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   BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72   

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BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72 (https://dejure.org/1973,125)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1973 - IV ZR 147/72 (https://dejure.org/1973,125)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1973 - IV ZR 147/72 (https://dejure.org/1973,125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zugewinn - Wertermittlung - Anfangsvermögen - Endvermögen - Leistungsverweigerung - Grobe Unbilligkeit - Kaufkraftverlust - Lebenserhaltungsindex

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1373, § 1376, § 1381
    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

Papierfundstellen

  • BGHZ 61, 385
  • NJW 1974, 137
  • MDR 1974, 214
  • DNotZ 1974, 445
  • FamRZ 1974, 83
  • DB 1973, 2391
  • DB 1974, 280
  • JR 1974, 112
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Niedersachsen, 02.09.2015 - 3 K 388/14

    Ausgleichung; Erbquote; Kaufkraftschwund; Lebenshaltungsindex;

    Soweit Vorempfänge zu berücksichtigen sind, ist bei der Berechnung der Kaufkraftschwund des Geldes entsprechend dem Rechtsgedanken des BGH-Urteils vom 14. November 1973 (IV ZR 147/72, BGHZ 61, 385-394 zum Zugewinnausgleich) zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Bei der Ausgleichung von Zuwendungen unter Abkömmlingen und der Anrechnung empfangener Zuwendungen auf den Pflichtteil ist der Kaufkraftschwund des Geldes entsprechend den sich aus BGHZ 61, 385 ergebenden Grundsätzen zu berücksichtigen.

    Soweit Vorempfänge zu berücksichtigen sind, ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche der Kaufkraftschwund des Geldes entsprechend den in BGHZ 61, 385 enthaltenen Rechtsgedanken zu berücksichtigen.

    Entsprechend den in BGHZ 61, 385 dargelegten Verfahren müssen daher hier die Geldzuwendungen, die die Klägerinnen erhalten haben, mit der für das Jahr des Todes des Erblassers geltenden Preisindexzahl für die Lebenshaltung in langjähriger Übersicht, veröffentlicht im statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, multipliziert und durch die Preisindexzahl für das Jahr, in dem die Zuwendung erfolgte, dividiert werden.

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Sind Vermögensgegenstände gem. § 1374 II BGB dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen, ist bei der Berechnung des Vermögenszuwachses der Kaufkraftschwund des Geldes seit dem Zeitpunkt ihres Erwerbes zu berücksichtigen (Ergänzung zu BGHZ 61, 385 (393) = NJW 1974, 137).

    Bei der nach BGHZ 61, 385 gebotenen Umrechnung des Anfangsvermögens im Hinblick auf die fortschreitende Geldentwertung (Formel: Wert des Anfangsvermögens bei Beginn des Güterstandes × Lebenshaltungsindex bei Beendigung des Güterstandes : Lebenshaltungsindex bei Beginn des Güterstandes; aaO S. 393) hat das Oberlandesgericht in Rechnung gestellt, daß die drei geschenkten Grundstücke bei Beginn des Güterstandes tatsächlich noch nicht dem Anfangsvermögen der Beklagten angehörten, sondern diesem nur fiktiv aufgrund des § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen sind.

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Den Gesamtwert von 127200 DM rechnet er zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes des Geldes entsprechend BGHZ 61, 385 = NJW 1974, 137 um und gelangt so zu dem Betrage von 209180,85 DM.

    Dieses ist - wie auch die Revision nicht bezweifelt - zum Ausgleich der durch den Kaufkraftschwund des Geldes verursachten unechten Wertsteigerung mit dem vom BerGer. verwendeten Faktor (185,5/112,8) umzurechnen (vgl. BGHZ 61, 385 = NJW 1974, 137); das ergibt ein Anfangsvermögen von 180588,68 DM.

  • FG Düsseldorf, 13.07.2005 - 4 K 2838/03

    BGH-Grundsatz (BGHZ 61, 385 ) zur Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung gilt

    Da diese Verweisung § 1376 Abs. 1 BGB einschließt, sind in Anwendung der Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 14. November 1973 IV ZR 147/92, BGHZ 61, 385 sowie vom 20. Mai 1987 IVb ZR 62/86, BGHZ 101, 65) das Anfangsvermögen der Ehegatten (§ 1374 Abs. 1 BGB) und die diesem nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnenden Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwunds anzusetzen (Gebel in Troll, ErbStG § 5 Rdnr. 33; Weinmann in Moench, ErbStG § 5 Rdnr. 19 f.; a.A. Meincke, ErbStG, 14. Aufl., § 5 Rdnr. 14).

    Zwar hat der BGH in seinem Urteil in BGHZ 61, 385 auch ausgeführt, es sei mit dem Zweck der Zugewinngemeinschaft nicht zu vereinbaren, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei einem erheblich sinkenden Geldwert wirtschaftlich am Anfangsvermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten beteiligt werde.

    Denn auch steuerlich ist eine Werterhöhung, die sich nur daraus ergibt, dass die Kaufkraft des Geldes gesunken ist, nur ein scheinbarer Vermögenszuwachs (BGH-Urteil in BGHZ 61, 385).

    Das Gesetz (§§ 1374 ff. BGB) ordnet indessen, um die Ermittlung der Höhe der Zugewinnausgleichsforderung zu erleichtern, eine pauschale Berechnung an (BGH-Urteil in BGHZ 61, 385).

    Der Umstand, dass nach 2.1 Buchst. c der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. März 1976 (BStBl I 1976, 145) für steuerliche Zwecke noch von der Anwendung des BGH-Urteils in BGHZ 61, 385 abgesehen werden konnte, während die Finanzbehörden nach den ErbStR (R 11 Abs. 3 Satz 3) seit dem 31. Dezember 1998 gehalten sind, den Grundsätzen der Rechtsprechung des BGH auch für steuerliche Zwecke zu folgen, berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung.

    Im Gegenteil stellt sich die Frage, ob nicht die Anweisung unter 2.1 Buchst. c der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. März 1976, nach der ohne weitere Begründung von der Anwendung des BGH-Urteils in BGHZ 61, 385 für steuerliche Zwecke abgesehen werden konnte, mit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 Satz 1 AO) zu vereinbaren war.

  • BGH, 13.10.1983 - IX ZR 106/82

    Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Anfangsvermögen "null"; Ausgleich des

    Hierzu hat der Berufungsrichter ausgeführt, für ein Anfangsvermögen mit dem Wert Null sei ein Ausgleich des Kaufkraftschwundes nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 61, 385) entwickelten Grundsätzen nicht geboten.

    Sei dieser nicht entsprechend BGHZ 61, 385 durch eine Umrechnung des Wertes des Anfangsvermögens auszugleichen, so müsse durch eine Umkehrung des Rechenvorgangs der unechte Zugewinn aus dem Endvermögen herausgerechnet werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein nur scheinbarer (unechter) Zugewinn beim Ausgleich unberücksichtigt bleiben (BGHZ 61, 385; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - IV ZR 73/73 = WM 1975, 28; Urteil vom 17. Februar 1983 - IX ZR 22/82 -, nicht veröffentlicht).

    Dem dient die in BGHZ 61, 385 dargestellte Umrechnung des Anfangsvermögens.

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß in die nach BGHZ 61, 385 gebotene Umrechnung des Anfangsvermögens nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern das gesamte Anfangsvermögen einschließlich des Geldvermögens einzubeziehen ist (WM 1975, 28; Urteil vom 17. Februar 1983 - IX ZR 22/83).

    Auch dieser wird durch die nach BGHZ 61, 385 gebotene Umrechnung ausgeglichen.

  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 9 UF 177/13

    Zugewinnausgleich: Einordnung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten;

    Dieser Kaufkraftschwund wird berücksichtigt, indem der ursprüngliche Wert des Anfangsvermögens mit der Preisindexzahl bei Güterstandsende multipliziert und das Produkt durch die Preisindexzahl bei Güterstandsbeginn dividiert wird (vgl. bereits BGHZ 61, 385).
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Das Berufungsgericht hat für die Wertberechnung auch zu Recht auf den Zeitpunkt des Erwerbs und damit auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erbfälle unter Berücksichtigung des eingetretenen Kaufkraftschwundes gemäß § 1376 Abs. 1 BGB abgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1987 - IVb ZR 62/86 - BGHR BGB § 1376 Abs. 1 Geldentwertung 1; BGHZ 101, 65, 67 f.; BGHZ 61, 385, 387 f.).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 146/91

    Wertermittlung eines Grundstücks bei Zugewinnausgleich

    Danach hätte das Grundstück bei Berücksichtigung der Geldentwertung (vgl. BGHZ 61, 385, 393: Indexierung von 200.000 DM ergibt 292.493,94 DM) seit der Eheschließung der Parteien im Jahre 1975 erheblich an Wert eingebüßt.
  • OLG Hamm, 25.10.1983 - 1 UF 326/81

    Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens für einen Zugewinnausgleich;

    Bei der Umrechnung des Anfangsvermögens mit dem Lebenshaltungskostenindex (vgl. BGHZ 61, 385) ist für das Anfangsvermögen eine Summe zu bilden, und diese umzurechnen.

    Gerade wegen der Verweisung des Bundesgerichtshofes auf die Entscheidung vom 26. September 1973 (BGHZ 61, 385) scheide eine solche Deutung aus.

    In den Gründen wird unter anderem ausgeführt: " Um die allein durch den Kaufkraftschwund des Geldes eingetretene nominale Wertsteigerung des Vermögens (= unechter Zugewinn) auszuschalten, hat das Berufungsgericht den Wert des Anfangsvermögens nach den in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. September 1973 (BGHZ 61, 385) entwickelten Grundsätzen umgerechnet.

    Etwas anderes läßt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. September 1973 (BGHZ 61, 385) nicht herleiten.

    Die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. September 1973 (BGHZ 61, 385) vorzunehmende Umrechnung des Wertes des Anfangsvermögens bezweckt, die nur der Bezeichnung nach gleichen Wertmesser für das Anfangs- und Endvermögen auch real vergleichbar zu machen.

    Der Senat ist aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht in der Lage, den Wert des Anfangsvermögens entsprechend den in der Entscheidung vom 26. September 1973 (BGHZ 61, 385) dargelegten Grundsätzen selbst zu berechnen.

  • BFH, 27.06.2007 - II R 39/05

    Indexierung des Anfangvermögens bei Berechnung des fiktiven Anspruchs auf

  • OLG Koblenz, 10.08.2006 - 7 UF 850/05

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Geldzuwendungen naher Angehöriger beim

  • FG München, 17.10.2018 - 4 K 1948/17

    Hinzurechnung von Pflichtteilsansprüchen zum Anfangsvermögen

  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89

    Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich

  • BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

  • BGH, 17.02.1983 - IX ZR 22/82

    Bestimmung von Anfangsvermögen und Endvermögen zur Durchführung des

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 803/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zugewinnausgleichs in der Landwirtschaft

  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 75/89

    Bewertung eines mit einem Leibgedinge belasteten Grundstücks im Rahmen des

  • OLG Köln, 20.06.1978 - 21 UF 412/77

    Zugewinnausgleich; Schuldner; Leistungsverweigerungsrecht; Grobe Unbilligkeit;

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2001 - 2 U 1/00

    Anwaltsmediator, widerstreitende Interessen, dieselbe Rechtssache

  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 73/73

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

  • BGH, 01.07.1982 - IX ZR 32/81

    Auseinandersetzung des Gesamtguts im Verbund

  • LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86

    Gutgläubiger Grundstückserwerb bei altrechtlichen Dienstbarkeiten

  • OLG Hamburg, 16.11.1982 - 2a UF 17/82

    Zugewinnausgleich; Steuerschulden; Befristete Verbindlichkeiten;

  • OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt

  • OLG Naumburg, 24.03.1999 - 5 U 249/98

    Grundsätze für die Bewertung des erbrechtlichen Ausgleichsanspruchs des

  • BGH, 25.11.2011 - BLw 2/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 82/88

    Vereinbarung des Güterstandes der Gütergemeinschaft während der Ehezeit;

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 13/87

    Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts im Zugewinnausgleich; Aufklärungspflicht

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 2/85

    Berücksichtigung der Tilgung ehelicher Schulden beim Zugewinnausgleich

  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 71/94

    Anfangsvermögen bei Überschuldung eines Ehegatten bei Eheschließung

  • OLG Zweibrücken, 18.01.1984 - 2 UF 104/83

    Berechnung des Zugewinnausgleiches; Ehebedingte Zuwendungen der Eltern bei der

  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76

    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85

    Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs

  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 UF 39/01

    Vermögensauseinandersetzung nach Ehescheidung

  • OLG Frankfurt, 10.12.1982 - 1 UF 280/81

    Nicht notariell beurkundete Schenkungen im Zugewinnausgleich; Berücksichtigung

  • OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 3 UF 172/95

    Voraussetzungen eines dinglichen Arrestes wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs

  • OLG Jena, 08.11.2004 - 1 WF 309/02

    Stufenklage, Prozesskostenhilfe

  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 1 UF 87/82
  • OLG Celle, 07.04.1992 - 18 UF 245/91
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge

  • BGH, 14.10.1987 - IVb ZR 90/86

    Willenserklärung - Auslegung - Schenkung - Auslegung - Lastentragung

  • OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84

    Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen

  • OLG München, 06.10.1986 - 12 UF 1430/84

    Anwendbarkeit des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB und deren Regel der Ausgleichspflicht

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 128/72

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Erbbaurechtsvertrages -

  • OLG Köln, 14.01.1987 - 26 UF 60/85

    Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs; Einwilligungserfordernis des

  • OLG Nürnberg, 05.10.2004 - 2 U 2279/04
  • OLG Karlsruhe, 15.06.1989 - 2 UF 133/88

    Ehescheidung; Anspruch auf Zugewinnausgleich; Minderung des Werts eines

  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 205/77

    Höhe einer zu zahlenden Leibrente wegen der Übertragung eines Hausgrundstückes an

  • BGH, 19.03.1975 - IV ZR 9/74

    Berücksichtigung einer Heimstätte bei der Bewertung des Endvermögens

  • OLG Bamberg, 06.10.1987 - 7 UF 24/87

    Ermittlung des Anfangsvermögens eines Ehegatten zur Berechnung des Zugewinns;

  • OLG Hamm, 12.09.1984 - 11 UF 18/84

    Anspruch auf Sicherheitsleistung; Gefährdung eines Anspruchs auf künftigen

  • OLG Hamm, 20.12.1983 - 1 WF 554/83

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • AG Landshut, 22.08.1997 - 1 F 159/97

    Anspruch auf Zahlung des Zugewinnausgleichs gegen den Miterben; Verzicht auf den

  • OLG Karlsruhe, 25.06.1981 - 16 UF 37/80
  • OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
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