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   BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07   

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https://dejure.org/2009,1923
BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Mitwirkungspflichten des Mandanten

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233 Abs. 1
    Fristversäumnis durch Urlaubsantritt der Partei in Kenntnis eines ergangenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Reiseantritt der Partei trotz ergangenen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vor dem Urlaub: Anwalt anrufen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub und die Berufungsfrist

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristversäumung durch überraschenden Auslandsaufenthalt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1608
  • MDR 2009, 644
  • FamRZ 2009, 868
  • VersR 2009, 701
  • AnwBl 2009, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Anwaltshaftung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schreibens wird auf Blatt 7 der Beiakte des Bundesgerichtshof - IV ZR 193/07 - Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schriftsatzes vom 24. Juni 2007 wird auf Blatt 2 der Beiakte des Bundesgerichtshofs (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses wird auf Blatt 17 ff. der Beiakte des Bundesgerichtshof (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Die Akten des Landgerichts Verden (8 O449/05 = 8 U 225/06 OLG Celle) sowie des Bundesgerichtshofes (IV ZR 193/07) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 18.02.2009 zurück - IV ZR 193/07 -.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 13 U 80/11

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Unerreichbarkeit einer Partei

    Zwar liegt ein Verschulden des Mandanten vor, wenn der Anwalt ein Rechtsmittel nicht einlegt, weil der Mandant in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt und es unterlässt, vor der Reise Kontakt zu seinem Anwalt aufzunehmen oder sonst wie sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfristen zumindest telefonisch eine Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
  • BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

    Wird dagegen - wie hier - eine wichtige Frist auch deshalb versäumt, weil der Mandant untätig geblieben ist und folglich keine Entscheidung über die Vornahme einer fristgebundenen Handlung getroffen werden konnte, so trifft ihn ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
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