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   BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03   

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https://dejure.org/2004,2683
BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03 (https://dejure.org/2004,2683)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2004 - IV ZR 144/03 (https://dejure.org/2004,2683)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2004 - IV ZR 144/03 (https://dejure.org/2004,2683)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes; Voraussetzung der Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache; Berechnung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Keine Revisionszulassung wegen Darlegungsmangels bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1, 2 Alt. 2
    Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Revision: Anforderungen an Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1136 (Ls.)
  • VersR 2005, 140
  • NZA-RR 2005, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Vielmehr zieht - worauf bereits das Berufungsgericht hingewiesen hat - das Bundesarbeitsgericht aus der heute in § 1 b Abs. 1 Satz 3 BetrAVG verankerten Regelung in ständiger Rechtsprechung den Umkehrschluß, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses, auch wenn es von einer Versorgungszusage begleitet war und bei demselben Arbeitgeber bestand, grundsätzlich nicht mit der Laufzeit späterer Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet werden kann, um die für eine Unverfallbarkeit der Versorgungszusage erforderliche Frist zu erreichen; Ausnahmen gelten nur, soweit die Vordienstzeit nahtlos an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet, oder soweit die Versorgungszusage von vornherein für einen schwankenden, unzusammenhängenden Bedarf an Urlaubs- oder Krankenvertretungskräften gegeben worden ist (BAG NZA 2001, 1310, 1312; DB 1998, 2328 f.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Der Beschwerdeführer muß insbesondere ausführen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist (BGHZ 154, 288, 291).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Vielmehr müßte dargelegt werden, daß eine größere, nicht aus Gründen unvermeidlicher gesetzlicher Typisierung zu vernachlässigende Gruppe aus gleichen Gründen wie der Kläger von mehr als nur unbeträchtlichen Nachteilen betroffen sei (vgl. BVerfGE 26, 265, 275 f.; 87, 234, 255 f.; VersR 2000, 835, 837).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Der Kläger verlangt eine höhere Rente und macht geltend, die gesetzliche Neuregelung der Berechnung von Versorgungsanwartschaften im öffentlichen Dienst in § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (im folgenden: BetrAVG) werde den Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die frühere Fassung dieser Vorschrift weitgehend für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 98, 365 ff.), immer noch nicht gerecht.
  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 139/00

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Die Beschwerde äußert sich auch nicht dazu, daß der Bundesgerichtshof die neugefaßte Vorschrift des § 18 BetrAVG bereits unbedenklich angewandt hat (vgl. Beschluß vom 23. Januar 2002 - XII ZB 139/00 - FamRZ 2002, 608 unter II).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Vielmehr müßte dargelegt werden, daß eine größere, nicht aus Gründen unvermeidlicher gesetzlicher Typisierung zu vernachlässigende Gruppe aus gleichen Gründen wie der Kläger von mehr als nur unbeträchtlichen Nachteilen betroffen sei (vgl. BVerfGE 26, 265, 275 f.; 87, 234, 255 f.; VersR 2000, 835, 837).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Vielmehr müßte dargelegt werden, daß eine größere, nicht aus Gründen unvermeidlicher gesetzlicher Typisierung zu vernachlässigende Gruppe aus gleichen Gründen wie der Kläger von mehr als nur unbeträchtlichen Nachteilen betroffen sei (vgl. BVerfGE 26, 265, 275 f.; 87, 234, 255 f.; VersR 2000, 835, 837).
  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - IV ZR 144/03
    Vielmehr zieht - worauf bereits das Berufungsgericht hingewiesen hat - das Bundesarbeitsgericht aus der heute in § 1 b Abs. 1 Satz 3 BetrAVG verankerten Regelung in ständiger Rechtsprechung den Umkehrschluß, daß die Dauer eines früheren Arbeitsverhältnisses, auch wenn es von einer Versorgungszusage begleitet war und bei demselben Arbeitgeber bestand, grundsätzlich nicht mit der Laufzeit späterer Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet werden kann, um die für eine Unverfallbarkeit der Versorgungszusage erforderliche Frist zu erreichen; Ausnahmen gelten nur, soweit die Vordienstzeit nahtlos an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet, oder soweit die Versorgungszusage von vornherein für einen schwankenden, unzusammenhängenden Bedarf an Urlaubs- oder Krankenvertretungskräften gegeben worden ist (BAG NZA 2001, 1310, 1312; DB 1998, 2328 f.).
  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ( BGH, Beschl. v. 28.April 2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f. ; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944; Beschl. v. 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67).
  • OLG Braunschweig, 28.12.2023 - 9 U 103/22

    Vergleich; Absprache; Verständigung; Ungewissheit; beseitigen; Nachgeben;

    Die Sache hat insoweit grundsätzliche Bedeutung, weil sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f. ; Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944; Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

    Zu vergleichbaren Rechtsmittelzulassungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen finden sich ebenfalls Entscheidungen, in denen die Verfassungswidrigkeit einer Norm als Zulassungsgrund unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Bedeutung nicht generell ausgeschlossen wird, sondern in denen im jeweiligen Einzelfall geprüft wird, ob die dahingehende Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den gesetzlichen Anforderungen entsprach (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 38/07 B -, [...]; BGH, Beschluss vom 28. April 2004 - IV ZR 144/03 -, VersR 2005, S. 140; BGH, Beschluss vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 -, [...]; BFH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - IX B 131/04 -, [...]; BFH, Beschluss vom 14. März 2006 - IV B 2/05 -, [...]; BFH, Beschluss vom 11. September 2007 - VI B 146/05 -, [...]; zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Februar 2001 - 2 L 450/00 -, [...], m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. September 2006 - BVerwG 10 B 55.06 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 6 A 1785/05 -, [...]; vgl. aus der arbeitsrechtlichen Kommentarliteratur: Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 72 Rn. 13; Ulrich, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 72 Rn. 25, § 72a Rn. 56, 58; Koch, in: ErfK, 9. Aufl. 2009, § 72 ArbGG Rn. 6; Bepler, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 72 ArbGG Rn. 10; Klose, in: Beck'scher Online Kommentar, Stand: 1. Dezember 2008, § 72 ArbGG Rn. 7.1, § 72a ArbGG Rn. 11).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2011 - 8 U 172/10

    Zahlungsanspruch eines Eigentümers von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken

    Eine Sache hat dann eine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ( BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f. ; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67).
  • OLG Braunschweig, 16.06.2005 - 8 U 47/04

    Gefährdung von Grundstücken durch in der Kriegszeit errichtete Luftschutzstollen;

    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140f.; Beschl. v. 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschl. v. 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .
  • LG Zweibrücken, 30.11.2004 - 3 S 126/04

    Sicherung ordnungsgemäßer Bejagung eines Jagdreviers in Rheinland-Pfalz:

    Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts aufwirft (BGH, Beschluss vom 28.04.2004, IV ZR 144/03).
  • OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04

    Anspruch auf Rückzahlung von Anwaltshonorar nach erklärter Insolvenzanfechtung;

    Die Frage, ob zugunsten des anfechtenden Insolvenzverwalters bei der bei Bargeschäften einzig verbleibenden Möglichkeit der Vorsatzanfechtung Beweiserleichterungen Platz greifen, und zwar insbesondere dann, wenn das Bargeschäft nach einer beiden Parteien des Bargeschäfts bekannten Stellung eines Insolvenzeröffnungsantrages vorgenommen worden ist, ist eine Frage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschl. v. 28.04.2004 - IV ZR 144/03 = VersR 2005, 140 f. ; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 = NJW 2003, 1943, 1944 [BGH 27.03.2003 - V ZR 291/02] ; Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02 = NJW 2003, 65, 67 [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] ) [BGH 01.10.2002 - XI ZR 71/02] .
  • LG Zweibrücken, 30.11.2004 - 2 C 539/03

    Grundrecht der Gewissensfreiheit und Eigentumsgarantie durch Pflicht zur Duldung

    Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die ein abstraktes Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts aufwirft (BGH, Beschluss vom 28.04.2004, IV ZR 144/03).
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