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   BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06   

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BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06 (https://dejure.org/2008,1092)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2008 - IV ZR 219/06 (https://dejure.org/2008,1092)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06 (https://dejure.org/2008,1092)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschränkung wesentlicher Rechte aus einer Krankentagegeldversicherung durch Anknüpfung der Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers an das ununterbrochene Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses; Entfallen der Versicherungsfähigkeit im Zeitpunkt der Feststellung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankentagegeldversicherung - Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 15 Buchst. a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a
    Unwirksamkeit einer Klausel über den Wegfall der Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 15 lit. a
    Formularmäßige Vereinbarung der Eintrittspflicht einer Krankentagegeldversicherung nur bei ununterbrochenem Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses; Ergänzende Auslegung von Versicherungsbedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abhängigkeit einer Krankentagegeldversicherung von Arbeitsverhältnis

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wegfall der Versicherungsfähigkeit bei Arbeitslosigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern: Klausel in Versicherungsbedingungen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte von Versicherungsnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankentagegeld bei Kündigung?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Krankentagegeldversicherung - Kein Wegfall der Versicherungsfähigkeit und Leistungspflicht durch Arbeitslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 175, 322
  • NJW 2008, 1820
  • MDR 2008, 687
  • VersR 2008, 628
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    d) Deshalb treffen die Aussagen des Senatsurteils vom 15. Mai 2002 (IV ZR 100/01 - VersR 2002, 881 unter II 2), obwohl es nach dem Wortlaut der dort verwendeten Fassung des § 15 a) MB/KT 94 für den Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit auf die Aufgabe der Erwerbstätigkeit (und nicht des Arbeitsverhältnisses) ankam, auch auf den vorliegenden Fall zu: Die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers endet nicht schon durch Kündigung seines Arbeitsverhältnisses, sei sie nun vom Arbeitgeber oder vom Versicherungsnehmer ausgesprochen.

    b) Dabei geht der Senat davon aus, dass die Parteien, wäre ihnen die Unwirksamkeit der hier vorgesehenen Vertragsbeendigung bewusst gewesen, bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Regelung getroffen hätten, die dem oben dargestellten Konflikt Rechnung trägt: Sie besteht darin, dass die Versicherungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird (vgl. schon Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 a und vom 15. Mai 2002 aaO, jeweils zur Frage der Beendigung der Erwerbstätigkeit).

    Das Versicherungsverhältnis endet vielmehr auch dann erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesundung von einer neuen Tätigkeit Abstand genommen hätte oder seine Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle als gescheitert anzusehen wären (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO).

    Damit begründen die Umstände, aus denen sich der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ergibt, einen Einwand des Versicherers gegen seine Leistungspflicht, für den er beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO unter II 1; vom 9. Juli 1997 aaO; vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III).

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    b) Dabei geht der Senat davon aus, dass die Parteien, wäre ihnen die Unwirksamkeit der hier vorgesehenen Vertragsbeendigung bewusst gewesen, bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Regelung getroffen hätten, die dem oben dargestellten Konflikt Rechnung trägt: Sie besteht darin, dass die Versicherungsfähigkeit des Versicherungsnehmers zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird (vgl. schon Senatsurteile vom 9. Juli 1997 - IV ZR 253/96 - VersR 1997, 1133 unter II 2 a und vom 15. Mai 2002 aaO, jeweils zur Frage der Beendigung der Erwerbstätigkeit).

    Damit begründen die Umstände, aus denen sich der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ergibt, einen Einwand des Versicherers gegen seine Leistungspflicht, für den er beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO unter II 1; vom 9. Juli 1997 aaO; vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III).

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    b) Der Senat hat bereits in BGHZ 117, 92, 95 ff. entschieden, mit dem Vertragszweck der Krankentagegeldversicherung, die der sozialen Absicherung erwerbstätiger Personen dient, sei eine dem Versicherungsnehmer aufgezwungene, endgültige und ersatzlose Beendigung eines einmal begründeten Versicherungsverhältnisses nicht zu vereinbaren, weil er in Zukunft möglicherweise wieder auf den Schutz einer Krankentagegeldversicherung angewiesen sein, dann aber wegen seines fortgeschrittenen Alters nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen erneut Versicherungsschutz erhalten könne.

    Die dadurch entstandene Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. dazu im Einzelnen BGHZ 117, 92, 98 f.) zu schließen.

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    Deshalb ist es zunächst Sache des Versicherungsnehmers, die negative Tatsache eines Wegfalls seiner Versicherungsfähigkeit substantiiert zu bestreiten und näher darzulegen, was er seit dessen Ende unternommen hat, um eine neue Arbeitsstelle zu finden, und dass seine Arbeitssuche nach wie vor Aussicht auf Erfolg hat (sekundäre Darlegungslast, vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 3 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    Damit begründen die Umstände, aus denen sich der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ergibt, einen Einwand des Versicherers gegen seine Leistungspflicht, für den er beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2002 aaO unter II 1; vom 9. Juli 1997 aaO; vom 19. Dezember 1975 - IV ZR 107/74 - VersR 1976, 431 unter III).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    Solche Klauseln sind kontrollfähig (vgl. BGHZ 152, 262, 265 und ständig).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.1999 - 5 U 539/99

    Versicherungsfähigkeit des VN bei eigener Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - IV ZR 219/06
    Abgesehen davon, dass hier nicht ein konkreter Verdienstausfall, sondern der abstrakte Bedarf versichert ist, von dem angenommen wird, dass er bei Arbeitsunfähigkeit entstehen könnte, wird durch das Arbeitslosengeld und ähnliche Leistungen ein Verdienstausfall, der durch Wegfall des Arbeitseinkommens entsteht, nicht annähernd in vollem Umfang ausgeglichen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2001, 318, 320).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    b) Diese Erwägungen, an denen der Senat auch mit Blick auf die Anknüpfung der Versicherungsfähigkeit an ein ununterbrochenes festes Arbeitsverhältnis festgehalten hat (Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 22 ff.), lassen sich auf die Anpassungsklausel in § 4 Abs. 4 MB/KT nicht uneingeschränkt übertragen.

    Kommen - wie hier - unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, ohne dass erkennbar ist, welche die Parteien gewählt hätten, sind die Gerichte zu einer ergänzenden Vertragsauslegung weder in der Lage noch befugt (BGH, Urteile vom 3. Dezember 2015 - VII ZR 100/15, NJW 2016, 401 Rn. 29; vom 1. Oktober 2014 - VII ZR 344/13, BGHZ 202, 309 Rn. 24; vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, 12, 28 unter II 5 b; vom 26. April 2005 - XI ZR 289/04, NJW-RR 2005, 1408 unter II 1 b cc (2) (b); vgl. auch Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 30).

  • BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die

    Versichert ist nicht ein konkreter Verdienstausfall, sondern der abstrakte Bedarf, von dem angenommen wird, dass er bei Arbeitsunfähigkeit entstehen könnte (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 24).

    Aus dieser Ausgestaltung des Versicherungsschutzes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer folgern, dass zwar nicht jede Anknüpfung an einen durch Arbeitsunfähigkeit eintretenden Verdienstausfall fehlen darf (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2008 aaO Rn. 28), dass der Versicherungsschutz aber nicht entfällt, wenn im Einzelfall aufgrund besonderer arbeits- oder sozialrechtlicher Regelungen trotz Arbeitsunfähigkeit kein Verdienstausfall droht.

    Ebenso wie eine Arbeitssuche nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (dazu Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 23) ist auch die Freistellungsphase in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis Teil der auf die Erzielung von Arbeitsverdienst gerichteten Erwerbstätigkeit des Versicherten, auf die sich der in § 1 Abs. 1 MB/KT versprochene Schutz gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall bezieht.

    Auf die Frage der Wirksamkeit dieser Klausel kommt es daher vorliegend nicht an (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 19 ff. m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2010 - IV ZR 259/08

    Krankentagegeldversicherung: Abhängigkeit der Versicherungsfähigkeit von einer

    Die Interessen des Versicherers bleiben gleichwohl gewahrt, wenn die Versicherungsfähigkeit jedenfalls dann endet, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht ausreichend um die Aufnahme einer neuen Tätigkeit bemüht oder sich seine Bemühungen aus anderen Gründen als aussichtslos darstellen (BGHZ 175, 322, 329 f.).

    c) Im Übrigen ist nicht der Kläger, sondern die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass das Versicherungsverhältnis gemäß § 14 (1) Buchst. a AVB-G i.V. mit Nr. 4 GT2 infolge Wegfalls der Versicherungsfähigkeit seit 1. April 2003 beendet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 2002 aaO; BGHZ 175, 322, 332).

  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Dagegen könnten die Interessen des Versicherers ausreichend dadurch gewahrt werden, dass er für die Dauer der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers diesem die Umwandlung des Versicherungsverhältnisses in eine Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung zu ermäßigten Beiträgen anbiete (BGH NJW 2008, 1820 [1821]; BGH NJW 1992, 1164; OLG Oldenburg NVersZ 2000, 327; OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1998, 223; OLG Köln VersR 1998, 1365; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1250; OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1997, 247; Tschersich, in: Beckmann/Matusche=Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. [2009], § 45, Rdn. 21; Voit, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. [2010], § 15 MB/KT 2009, Rdn. 1 f.; Wilmes, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. [2009], Rdn. 3; ähnlich auch Wriede, in: Bruck/Möller VVG 6. Bd. 2. Halbb.: Krankenversicherung, 8. Aufl. [1990], Anm. G 57).

    Er hat daher entschieden, dass sich die Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle der nachträglich eingetretenen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers unabhängig von § 15 MB/KT 1978/1994 jedenfalls aus einer ergänzenden Auslegung des zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrages ergebe (BGH NJW 2008, 1820 [1822]; BGH NJW 1992, 1164 [1165 f.]; Voit a.a.O., Rdn. 4).

    Darin liegt ein Einwand des Versicherers gegen seine Leistungspflicht, für den er beweispflichtig ist (Tschersich a.a.O., Rdn. 48; Voit a.a.O., Rdn. 31; Wilmes a.a.O., Rdn. 32; Wriede a.a.O., Anm. G 57 i.V.m. G 56 a.E.; vgl. auch BGH NJW 2008, 1820 [1823]).

    Der BGH hat dies bisher explizit nur für die Beendigung der Krankentagegeldversicherung wegen Beendigung des ständigen festen Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers entschieden - dies allerdings in einem Fall, in dem er davon ausging, dass die prinzipiell einschlägige Regelung des § 15 Abs. 1 lit a) MB/KT 1994 aus den oben zu a) genannten Gründen unwirksam war und in dem er die gleichwohl mögliche Beendigung des Versicherungsverhältnisses ebenfalls einer ergänzenden Vertragsauslegung im Sinne des oben zu b) Dargelegten entnommen hat (BGH NJW 2008, 1820 [1822]).

    In diesem Kontext hat er sich im Hinblick auf die sekundäre Darlegungslast zu dem von dem Versicherungsnehmer ausgeübten Beruf explizit auf seine Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen (vgl. BGH NJW 2008, 1820 [1823] unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2004, 1679).

  • BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12

    Krankentagegeldversicherung: Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines

    Der Senat hat indessen eine ähnliche Klausel mit seinem Urteil vom 27. Februar 2008 wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB für unwirksam erklärt (IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322).
  • OLG München, 09.10.2008 - 25 W 2183/08

    Prozesskostenhilfe für vorläufigen Rechtsschutz: Einstweilige Verfügung auf

    Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 2008, 1820 hätte das Erstgericht die Versicherungsfähigkeit des Antragstellers nicht gemäß § 15 a MBKT 94 verneinen dürfen.

    Soweit das Landgericht im angefochtenen Beschluss darauf abstellt, dass die Versicherungsfähigkeit des Antragstellers gemäß § 15 a MBKT 94 weggefallen sei, dürfte dieser Beurteilung die Entscheidung des BGH vom 27.2.2008 (IV ZR 219/06; NJW 2008, 1820) entgegenstehen.

    Der Vertragszweck der Krankentagegeldversicherung, nämlich der im Hauptleistungsversprechen der Versicherung in § 1 I MB/KT 94 versprochene Schutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen ist von existenzieller Bedeutung für den Versicherungsnehmer (vgl. BGB NJW 2008, 1820).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2009 - 4 U 215/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Wegfall von Leistungen aus einer

    Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versichertrags vom ununterbrochenen Vorhandensein eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so dass die Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam ist (BGH VersR 2008, 628 im Anschluss an BGH VersR 2002, 881).
  • OLG Köln, 13.07.2012 - 20 U 46/10

    Versicherungsfähigkeit eines Arbeitsnehmers in der Krankentagegeldversicherung

    Für eine nahezu identische Klausel hat der Bundesgerichtshof entschieden (VersR 2008, 628), dass diese einer Inhaltskontrolle nicht standhält.

    Dies ist vielmehr durch ergänzende Vertragsauslegung unter sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln (vgl. BGH, VersR 2008, 628).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19

    Der Versicherer ist zur Ersetzung einer für unwirksam erklärten

    Dies ist aber dahingehend auszulegen, dass die Versicherungsfähigkeit erst dann wegfällt, wenn die Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Tätigkeit eingestellt werden oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Bemühungen keinen Erfolg haben werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - IV ZR 219/06 -, BGHZ 175, 322-333, Rn. 29; OLG Köln, Urteil vom 13. Juli 2012 - I-20 U 46/10 -, Rn. 19, juris; Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl. 2018, MB/KT 2009 § 15 Rn. 8; a.A. Bach/Moser/Wilmes, 5. Aufl. 2015, MB/KT § 15 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 22.06.2020 - 20 U 46/20

    Krankentagegeldversicherung - Beendigung Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des

    Jedenfalls hätte der Kläger substantiiert darlegen müssen, ob und wie er sich nach Ausspruch der Kündigung / Beendigung seines Arbeitsvertrages um eine andere Arbeitsstelle bemühte und dass für seine Arbeitssuche nach wie vor Aussicht auf Erfolg bestand (vgl. BGH Urt. v. 27.2.2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 27 ff., 32; OLG Köln Urt. v. 13.7.2012 - 20 U 46/10, r+s 2013, 344 = juris Rn. 19) .

    Auch dann ist die vom Bundesgerichtshof vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung (BGH Urt. v. 27.2.2008 - IV ZR 219/06, BGHZ 175, 322 Rn. 27-30) geboten.

  • OLG Hamm, 13.03.2019 - 20 U 183/18

    Wirksamkeit der Einschränkung von Auszahlungen in den Allgemeinen Bedingungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.06.2011 - 8 O 10129/10

    Krankentagegeldversicherung: Rückgewähranspruch bei Versicherungsleistung trotz

  • LG Saarbrücken, 03.05.2023 - 13 S 132/22

    Übergang Anwartschaftsversicherung auf Krankentagegeldversicherung - Wegfall

  • KG, 02.11.2021 - 6 U 1012/20

    Krankentagegeldversicherung: Entfallen der Versicherungsfähigkeit eines

  • OLG Köln, 04.10.2010 - 20 W 43/10

    Kein Aufzwingen des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit beim Versicherungsnehmer

  • LG Aachen, 12.03.2010 - 9 O 388/09

    Nachweispflichten eines Versicherten einer Krankentagegeldversicherung

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07

    Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung

  • LG Saarbrücken, 20.09.2010 - 12 O 422/06

    Krankentagegeldversicherung für Ärzte - Wegfall der Versicherungsfähigkeit

  • KG, 14.09.2021 - 6 U 1012/20

    Krankentagegeldversicherung: Entfallen der Versicherungsfähigkeit eines

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