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   BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08   

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BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08 (https://dejure.org/2009,2255)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - IV ZR 195/08 (https://dejure.org/2009,2255)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08 (https://dejure.org/2009,2255)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf Schadensersatz wegen Verschuldens beim Vertragsschluss in Form einer Falschberatung durch den Versicherungsagenten ; Anwendung des § 12 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG a.F.) auf einen ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 12; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1
    Verjährungsfrist für Schadensersatzanspruch aus Falschberatung wegen erhöhter Prämienschuld aufgrund der Vereinbarung eines zu weit gehenden Versicherungsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf Schadensersatz wegen Verschuldens beim Vertragsschluss in Form einer Falschberatung durch den Versicherungsagenten; Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. auf einen bereicherungsrechtlichen Anspruch ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf Schadensersatz wegen Verschuldens beim Vertragsschluss in Form einer Falschberatung durch den Versicherungsagenten; Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. auf einen bereicherungsrechtlichen Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ivr-blog.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus Altverträgen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss generell nach § 12 Abs. 1 VVG a.F.?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NJW-RR 2010, 606
  • VersR 2010, 373
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    (2) Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers hat der Senat dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. unterstellt, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03 - VersR 2004, 361 unter II 1 c; ähnlich OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

    Der Anspruch aus culpa in contrahendo kann dem Geschädigten hinsichtlich der Verjährung keine stärkere Rechtsstellung verschaffen als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 aaO).

    Dies entspricht dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden beim Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGHZ 57, 191, 195; Senatsurteil vom 21. Januar 2004 aaO unter II 1 b m.w.N.).

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    Dies entspricht dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden beim Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGHZ 57, 191, 195; Senatsurteil vom 21. Januar 2004 aaO unter II 1 b m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 75/03

    Genehmigung von Vertragsänderungen der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    Demgemäß hat der Senat § 12 Abs. 1 VVG a.F. auf einen bereicherungsrechtlichen Anspruch des Versicherungsnehmers auf Rückzahlung von Versicherungsprämien nicht angewandt (Senatsurteil vom 10. März 2004 - IV ZR 75/03 - VersR 2004, 893 unter II 3 b).
  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Bereicherungsausgleich auf vertraglicher Grundlage erfolgt (Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - IVa ZR 221/88 - VersR 1990, 189 unter 3 a).
  • BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    Dazu gehören grundsätzlich nicht bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche, weil sie weder in dem durch den Versicherungsvertrag begründeten Versicherungsverhältnis ihre rechtliche Grundlage haben noch einen rechtswirksamen Versicherungsvertrag voraussetzen (BGHZ 32, 13, 15).
  • OLG Hamm, 25.08.1999 - 20 U 72/99

    Hinweis- und Aufklärungspflicht eines Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    aa) Ohne Erfolg verweist die Beklagte auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. August 1999 (OLGR Hamm 2000, 204).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 13 U 109/97

    Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG bei "Erfüllungsansprüchen" aus Verschulden

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08
    (2) Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers hat der Senat dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. unterstellt, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03 - VersR 2004, 361 unter II 1 c; ähnlich OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    aa) Eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatzanspruch aus vorvertraglichem Verschulden wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs getreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b), kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Die Verjährung eines auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem Verschulden richtet sich nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Bestätigung Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009, IV ZR 195/08, VersR 2010, 373).

    Auf diesen Ersatzwert des Bedungenen zielen vorvertragliche Schadensersatzansprüche, wenn der Geschädigte verlangt, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Vertrag wirksam oder mit dem versprochenen Inhalt zustande gekommen wäre (Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    aa) Eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatzanspruch aus vorvertraglichem Verschulden wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs getreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b), kommt hier nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf

    Für eine Erweiterung des Anwendungsbereich des § 126 II VVG zugunsten des Versicherungsnehmers spricht überdies, dass der BGH die bis zum 31.12.2007 geltende Verjährungsvorschrift des § 12 I VVG a.F. entgegen ihrem insoweit klaren und unzweideutigen Wortlaut nicht nur auf "Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag" angewendet hat, sondern auch auf Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers, wenn ein vorvertragliches Schuldverhältnis des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrags verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dies entspreche dem allgemein für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss entwickelten Rechtsgedanken, wonach die für vertragliche Erfüllungsansprüche maßgeblichen kurzen Verjährungsfristen auch für solche Ansprüche gelten sollen, die wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnähmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 11 m.w.N.; BGHZ 57, 191/195; BGH VersR 2004, 361).

    Maßgeblich sei dabei aber, ob der Schadensersatzanspruch wirtschaftlich die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs einnehme und sich insoweit als "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" darstelle (BGH, Urt. v. 16.12.2009, - IV ZR 195/08 -, NJW-RR 2010, 606 ff. in juris Rn. 12).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    aa) Eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. unter dem Gesichtspunkt, dass der Ersatzanspruch aus vorvertraglichem Verschulden wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs getreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12; vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03, VersR 2004, 361 unter II 1 b), kommt hier nicht in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung

    Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus Verschulden bei Vertragsschluss unterliegen nur dann der versicherungsrechtlichen Verjährung, wenn der Schadensersatzanspruch wirtschaftlich die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs einnimmt und sich insoweit als "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" darstellt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 606-607 [juris Tz. 10 und 12]).

    Dieser Anspruch tritt wirtschaftlich nicht an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs (vgl. BGH NJW-RR 2010, 606-607 [juris Tz. 12] und OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 67]).

  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 147/10

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

    Wird wie hier ein auf das negative Interesse gerichteter Schadensersatz geltend gemacht, so richtet sich die Verjährung eines Anspruchs aus vorvertraglichem Verschulden nicht nach § 12 Abs. 1 VVG a.F., sondern nach den §§ 195, 199 BGB (Senatsurteil vom 15. Februar 2012 aaO Rn. 29; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 195/08, VersR 2010, 373 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Im übrigen wäre insoweit allerdings nicht die kurze Verjährungsfrist nach § 12 Abs. 1 VVG a.F. heranzuziehen gewesen, weil der Kläger kein Erfüllungsinteresse geltend macht ( BGH, Beschluss vom 16.12.2009, IV ZR 195/09, VersR 2010, 373).
  • OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09

    Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Schadensersatzanspruch wirtschaftlich die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs einnimmt und sich insoweit als "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" darstellt (vgl. nur BGH, VersR 2010, 373).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2011 - 7 U 100/11

    Kapitalanlage: Pflicht zur Aufklärung über Besonderheiten ausländischer

    Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsanbahnung stellen sich nur dann als solche Ansprüche dar, wenn sie "wirtschaftlich die Stelle der vertraglichen Erfüllungsansprüche einnehmen und sich insoweit als der "Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen" erweisen" (BGH NJW-RR 2010, 606; VersR 2004, 361).

    Hieran fehlt es vorliegend; denn der Kläger will so gestellt werden, wie er stünde, wenn er den Vertrag mit der Beklagten überhaupt nicht geschlossen hätte (vgl. BGH NJW-RR 2010, 606, 607, Rdnr. 12 a. E.).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 14 U 129/09

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 193/10

    Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen:

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 U 152/10

    Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan":

  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 110/11

    Anforderungen an den Nachweis einer extrem unseriösen Kapitalmarktinformation für

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 100/10

    Informations- und Aufklärungspflicht des Lebensversicherers (hier: Hinweispflicht

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 134/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen

  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

  • OVG Hamburg, 09.05.2011 - 1 Bf 103/10

    Rückforderung überzahlter Bezüge; Billigkeitsentscheidung

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • OLG Stuttgart, 21.05.2012 - 5 U 179/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vertrieb von Kapitalanlagen

  • OLG Köln, 05.10.2012 - 20 U 71/11

    Lebensversicherung: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 173/16

    Schadensersatzansprüche eines Kapitalanlegers nach dem sogenannten TKR-Konzept

  • OLG Nürnberg, 28.10.2013 - 8 U 1254/13

    Vienna-Life Lebensversicherung AG: Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung

  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 4 U 19/09

    Schadensersatzansprüche aus der Rückabwicklung eines vereinbarten

  • OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12

    Anforderungen an die Aufklärung des Versicherungsnehmers bzw. Anlegers bei

  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10

    Informationspflichten des Lebensversicherers (hier: Renditeerwartung

  • LG Aachen, 01.12.2016 - 9 O 409/15

    Erteilung einer Deckungszusage für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11

    Aufklärungspflicht der Versicherungsgesellschaft über für den Anlageentschluss

  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 7 U 170/10

    Zum Umfang der dem Kapitallebensversicherer obliegenden Informations- und

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2011 - 4 U 130/10

    Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers zur Vorbereitung von

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2013 - 4 U 151/11

    Aufklärungspflichten eines Versicherungsvermittlers im Rahmen des Abschlusses

  • LG Bonn, 22.09.2017 - 1 O 184/16

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen rechtswidriger Ausschreibung?

  • LG Fulda, 25.01.2012 - 3 O 940/10
  • AG Berlin-Charlottenburg, 17.04.2012 - 226 C 240/11

    Lebensversicherungsvertrag: Wirksamkeit der zeitlichen Begrenzung des

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