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   BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00   

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https://dejure.org/2001,3206
BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00 (https://dejure.org/2001,3206)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2001 - IV ZR 180/00 (https://dejure.org/2001,3206)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 (https://dejure.org/2001,3206)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rentenzahlung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Lebensversicherung - Leistungsbeschreibung - Umstellungsklausel - Umwandlung - Allgemeine Versicherungsbedingungen

  • Judicialis

    BB-BUZ § 9; ; BB-BUZ § 9 Abs. 1; ; AGBG § 8; ; AGBG § 10 Nr. 5; ; AGBG § 9; ; AGBG § 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 3; AGBG § 8; AGBG § 9; AGBG § 10 Nr. 5; BB-BUZ § 9
    Wirksame Klausel über automatischen Wegfall der Mitversicherung einer Berufsunfähigkeitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 10 Nr. 5; BB-BUZ § 9 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung des Wegfalls der Rentenzahlungsverpflichtung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Zur Wirksamkeit einer Umstellungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1242
  • VersR 2001, 752
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 127, 35, 41; BGHZ 141, 137, 141).
  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00
    Wie der Senat mit seinem Urteil vom 22. November 2000 (IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184) näher ausgeführt hat, bezieht sich der Zweck der Richtlinie nur auf ein Schutzminimum.
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00
    Unter diesen Umständen kann von einem Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt, den die Anwendung des § 3 AGBG voraussetzt (vgl. BGHZ 84, 109, 112), keine Rede sein.
  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 19/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit für eine

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00
    Anders als in dem Fall, der der Senatsentscheidung vom 28. Juni 1995 (IV ZR 19/94 - VersR 1995, 1185 unter II 3) zugrunde lag, hatten die Parteien des vorliegenden Falles bereits mit Vertragsschluß sämtliche Erklärungen abgegeben, um die spätere Umstellung eintreten zu lassen.
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 28.03.2001 - IV ZR 180/00
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 127, 35, 41; BGHZ 141, 137, 141).
  • BGH, 24.06.2020 - IV ZR 275/19

    Verpflichtung des Versicherers bei einer Zusatzversicherung zu einem gesonderten

    Seither wird zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung einerseits und einer (unselbständigen) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung andererseits unterschieden (vgl. hierzu Senatsurteile vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08, VersR 2010, 375 Rn. 14; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00, NJW-RR 2001, 1242 unter II 2 b [juris Rn. 25]; vom 5. Dezember 1990 - IV ZR 13/90, VersR 1991, 289 unter III [juris Rn. 19, 23]; vom 5. Oktober 1988 - IVa ZR 317/86, VersR 1988, 1233 unter 3 [juris Rn. 15 ff.]; Armbrüster, Privatversicherungsrecht 2. Aufl. Rn. 1107 f.; Kirsch, Koppelung von Versicherungsanträgen, Bündelung und Kombination von Versicherungsverträgen 1993 S. 46 f.).

    Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit der Lebensversicherung eine Einheit bildet (Senatsurteile vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08 aaO Rn. 12; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 aaO).

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren (BGHZ 142, 103, 109 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 - VersR 2001, 752 unter II 1).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 192/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gewährleistet die Richtlinie nach ihrem Zweck lediglich ein in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Schutzminimum; die Staaten sind dagegen nicht gehindert, strengere Bestimmungen zu erlassen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu erreichen, wie es sich aus den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der §§ 307 Abs. 3 BGB, 8 AGBG ergibt (Urteile vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter A II 1 b; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 - VersR 2001, 752 unter II 1).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04

    Formularmäßige Beschränkung der Ersatzfähigkeit der Kosten einer Psychotherapie

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gewährleistet die Richtlinie nach ihrem Zweck lediglich ein in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Schutzminimum; die Staaten sind dagegen nicht gehindert, strengere Bestimmungen zu erlassen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu erreichen, wie es sich aus den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der §§ 307 Abs. 3 BGB, 8 AGBG ergibt (Urteile vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter A II 1 b; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 - VersR 2001, 752 unter II 1).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 209/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gewährleistet die Richtlinie nach ihrem Zweck lediglich ein in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Schutzminimum; die Staaten sind dagegen nicht gehindert, strengere Bestimmungen zu erlassen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu erreichen, wie es sich aus den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften der §§ 307 Abs. 3 BGB, 8 AGBG ergibt (Urteile vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter A II 1 b; vom 28. März 2001 - IV ZR 180/00 - VersR 2001, 752 unter II 1).
  • KG, 22.12.2006 - 6 U 164/06

    Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die

    Die Regelung ist auch nicht etwa deshalb überraschend, weil sie, worauf die Klägerin sich beruft, in dieser Form nur von der Beklagten verwendet werde (vgl. BGH VersR 2001, 752).
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