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   BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06   

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https://dejure.org/2007,249
BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06 (https://dejure.org/2007,249)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - IV ZR 129/06 (https://dejure.org/2007,249)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06 (https://dejure.org/2007,249)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung einer Krankentagegeldversicherung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - Bestehen eines wichtigen Grundes bei Erschleichung von Versicherungsleistungen durch Ausübung einer beruflichen Tätigkeit - Frage der Unzumutbarkeit der ...

  • Judicialis

    MB/KT § 1 Abs. 3

  • ra.de
  • RA Kotz

    Krankenversicherung: Kündigung (fristlose) und Zahlung von Krankentagegeld

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT § 1 Abs. 3
    Begriff der Ausübung des Berufs während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akquisitionstätigkeiten eines selbständigen Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Krankentagegeld verbietet auch geringfügige Tätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung - Wann darf Versicherer Krankentagegeld verweigern?

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankentagegeld verbietet auch geringfügige Tätigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld nur bei gänzlicher Untätigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Krankentagegeldversicherung verbietet auch geringfügige Tätigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Krankenversicherung kündigt einem Architekten weil er sich trotz Arbeitsunfähigkeit mit einem Bauinteressenten traf

  • faktenundtipps.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an fristlose Kündigung einer privaten Krankenversicherung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung durch die Krankenversicherung auch bei nur geringfügiger Tätigkeit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unberechtigter Bezug von Krankentagegeld berechtigt private Krankenversicherungen nicht ohne Weiteres zur fristlosen Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Einzelne Einschränkungen reichen schon

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld: Beim kleinsten Handschlag entfällt der Anspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wenn trotz Krankschreibung kleinere Arbeiten erledigt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündiung durch den Versicherer in der PKV

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld: Beim kleinsten Handschlag entfällt der Anspruch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld: Beim kleinsten Handschlag entfällt der Anspruch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündiung durch den Versicherer in der PKV

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Krankentagegeldversicherung - BGH stellt klar: Nicht jede Berufsausübung bei Arbeitsunfähigkeit berechtigt VR zur Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geringfügige Akquisitionstätigkeit rechtfertigt keine Kündigung des Krankentagegeldversicherers aus wichtigem Grund! (IBR 2008, 51)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1624
  • MDR 2007, 1312
  • NZBau 2007, 658
  • VersR 2007, 1260
  • BauR 2007, 1787
  • BauR 2007, 2085
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    a) Grundsätzlich steht den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 15; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 unter B I 1).

    So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17; vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428).

    Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich der Versicherungsnehmer Leistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 18. Juli 2007 aaO Rn. 16; OLG Koblenz VersR 2010, 58).

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

    Soweit es dabei um die Bewertung einer vom Versicherten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit geht, ist nur entscheidend, ob die fragliche Tätigkeit nach ihrer Art der zuletzt konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 Rn. 19).

    Zu Recht ist das Berufungsgericht danach zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kläger im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahme eine berufliche Tätigkeit im Sinne von § 1 (3) MB/KT ausgeübt hat, weil es auf den Umfang der Tätigkeit nicht ankommt, wie eine Auslegung der Klausel ergibt (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Rn. 24 ff.).

    Ob hiervon eine Ausnahme bei bloßen Arbeitsversuchen - insbesondere solchen zu therapeutischen Zwecken - zu machen ist (so LG Hannover, VersR 1991, 1281; offen gelassen im Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 76/83, VersR 1985, 54 unter II 3; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 Rn. 31 ff.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    a) Grundsätzlich steht den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB zu (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, VersR 2009, 1063 Rn. 15; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260 unter B I 1).

    So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17; vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428).

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06

    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung;

    Diese Bestimmung, die das aus dem Gebot von Treu und Glauben entwickelte Kündigungsrecht aus wichtigem Grund abgelöst hat, gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht, auf die § 14 (2) MB/KT 94 ausdrücklich verweist (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06 - VersR 2007, 1260 Tz. 13).

    Die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht der Beklagten ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages zugebilligt hat, können selbst im Rahmen der nur eingeschränkt möglichen revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 14 m.w.N.) nicht als tragfähig angesehen werden.

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 16; vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 unter II 2, jeweils m.w.N.).

    Damit täuscht der Versicherungsnehmer Umstände vor, die eine Leistungspflicht des Versicherers ergeben und erschleicht sich diese Versicherungsleistungen (Senatsurteile vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 17; vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 3).

    Bei der Bewertung, ob Tätigkeiten zur Berufsausübung gehören, kommt es auf das Berufsbild an, das sich aus der bis zum Eintritt des Versicherungsfalles konkret ausgeübten Tätigkeit der versicherten Person ergibt (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 19 m.w.N.).

    Von der Regelung des § 1 (3) MB/KT 94 wird - wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 2007 (aaO Tz. 24 ff.) entschieden hat - jede berufliche Tätigkeit erfasst.

    Vielmehr genügen jedwede auch geringfügige Tätigkeiten, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 26).

    Zwar liegt ein erheblicher Vertrauensbruch nahe, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht nur im Rahmen von - hier nicht anzunehmenden - Arbeitsversuchen ausübt und sich nicht nur auf gelegentliche formelle Tätigkeiten wie das Unterzeichnen vorgefertigter Schriftstücke beschränkt (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 32).

    Hinzu kommt, dass die nachteiligen Auswirkungen einer Vertragsverletzung für einen Versicherer regelmäßig nicht eintreten, wenn Versicherungsleistungen - wie auch hier - nicht erbracht wurden (Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 34).

    Mangels eines entsprechenden Verdachts ist die Beauftragung der Detektive, selbst wenn diese nicht mit verwerflichen Mitteln auf die Klägerin einwirkten, als auf die Verschaffung eines Kündigungsgrundes gerichtet und damit als unlauter anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 2007 aaO Tz. 36).

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Senatsurteil vom 18. Juli 2007 (IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260).
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    Aus dem von der Revision genannten Senatsurteil vom 18. Juli 2007 (IV ZR 129/06, VersR 2007, 1260) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an

    Nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2008 hindert grundsätzlich jede auch geringfügige Tätigkeit, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen ist, das Entstehen des Leistungsanspruchs (BGH r + s 2009, 380, 381; NJW-RR 2007, 1624, 1626 = VersR 2007, 1260).

    Rechtsmissbrauch kann zwar ferner dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf nur ganz geringfügig ausübt (BGH NJW-RR 2007, 1624, 1626).

  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 12 U 148/10

    Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung: Teleologische

    Vor der seit dem 01.01.2009 bestehenden Rechtslage war eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich (vgl. dazu auch BGH VersR 2009, 1063; VersR 2007, 1260; OLG Köln OLGR 2009, 276).

    Dies ist zur früheren Rechtslage bejaht worden in Fällen des Erschleichens von Versicherungsleistungen (BGH VersR 2007, 1260).

  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Nicht einheitlich beantwortet wird in diesem Zusammenhang allein die Frage, ob die Datenerhebung erst und nur dann zulässig ist, wenn bereits eine "hinreichend konkrete Verdachtslage" (Spuhl a.a.O.) oder ein "begründeter Anfangsverdacht" (so Höra a.a.O. unter Hinweis auf die auch vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH zur Krankentagegeldversicherung, VersR 2007, 1260 ff) für eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung besteht (so wohl letztlich auch Eggert a.a.O: "allenfalls dann") und eine Ermittlung ins Blaue hinein für unzulässig zu erachten ist, während im Übrigen (vgl. auch OLG Hamburg a.a.O. mit Anmerkung Schulze in VersR 2010, 750 - 751; Voit, Wolf, Schneider a.a.O.; Fricke, Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, VersR 2009, 297, 299/300; Muschner in NK Versicherungsvertragsgesetz, § 213 Rdnr. 22) eine konkrete Verdachtslage nicht gefordert wird.".
  • OLG Celle, 24.11.2011 - 8 U 173/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch eines an einer Lesestörung (Dyslexie)

    Bereits der Wiedereintritt auch nur teilweiser Arbeitsfähigkeit lässt die Leistungspflicht des Versicherers vollständig entfallen (vgl. BGH VersR 2007, 1260, zu einem Architekten, der im Rahmen einer Akquise an drei Tagen tätig wurde; BGH VersR 1993, 297).

    Eine einschränkende Auslegung dahingehend, dass nur Tätigkeiten von bestimmter Art und gewissem Umfang den Krankentagegeldanspruch entfallen lassen können, ist hingegen unzulässig (vgl. BGH VersR 2007, 1260).

  • BGH, 12.11.2008 - IV ZR 273/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung

  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 397/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • OLG Koblenz, 23.01.2009 - 10 U 213/08

    Kranken- und Pflegepflichtversicherung: Kündigung wegen Erschleichung von

  • AG Oranienburg, 08.05.2013 - 36 F 115/12

    Versagen von Trennungsunterhalt wegen grober Unbilligkeit des Berechtigten

  • OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit im Sinne der

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

  • OLG Köln, 10.11.2008 - 5 U 48/08

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung einer Krankentagegeldversicherung

  • OLG Köln, 22.02.2013 - 20 U 179/10

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 RB-KT 94 von

  • OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11

    Krankheitskostenversicherung, Kündigung, Betrug

  • LG Dortmund, 20.11.2009 - 2 O 71/07

    Krankentagegeldversicherung, Kündigung, wichtiger Grund

  • OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen

  • OLG Koblenz, 05.11.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen

  • OLG Köln, 26.09.2014 - 20 U 49/14

    Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit in der

  • LG Essen, 16.06.2021 - 18 O 285/20

    Krankenversicherung, Kündigung

  • LG Dortmund, 03.11.2010 - 2 O 264/08

    Anspruch eines Gebrauchtwagenhändlers gegen eine Versicherung auf Zahlung von

  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766

    Tötung eines Mäusebussards

  • OLG Hamm, 13.08.2021 - 20 U 216/21

    Feststellung des Fortbestehens einer Krankheitskostenversicherung; Kündigung

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
  • LG Bonn, 04.05.2012 - 9 O 60/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Observierung eines Geschäftsmannes außerhalb

  • LG Köln, 11.05.2011 - 23 O 4/10

    Versicherungsverhältnis eines privaten Krankenversicherungsvertrags ist durch

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 2 O 7606/19

    Keine Beendigung einer Krankentagegeldversicherung durch Kapitalabfindung des

  • OLG Köln, 12.09.2014 - 20 U 90/14

    Anforderungen an die Beweiserhebung über die Frage der Arbeitsunfähigkeit

  • LG Dortmund, 23.03.2011 - 2 O 398/07

    Kündigung aus wichtigem Grund ist bei Einreichen von gefälschten

  • LG Saarbrücken, 20.09.2010 - 12 O 422/06

    Ruhende Approbation gefährdet Versicherungsschutz

  • KG, 14.02.2020 - 6 U 6/18

    Krankentagegeldversicherung : Kündigung aus wichtigem Grund

  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11
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