Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,490
BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73 (https://dejure.org/1974,490)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1974 - IV ZR 172/73 (https://dejure.org/1974,490)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 172/73 (https://dejure.org/1974,490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Geschenktes Sparguthaben

Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331 BGB, Valutaverhältnis, § 516, §§ 153, 151 BGB, Auftrag an die Bank, Widerruf durch Erbe

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einwilligung zur Auszahlung eines vom Erblasser zugedachten Sparguthabens - Vorliegen von Ansprüchen aus Vermächtnis oder aus Schenkung von Todes wegen - Annahme eines Schenkungsangebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Frühere Kenntnisnahme des gleichzeitig zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung - Wirksamkeit einer Willenserklärung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 382
  • MDR 1975, 301
  • DB 1975, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61

    Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB

    Auszug aus BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73
    Der Dritte erwirbt dann den schuldrechtlichen Anspruch gegen den Versprechenden (hier die Bank) mit dem Tode des Versprechensempfängers von selbst (BGHZ 41, 95, 96 sowie die dort angegebene Rechtsprechung und Literatur).

    Die Rechtsprechung stellt es vielmehr auf ein zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten wirksam zustandegekommenes Valutaverhältnis ab (BGHZ 41, 95, 97; BGH LM BGB § 331 Nr. 2; RGZ 128, 189; KG NJW 1971, 1808).

  • RG, 25.10.1917 - VI 367/17

    Wirksamwerden von Willenserklärungen; Erheblichkeit des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73
    § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB stellt allein auf den Zugang ab, nicht auf die Kenntnis des Empfängers, sondern auf die Verfügungsgewalt, die die Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt (RGZ 91, 60, 62 f).
  • KG, 29.04.1971 - 12 U 80/71
    Auszug aus BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73
    Die Rechtsprechung stellt es vielmehr auf ein zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten wirksam zustandegekommenes Valutaverhältnis ab (BGHZ 41, 95, 97; BGH LM BGB § 331 Nr. 2; RGZ 128, 189; KG NJW 1971, 1808).
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (vgl. dazu BGHZ 157, 79, 82 f. m.w.N.; Senatsurteile vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 172/73 - NJW 1975, 382, 383 jeweils für eine Bankanweisung; vom 14. Juli 1976 - IV ZR 123/75 - WM 1976, 1130 unter I für die Zuwendung von Wertpapiererlösen mittels Anweisung an eine Bank; vom 25. April 1975 - IV ZR 63/74 - VersR 1975, 706 unter 1 a; vom 1. April 1987 - IVa ZR 26/86 - VersR 1987, 659 unter 2; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1605 jeweils für die Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung).

    Dieses Angebot kann der Begünstigte durch Annahme des Geldes konkludent annehmen (vgl. für eine Bankanweisung: Senatsurteil vom 30. Oktober 1974 aaO).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Nachdem die Rechtsprechung sowohl des Reichsgerichts (RGZ 80, 175; 88, 137; 128, 187) wie des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 95 - V. Zivilsenat - 46, 198 - VIII. Zivilsenat - NJW 1965, 1913 - III. Zivilsenat - NJW 1975, 382; 1975, 1360 - IV. Zivilsenat) die im Schrifttum stets streitige Rechtsfrage dahin entschieden hat, daß Verträgen der hier gegebenen Art nicht wegen Verstoßes gegen erbrechtliche oder schenkungsrechtliche Vorschriften die Anerkennung versagt werden darf, ist zwar noch keine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der Rechtslage entstanden (so für Fremdbegünstigungen aus Lebensversicherungsverträgen Reinicke NJW 1956, 1054 und allgemein für Verträge dieser Art Brox, Erbrecht 4. Aufl. Rdn. 736), wohl aber ein grundsätzlich zu beachtender Vertrauenstatbestand geschaffen, den zu beseitigen sich nur aus ganz schwerwiegenden Gründen rechtfertigen ließe.

    Der Rechtsgrund für diese Zuwendung im Valutaverhältnis wurde dadurch hergestellt, daß der Kläger nach dem Tode der Erblasserin deren ihm von der Sparkasse mitgeteilte Schenkungsofferte annahm, wobei eine ausdrückliche Willenserklärung nicht abgegeben zu werden brauchte (vgl. im einzelnen die Senatsentscheidung NJW 1975, 382).

  • BGH, 20.07.2016 - XII ZB 489/15

    Namensstatut: Erklärungen zum Familiennamen eines Kindes gegenüber einem

    Geht er zeitgleich mit der Erklärung dem Empfänger zu, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Zugangs und nicht auf die Reihenfolge der Kenntnisnahme an (BGH Urteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 172/73 - NJW 1975, 382, 384).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82

    'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den

    Der Bundesgerichtshof und bereits das Reichsgericht haben wiederholt angenommen, daß in dem Auftrag eines Bankkunden an seine Bank, nach seinem Tode ein Sparguthaben (oder einen Teil davon) an eine bestimmte Person auszuzahlen, ein echter Vertrag zugunsten dieses Dritten liegen kann (RGZ 88, 137; Urteil vom 30.10.1974 - IV ZR 172/73 = LM BGB § 331 Nr. 5 = NJW 1975, 382).
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 123/75

    Rechtswirksames Zustandekommen einer Schenkung - Schuldrechtlicher Anspruch der

    Anderenfalls hat er ihn dessen Erben als ungerechtfertigte Bereicherung abzutreten (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB; std. Rspr., zuletzt BGH NJW 1975, 382 m.w.N.); das aufgrund des Anspruchs Erlangte hat er herauszugeben (§ 818 Abs. 2 BGB).

    Diese Auslegung ist möglich und rechtlich ebensowenig zu beanstanden wie die daraus gezogene Folgerung, der Beklagten sei das Schenkungsangebot mit diesem Schreiben nicht zugegangen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats in NJW 1975, 382).

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Denn dem Treugeber verbleibt in jedem Fall das nach Maßgabe des § 675 i. V. m. § 626 BGB auch ohne besondere Vereinbarung bestehende (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 30. Oktober 1974 IV ZR 172/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 382, 384) und vertraglich nicht ausschließbare (vgl. Neumann in Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 626 Rdnr. 12) Recht, das Treuhandverhältnis mit einem Treuhänder aus wichtigem Grund zu kündigen und den ausscheidenden durch einen neuen Treuhänder zu ersetzen.
  • BGH, 29.05.1984 - IX ZR 86/82

    Registerschutz und Bereicherung

    Dieses Rechtsverhältnis ist maßgebend für die Ansprüche und Verpflichtungen, die zwischen dem Versprechensempfänger bzw. seinem Erben und dem Dritten bestehen (BGH, Urteile vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 172/73 = NJW 1975, 382, 383 undvom 25. April 1975 - IV ZR 63/74 = NJW 1975, 1360); es bildet den Rechtsgrund für die Leistung des Versprechensempfängers an den Dritten (Drittleistung) und entscheidet darüber, ob der Dritte sie behalten darf (BGH, Urteil vom 14. Juli 1976 - IV ZR 123/75 = WM 1976, 1130; vgl. Erman/Westermann BGB 7. Aufl. Vorbem. zu § 328 Rz 5, 7; MünchKomm/Gottwald BGB § 328 Rz 22; RGRK-BGB/Ballhaus 12. Aufl. § 328 Rz 30, 32; Staudinger/Kaduk 12. Aufl. Vorbem. zu § 328 Rz 25 f).
  • BGH, 25.04.1975 - IV ZR 63/74

    Schenkung; Bezugsberechtigung; Lebensversicherungsvertrag; Heilung eines

    Zwar unterliegt der Vertrag zugunsten eines Dritten im Sinne der §§ 328, 331 BGB, durch den der Dritte einen Anspruch gegen den Versprechenden erst mit dem Tode des Versprechensempfängers erwerben soll, also auch der Lebensversicherungsvertrag mit Bezugsberechtigung eines Dritten auf den Tod des Versicherungsnehmers (§ 166 Abs. 2 VVG), nach feststehender Rechtsprechung selbst dann nicht der Formvorschrift des § 2301 BGB, wenn es sich im Verhältnis zwischen dem Versprechensempfänger (Versicherungsnehmer) und dem Dritten um eine unentgeltliche schenkweise Zuwendung handelt (BGHZ 41, 95, 96; BGH NJW 1965, 1913 f.; 1975, 382).
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Diese aus dem Vertragswortlaut gewonnene Auslegung ist möglich (vgl. BGH, NJW 1975, 382 (383)).

    Durch diesen Vertrag wurden vorvertragliche Rechtsbeziehungen der Kl. sowohl zur Erblasserin S als auch zur Bekl. eingeleitet, weil er gleichzeitig ein notariell beurkundetes Schenkungsangebot an die Kl. darstellt (vgl. BGH, NJW 1975, 382 (383)), das die Bekl. übermitteln sollte.

  • OLG Köln, 11.12.2013 - 16 U 80/13

    Wirksamkeit einer Schenkung von Todes wegen

    Andernfalls ist er dem Erben mangels Bestehens eines rechtlichen Grundes zur Herausgabe verpflichtet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 590; BGH NJW 75, 382; NJW 84, 480; WM 76, 1130).
  • BFH, 01.09.2021 - II R 8/20

    Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten

  • OLG Koblenz, 03.12.2019 - 1 U 1594/19

    Rückzahlung einer ausgezahlten Lebensversicherung

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 7 U 103/97
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 47/85

    1. Zur Mitunternehmerschaft von Treugebern einer Publikumsgesellschaft - 2. Ein

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
  • OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 181/94

    Zuwendung eines Sparkassenbriefs auf den Todesfall

  • KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Fortbestand der dem Beauftragten erteilten Vollmacht

  • OLG Stuttgart, 10.02.2022 - 7 U 165/21

    Kündigung einer Rentenversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht durch

  • LG Köln, 29.10.2014 - 32 O 424/12
  • BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77

    Formerfordernis bei einem Vertrag zugunsten Dritter mit einer Sparkasse -

  • OLG Köln, 01.02.1999 - 8 U 11/96

    Anspruch auf Übertragung von Rechten an einem Wertpapierdepot durch einen

  • OLG Frankfurt, 31.03.2023 - 26 U 35/22

    Widerruf der Vertragserklärung eines Bürgen nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • BGH, 12.04.1978 - IV ZR 68/77

    Schenkung durch Hingabe eines Schecks - Vollziehung einer Schenkung durch

  • OLG Zweibrücken, 07.10.1997 - 5 U 27/96

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei einer Stufenklage; Schenkung: Vertrag

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2019 - 14 U 46/19

    Anspruch aus einem Vertrag zugunsten Dritter

  • LG Köln, 21.12.2006 - 27 O 376/06

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Schenkungsvertrages;

  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 99/74

    Rechtswirkungen eines in einem Sparbuch eingetragenen Sperrvermerkes -

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1980 - 12 U 154/79

    Anspruch auf Versicherungsprämien ; Angebot auf Abschluß eines Vertrags zur

  • OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80

    Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung aus dem

  • FG Düsseldorf, 05.03.1997 - 4 K 4544/94

    Erwerb durch Vermächtnis als erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen;

  • AG Hamburg-Harburg, 24.03.2005 - 640 C 16/05

    Internet-Buchung / Wirksamer Reisevertrag / Widerruf

  • LG Aachen, 20.04.1994 - 4 O 523/93

    Verschweigen von Vermögen bei einer Heimunterbringung; Bedürftigkeit im Sinn des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht