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   BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14   

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https://dejure.org/2015,37467
BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14 (https://dejure.org/2015,37467)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2015 - IV ZR 169/14 (https://dejure.org/2015,37467)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2015 - IV ZR 169/14 (https://dejure.org/2015,37467)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 S 1 BGB, § 675s BGB
    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des Anwalts am 2. Januar wegen Nichteingang eines zum 31. Dezember geschuldeten Betrags

  • IWW

    §§ 280, ... 286, 249 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, Richtlinie 2000/35/EG, § 675f Abs. 2 Satz 1 BGB, § 675n Abs. 1 Satz 1 BGB, § 675n Abs. 1 Satz 2 BGB, § 675n Abs. 1 Satz 4 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 286 Abs. 1 BGB, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 675s BGB, § 288 Abs. 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten als durch Verzug adäquat verursachter Schaden

  • Anwaltsblatt

    § 249 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB
    Keine Erstattung verzugsbedingter Anwaltskosten bei Zahlungsankündigung

  • rewis.io

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des Anwalts am 2. Januar wegen Nichteingang eines zum 31. Dezember geschuldeten Betrags

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verzugsschaden: Nicht jeder Verzug begründet einen Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286; BGB § 249
    Erstattung vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten als durch Verzug adäquat verursachter Schaden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB
    Keine Erstattung verzugsbedingter Anwaltskosten bei Zahlungsankündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verzugsschaden in Gestalt von Anwaltskosten

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB
    Keine Erstattung verzugsbedingter Anwaltskosten bei Zahlungsankündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 511
  • AnwBl 2016, 525
  • AnwBl Online 2016, 404
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 03.04.2008 - C-306/06

    01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14
    Hierfür komme es nicht darauf an, ob die Geldschuld des Beklagten nach der bis 2008 im deutschen Recht vorherrschenden Ansicht als qualifizierte Schickschuld oder mit Blick auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. April 2008 (EuGH, NJW 2008, 1935) als modifizierte Bringschuld anzusehen sei.

    Es kann insofern weiter offen bleiben, ob im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. April 2008 (EuGH NJW 2008, 1935) davon auszugehen ist, dass für die Rechtzeitigkeit der Leistung auch außerhalb des Anwendungsbereiches der ersten Zahlungsverzugsrichtlinie nicht mehr auf die Erbringung der Leistungshandlung, sondern auf den Erhalt der Leistung abzustellen ist (so z.B. Palandt/Grüneberg, 74. Aufl. § 270 Rn. 5; Staudinger/Bittner, BGB Bearbeitung 2014 § 270 Rn. 3 f; Herresthal, NZM 2011, 833, 838; ders. ZGS 2008, 259, 264; a.A. für die Voraussetzungen des Verzugs u.a. MünchKomm-BGB/Krüger, 6. Aufl. § 270 Rn. 17; Schwab, NJW 2011, 2833, 2834 f.; gegen jede Ausdehnung einer richtlinienkonformen Auslegung auf den richtlinienfreien Bereich dagegen: Hirsch, Schuldrecht Allgemeiner Teil 8. Aufl. § 4 Rn. 91; Klimke, VersR 2010, 1259, 1262).

  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14
    Ein Schädiger hat nur solche Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, die auf Maßnahmen beruhen, die aus der ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falles zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 277/11, WuM 2012, 262 Rn. 4; Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14
    Ein Schädiger hat nur solche Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, die auf Maßnahmen beruhen, die aus der ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falles zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 277/11, WuM 2012, 262 Rn. 4; Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, BGHZ 127, 348, 350 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14
    Insoweit kommt es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch in diesem Zusammenhang nicht auf die im Schrifttum umstrittene und vom Bundesgerichtshof bislang offen gelassene (BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09, NJW 2010, 2879 Rn. 36) Frage an, wie die Rechtzeitigkeit der Leistung im Falle der Bezahlung einer Geldschuld durch Überweisung außerhalb des Anwendungsbereichs der ersten Zahlungsverzugsrichtlinie generell zu beurteilen ist.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14
    Er hätte in Rechnung stellen können, dass unter Umständen auch ein noch am 28. Dezember 2012 erteilter Zahlungsauftrag nicht fristgerecht im Sinne von § 675s BGB ausgeführt worden war (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 8 f. zu der Frage, wann die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses unter Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage um den Jahreswechsel 2012/2013 schuldhaft verzögert worden ist).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14
    Selbst wenn der geschuldete Geldbetrag objektiv zur Vermeidung eines Verzugseintritts seinem Konto bereits am 2. Januar 2013 hätte gutgeschrieben sein müssen, so durfte der Kläger doch die Mandatierung seiner Anwälte schon an diesem Tage abweichend vom Regelfall (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14, juris Rn. 9 m.w.N.) aufgrund der konkreten Umstände des Streitfalls noch nicht für erforderlich und zweckdienlich halten.
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Aus der gebotenen ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person (siehe BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 277/11, NZM 2012, 607 Rn. 4; Urteile vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14, NJW 2015, 3793 Rn. 8; vom 25. November 2015 - IV ZR 169/14, NJW-RR 2016, 511 Rn. 12) durfte der Kläger annehmen, dass es nach mehreren vergeblichen Versuchen, den Sachmangel zu beseitigen, mit Rücksicht auf seine besondere Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig ist (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteile vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13, BGHZ 200, 20 Rn. 48; vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, NJW 2011, 296 Rn. 9; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195 Rn. 21; jeweils mwN), das Vertragsziel der Lieferung einer mangelfreien Sache nunmehr in Form einer Ersatzlieferung und unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes zu erreichen.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17

    Erwerb eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuges: Mangelhaftigkeit aufgrund

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Kosten erforderlich sind, ist auf die ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person abzustellen (BGH, aaO, Rn. 92; BGH, Beschluss vom 31.01.2012, VIII ZR 277/11; BGH, Urteil vom 17.09.2015, IX ZR 280/14, Rn. 8; BGH, Urteil vom 25.11.2015, IV ZR 169/14, Rn. 12, jeweils zit. nach Juris).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Ein Schädiger hat nach diesen Vorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 224/05, juris Rn. 18) solche Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, die auf Maßnahmen beruhen, die aus der ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten nach den Umständen des Falles zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 25. November 2015 - IV ZR 169/14, juris Rn. 12).
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