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   BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13   

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https://dejure.org/2013,34692
BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13 (https://dejure.org/2013,34692)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - IV ZR 224/13 (https://dejure.org/2013,34692)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13 (https://dejure.org/2013,34692)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 287 ZPO
    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem Versicherungsnehmer obliegende Substanziierung des Kausalzusammenhangs und des Schadensumfangs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenschätzung bei Anspruch eines Geflügelzüchters auf Zahlung aus einer Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

  • rewis.io

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem Versicherungsnehmer obliegende Substanziierung des Kausalzusammenhangs und des Schadensumfangs

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287
    Anforderungen an die dem VN obliegende Substanziierung des Kausalzusammenhangs und des Schadensumfangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Schadenschätzung bei Anspruch eines Geflügelzüchters auf Zahlung aus einer Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiserleichterung in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 545
  • VersR 2014, 104
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13
    Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, ZEV 2013, 34 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 132/74

    Schutzbereich einer Betriebsunterbrechungsversicherung umfasst nicht diejenigen

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13
    Hierbei hat der Versicherungsnehmer den Brand und die hierdurch verursachte Betriebsunterbrechung auf der Grundlage von § 286 ZPO darzulegen und zu beweisen, während ihm beim Kausalzusammenhang zwischen der Betriebsunterbrechung und dem eingetretenen Schaden die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379 unter 2).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 328/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13
    Rechtlich ist ein solches Privatgutachten auch dann, wenn die Partei lediglich darauf Bezug nimmt, als besonders substantiierter, urkundlich belegter Parteivortrag einzuordnen (Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - IV ZR 328/07, VersR 2009, 920 Rn. 14).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 560/13

    Kapitalanlagebetrug: Verbreitung unrichtiger Informationen in Emissionsprospekt;

    Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - VIII ZR 163/12, NJW-RR 2013, 1458 Rn. 30; Beschlüsse vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 7; vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, ZEV 2013, 34 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - IV ZR 220/19

    Einstellung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund

    Bei dem vom Kläger vorgelegten Privatgutachten handelte es sich unbeschadet der Verpflichtung des Gerichts, ein solches Gutachten ernst zu nehmen und ebenfalls kritisch zu würdigen, nicht um ein Beweismittel; ein Privatgutachten ist vielmehr als besonders substantiierter Parteivortrag einzuordnen, der seinerseits Gegenstand einer Beweisaufnahme sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 8).
  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Während der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles und die hierdurch verursachte Betriebsunterbrechung auf der Grundlage von § 286 ZPO darzulegen und zu beweisen hat, kommt ihm beim Kausalzusammenhang zwischen der Betriebsunterbrechung und dem eingetretenen Schaden die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute (BGH VersR 2014, 104).
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Das gilt insbesondere für die in Rede stehende Frage der Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

    Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13

    Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden

    ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013, - IV ZR 224/13 -, VersR 2014, 104) genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen.
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2023 - 5 U 64/22

    Deckt eine "Sorglos-Hausratversicherung" alle Hotelkosten ab?

    Das gilt insbesondere für die in Rede stehende Frage der Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104; Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289).

    Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 3/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller

    Insbesondere ist die auf einer Prognose beruhende Schätzung der Gesamtfahrleistung durch das Berufungsgericht, die um rund 14 Prozent von der Schätzung der Klägerin abweicht, entgegen der Ansicht der Revision nicht unzulässig, weil sie mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Mai 1984 - III ZR 18/83, BGHZ 91, 243, 257, juris Rn. 55; vom 26. November 1986 - VIII ZR 260/85, NJW 1987, 909, 910, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2023 - 5 U 30/22

    Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der

    Das gilt insbesondere für die in Rede stehende Frage der Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

    Insoweit müssen allerdings greifbare Anhaltspunkte für eine Schadenschätzung vorliegen; das richterliche Ermessen darf nicht völlig in der Luft schweben (BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - IV ZR 132/74, VersR 1976, 379; Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104).

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2022 - 5 U 120/21

    Anspruch gegen Fahrzeugversicherer auf Schadensersatz wegen eines verhinderten

    Auch hinsichtlich der Feststellungen zum Schaden an der Motorradbekleidung hat sich das Landgericht innerhalb des ihm nach § 287 ZPO zustehenden Ermessensspielraumes gehalten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104), indem es diesen, mit Blick auf die zwischenzeitliche Nutzung unter Berücksichtigung eines Wertabschlages von 20 Prozent anhand des vom Kläger am 23. Februar 2019 gezahlten Netto-Anschaffungspreises geschätzt hat.
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 501/21

    Regressansprüche eines Wohngebäudeversicherers wegen eines Brandschadens;

    Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - IV ZR 224/13, VersR 2014, 104 Rn. 7 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
  • OLG Hamm, 21.06.2021 - 22 U 52/18

    Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsgeschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit

  • OLG Frankfurt, 06.02.2015 - 13 U 49/13

    Verkehrsunfall: Indizien für einen "gestellten" Unfall

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