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   BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90   

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https://dejure.org/1991,4530
BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90 (https://dejure.org/1991,4530)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1991 - IV ZR 169/90 (https://dejure.org/1991,4530)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - IV ZR 169/90 (https://dejure.org/1991,4530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Repräsentanteneigenschaft - Bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache genügt nicht, um ein Repräsentantenverhältnis anzunehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1307
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 94/88

    Begriff des Repräsentanten

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90
    Es muß die Befugnis hinzukommen, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (Senatsurteil vom 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 - VersR 1989, 909).
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90
    Allerdings geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zutreffend davon aus, daß Repräsentant nur ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten und befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (BGHZ 107, 229, 231 [BGH 26.04.1989 - IVa ZR 242/87] m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 626/19

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem gemischt

    Hierzu zählt der faktische Inhaber eines Betriebs, der nur formal die Unternehmensführung einem Dritten übertragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1991 - IV ZR 169/90, NJW-RR 1991, 1307; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 28 Rn. 121).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von

    Der Beklagten stand schließlich nicht wie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ein säumiges Mitglied von der weiteren Belieferung mit Energie ausschließen kann (KG NJW-RR 1991, 1307 f; BayObLG MDR 1992, 967 f; OLG Hamm MDR 1994, 163 f), das Recht auf Unterbrechung der Wasserversorgung zu.
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01

    Transportschaden durch abgefahrene Reifen; Haftung von Frachtführer und

    Für die Annahme eines solchen Repräsentantenverhältnisses im Sinne der Risikoverwaltung spricht insbesondere, wenn ein Familienangehöriger als eigenverantwortlicher Geschäftsführer auftritt (vgl. BGH, r+s 1990, 310; NJW-RR 1991, 1307; Senat , r+s 1995, 308).
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