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   BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13   

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https://dejure.org/2013,34692
BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13 (https://dejure.org/2013,34692)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - IV ZR 224/13 (https://dejure.org/2013,34692)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13 (https://dejure.org/2013,34692)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 287 ZPO
    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem Versicherungsnehmer obliegende Substanziierung des Kausalzusammenhangs und des Schadensumfangs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenschätzung bei Anspruch eines Geflügelzüchters auf Zahlung aus einer Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

  • rewis.io

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem Versicherungsnehmer obliegende Substanziierung des Kausalzusammenhangs und des Schadensumfangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Schadenschätzung bei Anspruch eines Geflügelzüchters auf Zahlung aus einer Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiserleichterung in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 545
  • VersR 2014, 104
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 560/13

    Kapitalanlagebetrug: Verbreitung unrichtiger Informationen in Emissionsprospekt;

    Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 163/12, NJW-RR 2013, 1458 Rn. 30; Beschlüsse vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 7; vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, ZEV 2013, 34 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19

    Einstellung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund

    Bei dem vom Kläger vorgelegten Privatgutachten handelte es sich unbeschadet der Verpflichtung des Gerichts, ein solches Gutachten ernst zu nehmen und ebenfalls kritisch zu würdigen, nicht um ein Beweismittel; ein Privatgutachten ist vielmehr als besonders substantiierter Parteivortrag einzuordnen, der seinerseits Gegenstand einer Beweisaufnahme sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Das gilt insbesondere für die in Rede stehende Frage der Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

    Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13

    Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden

    ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013, - IV ZR 224/13 -, VersR 2014, 104) genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen.
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21

    Anspruch gegen Fahrzeugversicherer auf Schadensersatz wegen eines verhinderten

    Auch hinsichtlich der Feststellungen zum Schaden an der Motorradbekleidung hat sich das Landgericht innerhalb des ihm nach § 287 ZPO zustehenden Ermessensspielraumes gehalten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104), indem es diesen, mit Blick auf die zwischenzeitliche Nutzung unter Berücksichtigung eines Wertabschlages von 20 Prozent anhand des vom Kläger am 23. Februar 2019 gezahlten Netto-Anschaffungspreises geschätzt hat.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2023 - 5 U 30/22

    VVG, VGB, ZPO

    Das gilt insbesondere für die in Rede stehende Frage der Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

    Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller

    Insbesondere ist die auf einer Prognose beruhende Schätzung der Gesamtfahrleistung durch das Berufungsgericht, die um rund 14 Prozent von der Schätzung der Klägerin abweicht, entgegen der Ansicht der Revision nicht unzulässig, weil sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243, 257, juris Rn. 55; vom 26. November 1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 5).
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 501/21

    Regressansprüche eines Wohngebäudeversicherers wegen eines Brandschadens;

    Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 7 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
    Es ist vielmehr Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. BGH, 8. Januar 2007 - II ZR 304/04 - I. 2. b) der Gründe; 13. November 2013 - IV ZR 224/13 - Rn 7; BAG, 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - Rn. 18).
  • OLG Hamm, 21.06.2021 - 22 U 52/18

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei ggf. die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, VersR 2019, 568 Rn. 8; vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16, VersR 2017, 966 Rn. 7; vom 26. Oktober 2016 - IV ZR 52/14, r+s 2017, 73 Rn. 27; vom 27. September 2016 - VI ZR 565/15, BeckRS 2016, 1991 Rn. 6; vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, r+s 2014, 17 Rn. 7; vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, ZEV 2013, 34 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2015 - 13 U 49/13

    Verkehrsunfall: Indizien für einen "gestellten" Unfall

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