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   BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89   

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https://dejure.org/1990,2397
BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89 (https://dejure.org/1990,2397)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1990 - IV ZR 181/89 (https://dejure.org/1990,2397)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 181/89 (https://dejure.org/1990,2397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Nichtbeantwortung von Fragen bezüglich erfolgter Heilbehandlungen eines Versicherten in einem Versicherungsvertrag - Arglistige Täuschung durch Falschbeantwortung von Fragen in einem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung infolge vorvertraglicher Verletzungen der Anzeigenobliegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 358
  • VersR 1990, 1382
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus BGH, 17.10.1990 - IV ZR 181/89
    Sollte sich weiterhin nur feststellen lassen, daß der Kläger nicht mehr als die längere Behandlung bei Dr. H. wegen eines später in klinischen Untersuchungen nicht bestätigten Verdachtes auf Herzrhythmusstörungen sowie den Klinikaufenthalt zu Diagnosezwecken mit für den Kläger günstig lautendem Untersuchungsergebnis nicht angegeben hat, so wird es der Beklagten obliegen, ihre allgemeinen Risikoprüfungsgrundsätze für Vertragsannahmen offenzulegen, denn eine Gefahrerheblichkeit dieser Umstände liegt trotz der auch auf sie abzielenden Fragestellung nicht auf der Hand (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2012 - 7 ME 185/11

    Anspruch auf Errichtung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und

    Denn Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden davon nicht erfasst; das gilt auch in Bezug auf den Fortbestand einer bis dahin günstigen Rechtslage oder besonders vorteilhaften Situation (BVerfG, Beschl. v. 11. Sept. 11990 - 1 BvR 1988/90 -, NJW 1991, 358 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Vielmehr wurde sie in ihrem Standpunkt bestätigt, nicht (mehr) an einer Depression und auch an keiner anderen psychischen Erkrankung zu leiden (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 181/89 - VersR 1990, 1382 unter 2).
  • OLG Koblenz, 08.12.2000 - 10 U 1950/99

    Pflicht zur Offenbarung von Vorerkrankungen

    Der Senat legt hierbei sehr wohl -- entgegen den Berufungsangriffen gegen das Landgericht -- die Grundsätze seiner Entscheidung VersR 1995 S. 689 zugrunde (vgl. weiter auch Senat VersR 1998 S. 1226 gerade auch zu Melanomrisiken, mit Anm. Wussow WJ 1999 S. 70) und hält fest (auch in Abgrenzung zum Verschweigen eines bloßen ungeklärten Verdachts auf die gezielte Frage nach einer bestehenden Krankheit, vgl. BGH VersR 1990 S. 1382), dass aus seiner Sicht hier eine offensichtliche Verpflichtung zur Mitteilung des Kenntnisstands des Versicherungsnehmers von den Muttermaloperationen bestand:.
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 12 U 159/01

    Zum Inhalt der Frage nach Beschwerden

    Auf derart abgeklärte Beschwerden bezieht sich die Befragung im Antrag ersichtlich nicht (vgl. auch BGH VersR 1990, 1382).
  • OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93

    Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Vertrags über den Abschluss einer

    Entscheidend ist vielmehr, wie der BGH nunmehr in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, ob der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nach seinen Risikoprüfungsgrundsätzen Veranlassung gehabt hätte, den Vertragsschlußüberhaupt abzulehnen oder den Vertrag zumindest zu anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (BGH VersR 84, 629; NJW-RR 88, 1049; VersR 90, 1382 = VVGE § 16 VVG Nr. 7; VVGE § 16 VVG Nr. 13).
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