Rechtsprechung
BGH, 13.02.1974 - IV ZR 186/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Nachhaftung bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Erlöschen der Nachhaftung gemäß § 3 Nr. 5 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) aufgrund einer Anzeige nach § 29c Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - Unrichtige Wiedergabe des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
PflVG vom 5.4.1965 § 3 Nr. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 858
- MDR 1974, 569
- VersR 1974, 458
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.02.1980 - VI ZR 169/79
StVZO § 29 d Abs 1 ist kein Schutzgesetz iS von BGB § 823 Abs 2.
Falls der Versicherer des Halters die ihm nach § 29c StVZO obliegende Anzeigepflicht nicht oder verspätet erfüllt, so muss er trotz Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch aufgrund der in §§ 3 Nr. 5 PflVG in Verbindung mit § 158c Abs. 3 - 5 VVG ihm auferlegten "Nach-Haftung" eintreten; gegenüber dem Geschädigten endet nämlich der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Bewirken der Anzeige (vgl BGH-Urteil vom 13. Februar 1974 - IV ZR 186/72 - VersR 1974, 458). - BGH, 04.04.1978 - VI ZR 238/76
Zur Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers bei "krankem" Versicherungsverhältnis
Nach § 3 Nr. 1, 5 PflVG müßte die Beklagte gleichwohl der Klägerin gegenüber grundsätzlich für den Schaden einstehen, da sie der dafür zuständigen Zulassungsstelle (dazu BGH Urteil vom 13. Februar 1974 - IV ZR 186/72 = VersR 1974, 458) das Erlöschen des Versicherungsschutzes erst nach dem Unfall angezeigt hat (vgl. § 29 c StVZO).