeweils für die private Krankenversicherung).
  • LG Wuppertal, 29.12.2022 - 4 O 373/21

    Transident, Kinderwunschbehandlung, heterologe Insemination, homologe

    Ein verständiger Versicherungsnehmer würde die Formulierung " organisch bedingt " vom Wortsinn dahin verstehen, dass es sich um eine auf körperliche Ursachen beruhende Unfähigkeit handelt, auf natürlichem Wege ein Kind zu zeugen (st. Rspr.: vgl. etwa BGH , Urteil vom 21.09.2005 - IV ZR 113/04; bestätigend durch Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 187/07 und Urteil vom 20.05.2020 - IV ZR 125/19 -, Rn. 12, juris; ferner Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken , Urteil vom 18.09.2019 - 5 U 4/19 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 5 B 9.22

    Beihilfefähige Behandlung eines vererbbaren weiblichen Genfehlers (hier: in Bezug

    Dies gilt auch, soweit sie auf eine ihrer Ansicht nach bei "fertilitätsrelevanten Krankheiten" zu bedenkende "Besonderheit" verweist (Beschwerdebegründung S. 6), weil sie nicht auf die vom Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Rechtsprechung sowohl des Bundessozialgerichts (u. a. Urteil vom 12. September 2015 - B 1 KR 15/14 R - juris Rn. 10) als auch des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 125/19 - juris Rn. 13) eingeht.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2021 - 13 U 41/21

    Anforderungen an den Beweis einer männlichen Subfertilität

    Dazu zählt auch eine auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen (ständ. Rspr. des BGH, zuletzt VersR 2020, 966 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 KR 42/18

    (Krankenversicherung - Kostenerstattung - Polkörperdiagnostik (PKD) bei schwerer

    Dieser Rechtsprechung folgt - soweit ersichtlich - auch die instanzgerichtliche Judikatur der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( vgl OLG München, Beschluss vom 25. März 2019, 25 U 1151/18, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 17. Juni 2016, 20 U 163/14, VersR 2017, 417 f; OLG München, Beschluss vom 12. September 2018, 25 U 2424/18, zitiert nach juris; s auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2020, IV ZR 125/19, NJW 2020, 2335 f ).
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