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BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Übereignung und Herausgabe eines Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 6 ; GKG § 68 Abs. 1 S. 3
Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Übereignung und Herausgabe eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Klage auf Auflassung eines Grundstücks - und der Streitwert
Verfahrensgang
- LG München I, 06.07.2017 - 20 O 7316/16
- OLG München, 08.06.2018 - 18 U 2746/17
- BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.08.2015 - V ZR 107/14
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18
Die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers nunmehr mit dem Ziel einer Erhöhung des Streitwerts vorgetragenen Tatsachen können nach Abschluss des Verfahrens keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - V ZR 107/14, juris Rn. 2). - BGH, 07.04.2011 - VII ZR 66/07
Gegenvorstellung als statthaftes Rechtsmittel gegen den Streitwertbeschluss des …
Auszug aus BGH, 13.11.2019 - IV ZR 178/18
Statthaft ist aber eine Gegenvorstellung, die in der für eine Beschwerde geltenden Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt werden muss (BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07, juris Rn. 7).
- BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 91/20
Gebührenstreitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage für eine Mietwohnung: …
Sie ist innerhalb der für eine Beschwerde geltenden - und auch hier maßgebenden - Sechsmonatsfrist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt worden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 3;… vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 170/18, juris Rn. 3). - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 170/18
Begründetheit einer Gegenvorstellung
Statthaft ist aber eine Gegenvorstellung, die in der für eine Beschwerde geltenden Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt werden muss (…BGH, Beschlüsse vom 7. April 2011 - VII ZR 66/07, juris Rn. 7 mwN; vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 3). - BGH, 24.05.2023 - IV ZR 72/22
Unzulässigkeit der Gegenvorstellung des Streithelfers
Nach Abschluss des Verfahrens mit dem Ziel einer Erhöhung des Streitwerts vorgetragene Tatsachen können dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie weder festgestellt noch unstreitig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 4). - BGH, 03.05.2023 - IV ZR 264/22
Feststellung der Nacherbenstellung; Vergleichbarkeit des Interesses an einer …
Der Verweis der Beschwerde auf die aus dem Grundstück erzielten Mieteinnahmen ist für Beschwer und Streitwert ohne Bedeutung, da sich diese gemäß § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO - hier in entsprechender Anwendung - nach dem Verkehrswert des Grundstücks richten (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 4); auf den Ertragswert kommt es daher nicht an. - BGH, 29.03.2023 - IV ZR 408/22
Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des …
Auf die als Gegenvorstellung zu wertende Bitte der Prozessbevollmächtigten des Beklagten um Überprüfung der Streitwertfestsetzung, welche innerhalb der analog geltenden Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG eingelegt wurde und auch im Übrigen zulässig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - IV ZR 178/18, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 91/20, juris Rn. 2), war die Streitwertfestsetzung wie aus dem Tenor ersichtlich zu ändern.