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   BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91   

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https://dejure.org/1992,698
BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91 (https://dejure.org/1992,698)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - IV ZR 187/91 (https://dejure.org/1992,698)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 (https://dejure.org/1992,698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankentagegeldversicherung - Leistungspflichtigkeit - Medizinischer Befund - Erwerbsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKT 78 § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 407
  • MDR 1993, 325
  • VersR 1993, 297
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    aa) Bei der Bewertung, ob Tätigkeiten zur Berufsausübung gehören oder nicht, kommt es auf das Berufsbild an, das sich aus der bis zum Eintritt des Versicherungsfalles konkret ausgeübten Tätigkeit der versicherten Person ergibt (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II; Prölss, aaO § 1 MB/KT 94 Rdn. 6).

    Im Falle der Ausübung einer solchen Tätigkeit - ungeachtet von deren Art und Umfang - soll die Zusage ebenso wenig gelten wie bei nicht vollständiger Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus medizinischen Gründen (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO unter II 3 c).

    Im Einzelfall kann entsprechend den Ausführungen im Senatsurteil vom 25. November 1992 (aaO unter II 3 c) einer missbräuchlichen Berufung des Versicherers auf Leistungsfreiheit bei nur ganz geringfügiger Berufsausübung des Versicherten mit einer Korrektur nach § 242 BGB bzw. im Rahmen der bei einer Prüfung eines außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmenden wertenden Betrachtung begegnet werden.

  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 54/14

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsanspruch während der Teilnahme an einer

    Bereits eine nur zum Teil gegebene Arbeitsfähigkeit genügt, um den Anspruch auf Krankentagegeld auszuschließen, sofern der Versicherte seinem Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung teilweise nachgehen kann oder tatsächlich nachgeht (Senatsurteile vom 3. April 2013 - IV ZR 239/11, VersR 2013, 615 Rn. 13; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 274/06

    Eintritt des Versicherungsfalls in der privaten Krankentagegeldversicherung;

    Daher ist der Versicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer auf so genannte Vergleichsberufe oder gar sonstige, auf dem Arbeitsmarkt angebotene Erwerbstätigkeiten zu verweisen (Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 b; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).

    Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte mindestens 50 % der von seinem Berufsbild allgemein umfassten Tätigkeiten noch ausüben kann; sofern ihm die bisherige Berufsausübung völlig unmöglich geworden ist, muss er sich nicht darauf verweisen lassen, eine seinen verbliebenen beruflichen Fähigkeiten entsprechende andere Arbeit aufzunehmen (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO; Prölss aaO m.w.N.).

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO).

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

    Diese setzt aber voraus, dass der Versicherungsnehmer in der Lage ist, dem ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung mindestens teilweise nachzugehen (Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Allerdings unterliegen bloße Leistungsbeschreibungen nicht der Inhaltskontrolle (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    c) Aus dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. November 1992 (IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 1) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).
  • BGH, 21.04.2004 - IV ZR 113/03

    Leistungspflichten des Reise- und des privaten Krankenversicherers bei

    Anders verhält es sich nur dann, wenn der Versicherer ein Angebot unterbreitet hat, das irrige Erwartungen wecken kann oder in Wahrheit seinem deklarierten Schutzzweck nicht genügt (vgl. für die Krankentagegeldversicherung: BGH, Urteil vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91 - VersR 1993, 297 unter II 3 c).
  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei einer

    Versicherungsschutz besteht nicht gegen Verdienstausfall infolge vorübergehender allgemeiner Erwerbsunfähigkeit, sondern nur infolge von Arbeitsunfähigkeit, welche nicht besteht, wenn der Verdienstausfall als Folge bloßer Einschränkungen vorübergehender Natur in der Fähigkeit eintritt, den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung auszuüben (BGH, VersR 1993, 297 ff.).

    Es handelt sich nicht nur um einen Verdienstausfall als Folge bloßer Einschränkungen vorübergehender Natur in der Fähigkeit, den bisherigen Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung auszuüben (BGH, VersR 1993, 297 ff.).

    Auch für einen verständigen Versicherungsnehmer folgt dies nicht aus der Definition des Versicherungsfalles und der Arbeitsunfähigkeit nach § 1 Abs. 2 und Abs. 3 MB/KT, ohne dass das Leistungsversprechen des Versicherers einer Inhaltskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt (BGH, VersR 1993, 297 ff.).

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund

    Hingegen ist der Versicherte nicht arbeitsunfähig, wenn er gesundheitlich zu einer - wenn auch nur eingeschränkten - Tätigkeit in seinem bisherigen Beruf imstande geblieben ist (Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO; vom 25. November 1992 - IV ZR 187/91, VersR 1993, 297 unter II 1).

    Denn der Schutzzweck der Krankentagegeldversicherung ist nicht am Verdienstausfall wegen bloßer Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet (Senatsurteil vom 25. November 1992 aaO unter II 3 c).

  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

  • OLG Köln, 18.02.2008 - 5 U 1/07

    Geltendmachung eines Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld; Begriff der

  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05

    Anforderungen an die den Bezug von Krankentagegeld begründende

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

  • OLG Celle, 24.11.2011 - 8 U 173/11

    Krankentagegeldversicherung: Anspruch eines an einer Lesestörung (Dyslexie)

  • OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit im Sinne der

  • LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03

    Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02

    Krankentagegeldversicherung: Volle Arbeitsunfähigkeit des Versicherten trotz

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 20 U 46/03

    Zurückweisung eines Beweisantritts wegen Verspätung; Begriff der Verzögerung;

  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 20 U 116/99

    Leistungspflicht der bei tageweiser vollständiger Arbeitsunfähigkeit nach

  • OLG Köln, 24.08.2012 - 20 U 77/12

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit i.S. von AVB-G § 3 (3)

  • OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98

    Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB

  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 4 U 168/06

    Voraussetzungen der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers;

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 5 U 22/00

    Keine vollständige Arbeitsunfähigkeit des Außendienstlers bei Katzenhaarallergie

  • KG, 21.11.2003 - 6 W 220/03

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Fußballtrainers

  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 129/03

    Definiton der Arbeitslosigkeit durch eine private Arbeitslosenversicherung -

  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11
  • OLG Frankfurt, 06.08.2009 - 7 U 247/06

    Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 MB/KT 94

  • OLG Stuttgart, 16.12.1993 - 7 U 293/92

    Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld ; Leistungsfreiheit wegen

  • LG Dortmund, 13.01.2005 - 2 O 113/04
  • LG Dortmund, 03.11.2010 - 2 O 264/08

    Anspruch eines Gebrauchtwagenhändlers gegen eine Versicherung auf Zahlung von

  • OLG Bremen, 12.09.1995 - 3 U 12/95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Krankengeld; Anforderungen an die Auslegung

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