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   BGH, 16.05.1979 - IV ZR 20/78   

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https://dejure.org/1979,1334
BGH, 16.05.1979 - IV ZR 20/78 (https://dejure.org/1979,1334)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1979 - IV ZR 20/78 (https://dejure.org/1979,1334)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1979 - IV ZR 20/78 (https://dejure.org/1979,1334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeugversicherung - Brand - Diebstahl - Versicherungsfall

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 918
  • VersR 1979, 805
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 10/76

    Beweispflichtigkeit hinsichtlich des Verlusts eines Fahrzeuges und dessen

    Auszug aus BGH, 16.05.1979 - IV ZR 20/78
    Nach dem Sachverhalt, der dem Urteil des erkennenden Senats in VersR 1977, 368 zugrunde lag, war der versicherte Wagen zwar am 3 September 1973 angeblich gestohlen und am 12. September 1973 völlig ausgebrannt aufgefunden worden; der Versicherungsnehmer hatte aber allein einen Entwendungsschaden, nicht auch einen Brandschaden geltend gemacht.
  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 16.05.1979 - IV ZR 20/78 - VersR 1979, 805, 806 und die einen Unfallschaden betreffenden Urteile vom 15.12.1982 - IVa ZR 55/81 = NJW 1983, 943 = VersR 1983, 289 und 11.01.1984 - IVa ZR 43/82 = RuS 1984, 69)stehen die Tatbestände des Verlustes durch Entwendung und des Verlustes durch Brand selbständig und gleichwertig nebeneinander, weil sie jeweils die versicherte Gefahr und damit die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles umschreiben.
  • OLG Jena, 10.03.2010 - 4 U 574/06

    Indizienbeweisführung bei Wohngebäudebrand(stiftung)

    Der (volle) Nachweis des objektiven Tatbestands, des Verschuldens des Versicherungsnehmers (oder sonstigen Anspruchsberechtigten) und der Kausalität zwischen dem Handeln des Vorgenannten und dem Eintritt des Versicherungsfalls obliegt entsprechend den strengen Beweisanforderungen nach § 286 ZPO dem Versicherer; die Grundsätze des Anscheinsbeweises und/oder Beweiserleichterungen wie in den Fällen entwendeter Pkw kommen ihm hierbei nicht zugute (st. Rechtsprechung des BGH; vgl. etwa BGH VersR 1978, 74; BGH VersR 1979, 805; BGH VersR 1983, 289; BGH VersR 1985, 2648; Römer-Langheid aaO Rz. 83; Langheid, Aufsatz "Nachweis der Eigenbrandstiftung" in VersR 1992, 13 - 21 m.w.Nw., insbesondere unter Hinw. auf BGH VersR 1988, 683 u. BGH VersR 1989, 841).
  • BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 55/81

    Einstandspflichten einer Vollkaskoversicherung bei nicht geklärtem

    Zur Entschädigungspflicht des Versicherers in der Fahrzeugvollversicherung, wenn das Fahrzeug unstreitig durch einen Unfall zerstört worden ist und angeblich vorher entwendet worden war (Ergänzung zu BGH, LM § 12 AVB f. KraftVers Nr. 10 = VersR 1979, 805).

    Aus diesem gleichwertigen und selbständigen Nebeneinanderstehen von zwei versicherungsrechtlich relevanten Tatbeständen hat der frühere IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 16. Mai 1979 - IV ZR 20/78 = LM AKB § 12 Nr. 10 = VersR 1979, 805 mit Recht die Folgerung gezogen, daß es nur darauf ankommen kann, ob wenigstens einer der beiden versicherungsrechtlich relevanten Tatbestände vorliegt.

  • OLG Karlsruhe, 19.08.1993 - 12 U 130/93

    Entwendung; Pkw; Diebstahl; Vorgetäuscht; Versicherungsnehmer; Ausgebrannt

    Wird ein Pkw ausgebrannt aufgefunden, so kann die Frage, ob die behauptete Entwendung nur vorgetäuscht wurde, erhebliche indizielle Bedeutung dafür gewinnen, ob der VN den Brand selbst herbeigeführt oder durch andere Personen hat herbeiführen lassen (i. A. an BGH VersR 1979, 805).

    Die Zerstörung des versicherten Fahrzeugs durch Brand stellt gegenüber dem Versicherungsfall der Entwendung einen eigenen und selbständigen Versicherungsfall dar (BGH st. Rspr. vgl. z. B. VersR 1979, 805; 1983, 289; 1985, 78 vgl. ferner die weiteren Nachweise bei Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 12 AKB Anm. 2).

  • BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des

    In den bisher von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen der Brand des Fahrzeugs feststand, jedoch streitig war, ob ein Diebstahl vorausgegangen war (vgl. Urteil vom 16.5.1979 - IV ZR 20/78 - VersR 1979, 805 und das nach Erlaß des Berufungsurteils ergangene und zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofes bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 31.10.1984 - IVa ZR 33/83), war die von dem Versicherer geforderte Leistung der Höhe nach nicht davon abhängig, ob eine Entwendung feststand, da das Fahrzeug sowohl zum Zeitpunkt der behaupteten Entwendung als auch zum Zeitpunkt des Brandes den gleichen Wert hatte.
  • OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93

    Gesamtkausalität in der Teilkasko-Versicherung - Mehrere Schadensereignisse

    Unfall und Brand stehen vielmehr als versicherte Gefahren selbständig und gleichwertig nebeneinander (vgl. BGH VersR 79, 805; Stiefel-Hofmann, 15. Aufl., Rz. 32 a zu § 12 AKB ).
  • OLG Hamburg, 18.08.2006 - 14 U 224/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Diebstahl und nachfolgender Brand; Verletzung der

    Diese führt zur Leistungsfreiheit in Bezug auf beide Versicherungsfälle (BGH VersR 1979, 805, Ziffer 2 c) aE der Entscheidungsgründe; siehe auch OLG Hamm, RuS 1992, 41).
  • OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 87/91

    Entschädigungspflichtiger Wildunfall

    Mitwirkende andere Ursachen, die in den Bedingungen des Versicherers nicht ein-, aber auch nicht ausgeschlossen sind, schaden demgegenüber nicht (vgl. BGH, VersR 1979, 805).
  • OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 289/87

    Geltendmachung eines Unfallschadens; Versicherungsnehmer; Diebstahl des Wagens;

    * 1. Der VN, der den Diebstahl seines Wagens nicht hinreichend wahrscheinlich machen kann, ist nicht gehindert, den Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, geltend zu machen (BGH VersR 1979, 805; 1983, 289; 1985, 87; 1985, 330; Senat VersR 1986, 567).
  • OLG Hamm, 15.03.1985 - 20 U 286/84
    Zum Verhältnis der Tatbestände des § 12 Abs. 1 Nr. Ia und b AKB bei Verbindung von Entwendungs-und Brandschaden (i. A. an BGH VersR 1979, 805; 1983, 289 = NJW 83, 943).
  • OLG Bremen, 20.01.1984 - 4 U 129/83
  • OLG Hamm, 09.02.1983 - 20 U 70/82
  • BGH, 15.12.1982 - IV ZR 55/81

    Entschädigungspflicht bei angeblicher vorheriger Entwendung eines

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