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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12815
BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15 (https://dejure.org/2016,12815)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15 (https://dejure.org/2016,12815)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - IV ZR 211/15 (https://dejure.org/2016,12815)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 Abs 1 Nr 4 BGB, § 204 Abs 2 S 1 BGB, § 242 BGB
    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche; Anrufung der Gütestelle nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung; Beginn der Nachlauffrist nach Scheitern des Güteverfahrens

  • IWW

    §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 3 BGB, § 204 Abs. 2 BGB, 199 Abs. 1, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages; Anforderungen an den Güteantrag in Anlageberatungsfällen

  • rewis.io

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche; Anrufung der Gütestelle nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung; Beginn der Nachlauffrist nach Scheitern des Güteverfahrens

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 4
    Beginn der Nachlauffrist bei Verjährungshemmung durch Güteverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages; Anforderungen an den Güteantrag in Anlageberatungsfällen

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzbegehren wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages; Anforderungen an den Güteantrag in Anlageberatungsfällen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 907
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15
    Wie der Senat mit Urteil vom 28. Oktober 2015 (IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545) entschieden und im Einzelnen ausgeführt hat, genügt es in Fällen der vorliegenden Art, in denen es um einen Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsmängeln infolge ungenügender Aufklärung über Besonderheiten des von der Beklagten angebotenen Versicherungsprodukts geht, wenn Policennummer, Zeichnungssumme, Art und Umfang der behaupteten Aufklärungspflichtverletzungen und des geltend gemachten Schadensersatzanspruches bezeichnet werden (aaO Rn. 19); dabei reicht es jedenfalls dann aus, dass sich diese Angaben lediglich in vorprozessualen Anspruchsschreiben befinden, wenn es sich um ein einzelnes Schreiben handelt, mit dem die Erkennbarkeit des Begehrens des Antragstellers gewährleistet wird, auf dessen Inhalt in dem Antrag ausdrücklich Bezug genommen ist und das dem Antrag beigefügt wurde (aaO Rn. 15 f.).

    bb) Des Weiteren stellte es keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Güteverfahrens dar, dass die Prozessbevollmächtigen des Klägers insgesamt 904 gegen die Beklagte gerichtete Güteanträge gleichzeitig bei der Gütestelle eingereicht haben, und ist es auch grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (Senatsurteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 Rn. 24 f. und IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 32 f.).

    Diese Frist begann vielmehr bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gütestelle die Mitteilung dieser Bekanntgabe veranlasst hat (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 Rn. 30 ff.).

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15
    bb) Des Weiteren stellte es keine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Güteverfahrens dar, dass die Prozessbevollmächtigen des Klägers insgesamt 904 gegen die Beklagte gerichtete Güteanträge gleichzeitig bei der Gütestelle eingereicht haben, und ist es auch grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (Senatsurteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, VersR 2015, 1545 Rn. 24 f. und IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 32 f.).

    Gesichtspunkte, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen würden (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 34 f.), hat die Beklagte im Streitfall in den Tatsacheninstanzen nicht mit ausreichender Substanz vorgebracht und auch keinen Beweis angetreten.

  • BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14

    Lebensversicherung: Erforderlichkeit einer Beweiserhebung über unvertretbare

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15
    Die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den Umständen anzunehmen ist, die seinen Anspruch begründen, ist eine solche des Einzelfalls, die der Beurteilung durch den Tatrichter aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Umstände unterliegt (Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2015 - IV ZR 34/14, juris Rn. 30 und vom 10. Juli 2013 - IV ZR 88/11, VersR 2013, 1457 Rn. 12).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 88/11

    Schadensersatzprozess: Gehörsverletzung seitens des Berufungsgerichts durch

    Auszug aus BGH, 25.05.2016 - IV ZR 211/15
    Die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den Umständen anzunehmen ist, die seinen Anspruch begründen, ist eine solche des Einzelfalls, die der Beurteilung durch den Tatrichter aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Umstände unterliegt (Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 2015 - IV ZR 34/14, juris Rn. 30 und vom 10. Juli 2013 - IV ZR 88/11, VersR 2013, 1457 Rn. 12).
  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    Es ist grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Gläubiger eine verjährungshemmende Maßnahme ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung ergreift (vgl. zum Güteverfahren Senatsurteil vom 6. Juli 1993 - VI ZR 306/92, BGHZ 123, 337, 344 f., juris Rn. 22; BGH, Urteile vom 25. Mai 2016 - IV ZR 211/15, VersR 2016, 907 Rn. 17; vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 1253/19

    Verjährungshemmung durch Anmeldung zum Klageregister einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall auch keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (BGH, Urteil vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, juris; BGH, Urteile vom 28.10.2015 - IV ZR 405/14, und - IV ZR 526/14, juris; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, juris).

    Gesichtspunkte, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen würden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14, juris; BGH, Urteil vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, juris Rn. 17 ; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, juris ; RG, RGZ 66, 412 ff.), liegen hier nicht vor.

  • BGH, 04.05.2022 - VIII ZR 50/20

    Kaufrechtliche Nacherfüllung in einem sog. Dieselfall: Anspruch auf Lieferung des

    Denn für den Beginn dieser Frist kommt es auf die Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung an den Antragsteller an (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14, NJW 2016, 236 Rn. 26 ff.; vom 25. Mai 2016 - IV ZR 211/15, VersR 2016, 907 Rn. 19; vom 17. Januar 2017 - VI ZR 239/15, BGHZ 213, 281 Rn. 20).
  • LG Köln, 15.01.2020 - 17 O 185/19

    VW-Abgasskandal: Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren hemmt Verjährung

    Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Gläubiger ausschließlich zur Verjährungshemmung von den hierzu im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten Gebrauch macht (vgl. BGH, Urteile vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, BGHZ 123, 337; vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 und vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, VersR 2016, 907 zu Gütestellen).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 232/20

    Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Verjährungseinrede: Anmeldung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall auch keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (BGH, Urteil vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, juris; BGH, Urteile vom 28.10.2015 - IV ZR 405/14, und - IV ZR 526/14, juris; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, juris).

    Gesichtspunkte, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen könnten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14, juris; BGH, Urteil vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, juris; RG, RGZ 66, 412 ff.), liegen hier nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 354/20

    Dieselskandal: Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall auch keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (BGH, Urteil vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, juris; BGH, Urteile vom 28.10.2015 - IV ZR 405/14, und - IV ZR 526/14, juris; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, juris).

    (2) Gesichtspunkte, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen könnten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14, juris; BGH, Urteil vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, juris; RG, RGZ 66, 412 ff.), liegen hier nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2021 - 17 U 1172/19

    Schadensersatz für vom "Dieselskandal" betroffenes Fahrzeug:

    Für die Annahme eines Rechtsmissbrauchstatbestandes bleibt deshalb nur ein sehr enger Anwendungsspielraum, so dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise grundsätzlich legitim ist und im Regelfall auch keinen Rechtsmissbrauch begründet, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (BGH, Urteil vom 25. Mai 2016 - IV ZR 211/15 -, juris; BGH, Urteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14 - und - IV ZR 526/14 -, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
    So ist es legitim und begründet im Regelfall nicht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs, wenn ein Gläubiger eine verjährungshemmende Maßnahme ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung ergreift (vgl. zum Güteverfahren BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, Az.: VI ZR 306/92, BGHZ 123, 337 (344); Urteil vom 25. Mai 2016, Az.: IV ZR 211/15, VersR 2016, 907 - 908; Urteil vom 28. Oktober 2015, Az.: IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 - 1560).
  • LG Saarbrücken, 13.12.2019 - 12 O 100/19

    Haftung des Kfz-Hersteller im Rahmen des sog. Dieselabgasskandals:

    Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich legitim und begründet im Regelfall keinen Rechtsmissbrauch, wenn ein Gläubiger ausschließlich zur Verjährungshemmung von den hierzu im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten Gebrauch macht (vgl. BGH, Urteile vom 06.07.1993 - VI ZR 306/92, BGHZ 123, 337; vom 28.10.2015 - IV ZR 526/14, VersR 2015, 1548 und vom 25.05.2016 - IV ZR 211/15, VersR 2016, 907 zu Gütestellen).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2021 - 17 U 1172/19

    Abgasskandal; Verjährung; Hemmung; Musterfeststellungsverfahren; Rechtsmissbrauch

    Für die Annahme eines Rechtsmissbrauchstatbestandes bleibt deshalb nur ein sehr enger Anwendungsspielraum, so dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise grundsätzlich legitim ist und im Regelfall auch keinen Rechtsmissbrauch begründet, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung anruft (BGH, Urteil vom 25. Mai 2016 - IV ZR 211/15 -, juris; BGH, Urteile vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 405/14 - und - IV ZR 526/14 -, jeweils juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 26 U 5/21

    Schadensersatz in Bezug auf einen vom sog. Dieselskandal getroffenen PKW

  • OLG Stuttgart, 01.04.2021 - 1 U 93/20

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des sog.

  • LG Cottbus, 17.09.2021 - 4 O 53/21
  • LG Paderborn, 24.02.2021 - 3 O 409/20

    Dieselskandal

  • LG Stuttgart, 09.11.2018 - 19 O 101/17

    Anfechtung des Kaufvertrages über ein abgasmanipuliertes Gebrauchtfahrzeug

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2016 - IV ZR 211/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75114
BGH, 20.10.2016 - IV ZR 211/15 (https://dejure.org/2016,75114)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - IV ZR 211/15 (https://dejure.org/2016,75114)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - IV ZR 211/15 (https://dejure.org/2016,75114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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