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   BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11   

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https://dejure.org/2012,18014
BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11 (https://dejure.org/2012,18014)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11 (https://dejure.org/2012,18014)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - IV ZR 141/11 (https://dejure.org/2012,18014)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 Buchst b MB/KT 2009
    Krankentagegeldversicherung: Prüfungsgrundlagen für eine eingetretene Berufsunfähigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitlich berücksichtigungsfähige Befunde einer Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die Leistungsfreiheit einer Krankentagegeldversicherung wegen Berufsunfähigkeit

  • rewis.io

    Krankentagegeldversicherung: Prüfungsgrundlagen für eine eingetretene Berufsunfähigkeit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 09 § 15 Abs. 1 b
    Für die Behauptung der Berufsunfähigkeit des VN von dem Versicherer verwertbare Untersuchungsergebnisse

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RB/KT 94 § 19 (1) b
    Zeitlich berücksichtigungsfähige Befunde einer Berufsunfähigkeit im Hinblick auf die Leistungsfreiheit einer Krankentagegeldversicherung wegen Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 05.12.2012)

    Krankentagegeld nur bis zum Nachweis der Berufsunfähigkeit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bewertung der Berufsunfähigkeit ist auch rückschauend möglich

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit -

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit - Prognose für Berufsunfähigkeit kann auch rückschauend erfolgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2804
  • MDR 2012, 967
  • VersR 2012, 981
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11
    Es geht danach um einen Zustand, dessen Fortbestand aus sachkundiger Sicht für nicht absehbare Zeit prognostiziert wird, der jedoch typischerweise nicht auch als endgültig oder unveränderlich beurteilt werden kann (Senatsurteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09, BGHZ 186, 115, 127 Rn. 30 m.w.N.).

    Soweit das Berufungsgericht aber eine Leistungsfreiheit der Beklagten auch für die Zeit ab dem 23. Juni 2006 abgelehnt hat, beruht dies auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Senatsurteils vom 30. Juni 2010 (aaO 128 f. Rn. 31 ff.).

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11
    Außerdem weist der Senat zum Feststellungsantrag auf sein Urteil vom 26. Februar 1992 (IV ZR 339/90, VersR 1992, 479) hin.
  • OLG Koblenz, 08.02.2017 - 10 U 727/15

    Deckungsklage gegen die Krankentagegeldversicherung: Nachweis eines

    Denn es würde dem Wesen einer rückschauend auf die Richtigkeit überprüften Prognoseentscheidung widersprechen, die Entwicklung eines späteren Erkenntnisstandes in die Bewertung einzubeziehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11 -, NJW 2012, 2804, juris Rn. 12; Urteil vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115 ff. - VersR 2010, 381 ff., juris Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 15.02.2017 - 5 U 12/15

    Eintrittspflicht der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der

    Dabei ist es gleich, wann und zu welchem Zweck die medizinischen Befunde erhoben wurden und wann sie dem Versicherer bekannt geworden sind; auch müssen sie keine - ausdrückliche oder wenigstens stillschweigende - ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten (BGH, Urt. v. 30.06.2010 - IV ZR 163/09 - VersR 2010, 1171; Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981).

    Bei einem nachträglich erstellten Gutachten muss folglich der Verlauf zwischen dem Zeitpunkt, für den der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet, und dem Zeitpunkt der Begutachtung durch den Sachverständigen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981).

    Die hieraus zu schließende tatsächliche Besserung des Gesundheitszustands hat schon deshalb unberücksichtigt zu bleiben, weil die Einbeziehung des weiteren Krankheitsverlaufs dem Wesen einer ex ante zum Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit zu stellenden Prognose widerspräche (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.2012 - IV ZR 141/11 - VersR 2012, 981; Tschersich in Beck- Seite 12.

  • OLG Stuttgart, 06.08.2015 - 7 U 49/15

    Krankentagegeldversicherung: Berufsunfähigkeitseintritt bei einer operierenden

    Vielmehr knüpft dieser in seinem Urteil vom 20. Juni 2012 (IV ZR 141/11, NJW 2012, 2804) an die bisherige Rechtsprechung an, ohne die Entscheidung vom 9. März 2011 zu erwähnen.
  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der

    Die spätere Entwicklung des Zustandes des Versicherungsnehmers habe daher als solche unberücksichtigt zu bleiben, da alles andere dem Wesen einer ex ante zu beurteilenden Prognoseentscheidung widerspräche (vgl. BGH, Urteile vom 30.06.2010 -IV ZR 163/09, NJW 2010, 3657 Rn. 33 und vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11, NJW 2012, 2804 Rn. 12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2016 - 2 O 2322/15

    Berufsunfähigkeit trotz Berufsausübung

    Berufsunfähigkeit ist ein Zustand, dessen Fortbestand aus sachkundiger Sicht für nicht absehbare Zeit prognostiziert wird, der jedoch typischerweise nicht auch als endgültig oder unveränderlich beurteilt werden kann (BGH Urt. v. 20.06.2012 - IV ZR 141/11, r+s 2012, 499 m.w.N.).

    Bei einem nachträglich erstellten Gutachten - wie hier - muss der Verlauf zwischen dem Zeitpunkt, für den der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet, und dem Zeitpunkt der Begutachtung durch den Sachverständigen außer Betracht bleiben (BGH Urt. v. 20.06.2012 - IV ZR 141/11, r+s 2012, 499 m.w.N.).

  • KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Handelsvertreters aufgrund einer

    Der weitere Krankheitsverlauf kann deshalb auch nicht als Indiz für die Entscheidung herangezogen werden (vgl. BGH VersR 2010, 1171 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 33; NJW 2012, 2804 f. = VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    In der Regel lässt sich eine ins Gewicht fallende Besserung zu irgendeinem späteren Zeitpunkt weder zuverlässig voraussagen noch sicher ausschließen (BGH NJW 2012, 2804 [2805]; BGH NJW 2010, 3657 [3660]; BGH NJW-RR 1992, 669 [670]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2014 - 8 S 4293/14

    Reiserücktrittsversicherung, Erkrankung, Versicherungsfall, Stornogebühr,

    Anders ist dies für die Frage nach der zeitlichen Prognose ("zu erwarten ist"; vgl. insoweit auch BGH 20.6.2012 - IV ZR 141/11, r+s 2012, 499 zum Prognoseaspekt beim Vorliegen von Berufsunfähigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Buchst. 1b MB/KT).
  • KG, 04.08.2016 - 6 U 176/14

    Krankentagegeldversicherung: Anforderungen an die Feststellung der

    Bei einem nachträglich erstellten Gutachten - wie hier - muss der Verlauf zwischen dem Zeitpunkt, für den der Versicherer das Ende seiner Leistungspflicht behauptet, und dem Zeitpunkt der Begutachtung durch den Sachverständigen außer Betracht bleiben (vgl. BGH VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).
  • KG, 20.11.2015 - 6 U 15/14

    Krankentagegeldversicherung: Eintritt der Berufsunfähigkeit trotz Möglichkeit der

    Der Kläger misst der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 186, 115 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30, BGH VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9, 12) zur Möglichkeit einer ins Gewicht fallenden Besserung des Gesundheitszustandes eine fehlerhafte Bedeutung bei.
  • OLG Dresden, 24.01.2022 - 4 U 1721/21

    Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung; Lauf der fünfmonatigen Frist für

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