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   BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04   

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https://dejure.org/2006,2989
BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04 (https://dejure.org/2006,2989)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - IV ZR 195/04 (https://dejure.org/2006,2989)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 (https://dejure.org/2006,2989)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Stufenklage auf Auskunft und Wertermittlung hinsichtlich verschiedener Gegenstände des Nachlasses eines Großvaters und anschließender Zahlung des Pflichtteils

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3
    Streitwert einer Auskunftsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 619
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 3/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Verwerfung der Einrede der fehlenden

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04
    Insoweit ist das Auskunftsinteresse des Klägers mit einer Quote des Wertes des Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (Senat, Beschluss vom 20. März 2002 - IV ZR 3/01 - dokumentiert in juris unter II 1 c; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 3 Rdn. 16 "Auskunft").
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2004 - 1 U 206/03

    Nachlassverzeichnis - Ergänzungsanspruch

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04
    Dagegen hat das Berufungsgericht, dessen Urteilsgründe auszugsweise in ZEV 2004, 468 f. veröffentlicht sind, die Klage insoweit abgewiesen, weil die von der Beklagten vorgelegten Gutachten ausreichten.
  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Weil die Auskunft die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil, nämlich 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189; Senatsbeschluss vom 19. Mai 1982 - IVb ZB 80/82 - FamRZ 1982, 787, 788; BGH Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619; so auch Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Auskunft").

    Dies geschieht nach objektiven Anhaltspunkten, wobei anhand des Tatsachenvortrags des Klägers danach zu fragen ist, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (Senatsurteile vom 8. Januar 1997  XII ZR 307/95 - FamRZ 1997, 546 und vom 31. März 1993  XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189; BGH Beschluss vom 25. Januar 2006  IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619; Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Auskunft").

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Der Streitwert des Wertermittlungsanspruchs beläuft sich entgegen der Ansicht des Klägers nicht auf die Kosten eines Wertermittlungsgutachtens, sondern ebenso wie der des Auskunftsanspruchs auf einen - diesem entsprechenden - Bruchteil des Leistungsinteresses (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619).
  • OLG München, 19.02.2024 - 33 W 71/24

    Pflichtteilsberechtigter, Rechtsanwaltsgebühren, Wertermittlungsanspruch,

    Der Wert ist umso höher festzusetzen, je größer das Informationsbedürfnis des Pflichtteilsberechtigten ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.01.2006, IV ZR 195/04, ZEV 2006, 265).

    Die Quote wird umso höher anzusetzen sein, je geringer die Kenntnisse des Pflichtteilsberechtigten und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 25.01.2006, IV ZR 195/04, ZEV 2006, 265; Burandt/Rojahn/Horn, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2314 Rn. 93 ff.).

  • OLG Braunschweig, 07.07.2021 - 3 W 30/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Streitwertbeschwerde aus eigenem

    Das Auskunfts- und Wertermittlungsinteresse eines Pflichtteilsberechtigten ist mit einer Quote des Wertes des Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Pflichtteilsberechtigten und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 -, ZEV 2006, S. 265 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08

    Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und

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  • BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

    Bei dieser Sachlage hängt die Höhe des Zahlungsanspruchs nicht derart ausschließlich von der begehrten Auskunft ab, dass eine höhere als die von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 21. November 2005 selbst zugrunde gelegte Quote von 1/4 des Zahlungsanspruchs für die Bewertung ihres Auskunftsbegehrens angemessen wäre (zur regelmäßigen Bewertung des Auskunftsanspruchs zwischen 1/10 und 1/4 des Wertes des Leistungsanspruchs vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - ZEV 2006, 265 Tz. 4).
  • KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur

    Der Wert einer isolierten Auskunftsklage richtet sich nach dem Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung und beträgt in der Regel einen Bruchteil desjenigen des Hauptsacheanspruchs, dessen Geltendmachung die Auskunft erleichtern soll (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, Anh I § 48 GKG (§ 3 ZPO), Rn. 24, Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 3 Rn. 16 "Auskunft").
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14

    Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes

    Dieses ist mit einer Quote des Wertes des sich aus der Auskunft ergebenden Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH ZEV 2007, 534; ZEV 2006, 265 m.w.N.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3 Rn. 16 "Auskunft"; Staudinger- Herzog, BGB, Neubearb. 2015, § 2314, Rn. 169).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 137/07

    Unzulässige Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme - Wert eines

    Der Wert eines Auskunftsanspruches ist mit einer Quote von 1/10 bis 1/4 des geschätzten Leistungsanspruches zu bestimmen; Gleiches gilt für die Bestimmung des Wertes einer eidesstattlichen Versicherung (vgl. auch BGH, FamRZ 2006, 619).

    Der Wert ist insoweit erneut mit einer Quote von 1/10 bis 1/4 des geschätzten Leistungsanspruchs zu bestimmen (BGH, FamRZ 2006, 619 zum Auskunftsanspruch).

  • BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14

    Bemessung der auf einen GmbH-Geschäftsanteil entfallenden Gewinnansprüche im

    Zwar verweist der Kläger zu Recht darauf, dass der Streitwert eines Auskunftsanspruchs nur mit einem nach § 3 ZPO zu schätzenden Teilwert der Hauptsache zu bewerten ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, NJW 1997, 1016 und vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04, FamRZ 2006, 619).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 75/07

    Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

  • OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 138/07

    Bemessung des Berufungswerts bei Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 27/09

    Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 9 WF 89/09

    Streitwert einer Stufenklage

  • BGH, 19.09.2007 - IV ZR 226/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 52/07

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwerdesumme

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2009 - 9 WF 13/09

    Streitwert eines Auskunftsbegehrens im Rahmen einer Stufenklage

  • OLG Brandenburg, 08.04.2008 - 10 UF 1/08

    Berechnung des Beschwerdewerts eines Auskunftsanspruchs

  • OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08
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