Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2635
BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09 (https://dejure.org/2011,2635)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09 (https://dejure.org/2011,2635)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2011 - IV ZR 227/09 (https://dejure.org/2011,2635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB
    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer Erkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung bzgl. der Beschränkung des Versicherungsschutzes auf "unerwartete" Krankheiten

  • tis-gdv.de

    Reisekrankenversicherung, Subjektive Sicht des Versicherungsnehmers, bekannte Vorerkrankung, unerwartete Krankheit

  • rabüro.de

    Zur Auslegung des Begriffs "Unerwartetheit einer Krankheit" in einer Reisekrankenversicherung

  • reise-recht-wiki.de

    Unerwartetheit einer Erkrankung

  • rewis.io

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer Erkrankung

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer Erkrankung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307
    Für die Feststellung der Unerwartetheit einer Erkrankung kommt es auf die subjektive Sicht des VN oder Versicherten an. Mit Anmerkung: von Prof. Dr. Manfred Wandt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 Nr. 2a S. 1 AVB
    Kriterien zur Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung bzgl. der Beschränkung des Versicherungsschutzes auf "unerwartete" Krankheiten

  • rechtsportal.de

    § 1 Nr. 2a S. 1 AVB
    Kriterien zur Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung bzgl. der Beschränkung des Versicherungsschutzes auf "unerwartete" Krankheiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Trotz bestehender Herzbeschwerden muss ein Herzinfarkt während einer Reise nicht "unerwartet" aufgetreten sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisekrankenversicherung - Ist der Herzinfarkt einer herzkranken Frau "akut und unerwartet"?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reisekrankenversicherer muss zahlen, weil die Frage, wann unerwartete oder nicht vorhersehbare Krankheiten vorliegen, sich nach der subjektiven Sichtweise des Versicherungsnehmers richtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 362
  • VersR 2012, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 87/97

    Leistungspflichten einer Auslandsreisekrankenversicherung; Ausgestaltung des

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
    Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland - Reise-Krankenversicherung" - im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536).

    Auch sie erforderte es nicht, den medizinischen Sachverständigen zu der Frage zu hören, inwieweit die Vorerkrankungen der Versicherten und der mit der Reise von den Philippinen nach Deutschland verbundene Klimawechsel ihr Herzinfarktrisiko nach medizinischem Ermessen objektiv erhöht hatten (vgl. dazu auch OLG Köln NVersZ 1999, 131 ff.).

  • OLG Brandenburg, 28.03.2001 - 13 U 188/00

    Begriff der bereits aufgetretenen Krankheit in der Reisekrankenversicherung

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
    Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland - Reise-Krankenversicherung" - im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536).
  • OLG Hamm, 08.11.2000 - 20 U 44/00

    Auslandsreise-Krankenversicherung - neuer Versicherungsfall - plötzlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
    Zwar ist - anders als das Berufungsgericht meint - bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war (hier: Teil B. § 1 Nr. 1 der "Versicherungsbedingungen Reise-Versicherungen für Besucher der Bundesrepublik Deutschland - Reise-Krankenversicherung" - im Folgenden: AVB), auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen (vgl. OLG Köln NVersZ 1999, 131, 132; OLG Hamm VersR 2001, 1229 f.; vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2002, 350; Nies, NVersZ 2001, 535, 536).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
    Anderenfalls würde die dem Versicherer nach der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages obliegende Gefahrtragung unzulässig auf den Versicherungsnehmer übertragen (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. März 1994 - IV ZR 109/93, VersR 1994, 549 unter 2).
  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    Zu ihnen zählt die unerwartete und schwere Erkrankung des Versicherungsnehmers, eines Versicherten oder einer Risikoperson sowie - im Fall der Reise-Rücktrittsversicherung - auch die eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze (vgl. LG München I NJW-RR 2001, 529 unter 1; Führich/Staudinger/Führich, Reiserecht 8. Aufl. § 31 Rn. 15; Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, VVG 3. Aufl. Anhang N Rn. 117; Staudinger, DAR 2020, 566; Wandt, VersR 2012, 89, 90).

    Diese hat sie vielmehr überhaupt nur für "unerwartete" Erkrankungen versprochen (vgl. Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, VVG 3. Aufl. Anhang N Rn. 117; Wandt, VersR 2012, 89, 90).

    Ob dieses der Fall ist, hängt schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch - anders als etwa bei der Formulierung "unerwartbar" - allein von der positiven Kenntnis oder Vorstellung, nicht auch vom bloßen Kennenmüssen der Erkrankung ab (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 227/09, NJW-RR 2012, 362 Rn. 5 f.; OLG Karlsruhe VersR 2014, 1125 unter II 1 [juris Rn. 35]; LG Duisburg, Urteil vom 12. Oktober 2012 - 7 S 187/11, juris Rn. 8; Wandt, VersR 2012, 89, 91; Beckmann/Matusche-Beckmann/Staudinger, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 41 Rn. 102; Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 43; Fajen, VersR 2015, 820, 822; a.A. OLG Köln r+s 2013, 445 unter II 1 a [juris Rn. 29]; Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, VVG 3. Aufl. Anhang N Rn. 116; Prölss/Martin/Dörner, VVG 31. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 12; Staudinger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2. Aufl. 2 VB-Reiserücktritt 2008 - Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 8).

    (bb) Darin wird sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer durch den Vertragszweck ebenso bestätigt sehen wie in seiner Annahme, dass für das Vorliegen einer "unerwarteten" Erkrankung auf die Kenntnisse und Vorstellungen des konkreten Versicherungsnehmers oder Versicherten abzustellen ist (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 227/09, NJW-RR 2012, 362 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 1999, 824, 825 [juris Rn. 5-9]; LG Dortmund r+s 2022, 459 Rn. 4; LG Duisburg, Urteil vom 12. Oktober 2012 - 7 S 187/11, juris Rn. 8; Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 43).

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Da sich das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - bislang weder mit der von der Beklagten bestrittenen Behauptung der Klägerin, der Stornierung der Buchung habe eine unerwartete schwere Erkrankung des Versicherungsnehmers im Sinne von § 7 Nr. 1 AVB zugrunde gelegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 - IV ZR 227/09, r+s 2012, 135 Rn. 3 ff.), noch mit der Anspruchshöhe befasst hat, ist die Sache mangels Entscheidungsreife zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 187/11

    Wirksamkeit einer Reiserücktrittskostenversicherungsbedingung hinsichtlich des

    Die Erkrankung ist vielmehr nur dann "unerwartet", wenn dem Versicherungsnehmer bei der Buchung der Reise nicht bekannt war, dass die Wahrscheinlichkeit des Auftretens akuter Beschwerden im unmittelbaren Vorfeld der geplanten Reise derart gesteigert sein werde, dass ein vernünftiger unversicherter Reisender in seiner Situation von der Reisebuchung abgesehen hätte (Anschluss BGH, VersR 2012, 89; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reisekrankenversicherung, die aufgrund der insoweit wortgleichen Leistungsbeschreibung auf die Reiserücktrittskostenversicherung übertragen werden kann, ist bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt "unerwartet" war, auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen, da anderenfalls die nach der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrags dem Versicherer obliegende Gefahrtragung unzulässig auf den Versicherungsnehmer übertragen würde (BGH, VersR 2012, 89; im Anschluss an OLG Köln, NVersZ 1999, 131; OLG Hamm, VersR 2001, 1229).

    Damit dürfte freilich keine (echte) "subjektive Auslegung" gemeint sein, sondern der allgemein für richtig erachtete Maßstab der objektiven Auslegung nach dem Empfängerhorizont des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, welcher die streitgegenständliche Bestimmung jedoch so verstehen wird, dass es für die Frage des Vorliegens des Merkmals "unerwartet" auf die subjektive Sicht des konkreten Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person ankommt (vgl. Wandt, VersR 2012, 89 f.).

  • OLG Hamburg, 10.07.2020 - 9 U 228/19

    Versicherungsbedingungen Reiseversicherung - "unerwartete und schwere Erkrankung"

    Die vorliegend angegriffene Formulierung regelt die versicherten Risiken und damit die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsschutzes (vgl. Wandt, Anm. zum Urteil des BGH vom 21.09.2011, IV ZR 227/09, Versicherungsrecht 2012, 89, 90).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Vertragsklausel einer Reisekrankenversicherung, die das Leistungsversprechen zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken auf Krankheiten beschränkt, deren Eintritt "unerwartet" war, in seiner Entscheidung vom 21.09.2011 (Az.: IV ZR 227/09) auch nicht beanstandet.

  • LG Köln, 07.11.2013 - 24 S 15/13

    Anspruch aus einer Reiserücktritts-Versicherung bei beim Abschluss bestehender

    Der Bundesgerichtshof (21.09.2011 - IV ZR 227/09, juris) hat entschieden, dass bei der Auslegung von Bedingungen einer Reisekrankenversicherung, die zum Schutz des Versicherers vor vorvertraglichen Risiken das Leistungsversprechen auf Krankheiten beschränken, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder "unerwartet" war, auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abzustellen ist.

    Maßgeblich ist das tatsächliche Erwartungsbild des Versicherungsnehmers und nicht, inwieweit seine Prognose über die voraussichtliche Reisefähigkeit zum Zeitpunkt des Reiseantritts möglicherweise fahrlässig unzutreffend gewesen ist (so versteht auch Wandt, VersR 2012, 89, 91 zu Recht die vorgenannte BGH-Entscheidung).

  • LG Hamburg, 07.11.2019 - 312 O 524/15

    Wirksamkeit von Leistungsausschlussklauseln mit der Formulierung "unerwartete und

    Der Einwand, dass der Bundesgerichtshof im Falle der unerwarteten Erkrankung auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers abstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.9.2011, Az. IV ZR 227/09, Rz. 3 zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 2.3.1994, Az. IV ZR 109/93, Rz. 41 ff., 43 zitiert nach juris; AG Kusel, Urteil v. 20.11.2013, Az. 2 C 335/13, Leitsatz 1 und Rz. 23, zitiert nach juris) ändert an diesem Ergebnis nichts.

    Soweit in der Rechtsprechung die Vertragsklausel "unerwartete Erkrankungen" unbeanstandet geblieben ist, betrifft dies Entscheidungen, die vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Begriff der "ernstlichen Erkrankungen" in Versicherung-AGB ergangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21.9.2011, Az. IV ZR 227/09, VersR 2012, 89, Rz. 3 zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 2.3.1994, Az. IV ZR 109/93, Rz. 41 ff., 43 zitiert nach juris; AG Kusel, Urteil v. 20.11.2013, Az. 2 C 335/13, Leitsatz 1 und Rz. 23, zitiert nach juris; LG Duisburg, Urteil v. 12.10.2012, Az. 7 S 187/11, Leitsatz und Rz. 7; dazu auch: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Auflage 2018, 560 VB-Reiserücktritt Ziff. 2 Rz. 11; Staudinger, NJW 2015, 1485, 1489 Ziffer V.).

  • OLG Koblenz, 13.07.2016 - 10 U 946/15

    Auslandsreise-Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur

    schluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09 - VersR 2012, 89; OLG Köln, Urt. v. 18.05.2012 - 20 U 111/11 - R+S 2013, 445 ff.; LG Bonn, Urteil vom 02.03.2009 - 9 O 485/07, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Dortmund, 28.11.2011 - 2 S 42/11

    Versicherungsfall in einer vereinbarten Reiserücktrittskostenversicherung ist

    b) Ob eine Erkrankung unerwartet ist, beurteilt sich nach st. Rspr. aus der subjektiven Sicht des Versicherungsnehmers (zuletzt BGH v. 21.9.2011 -IV ZR 227/09- m.w.N.).
  • KG, 17.06.2016 - 6 U 142/14

    Reisekrankenversicherung in Form einer "Incoming-Versicherung" für "akute,

    Der Begriff der "akuten Erkrankung" ist nach dem maßgeblichen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass durch das Vorliegen einer chronischen Grunderkrankung nicht von vornherein jede weitere Erkrankung, die eine Folge jener Grunderkrankung ist, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, sondern der Versicherungsschutz jede nachteilige Veränderung des Gesundheitszustandes, die sich von einem Tag auf den anderen einstellt, erfasst (vgl. OLG Köln, RuS 2013, 445 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 29; VersR 2010, 379 - zitiert nach juris: Rdnr. 33; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 86, 87), mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen (BGH VersR 2012, 89 - zitiert nach juris: Rdnr. 7).

    Kein Versicherungsnehmer geht jedoch nach dem Lesen der Bedingungen davon aus, dass eine Reisekrankenversicherung die Kosten einer operativen Behebung einer bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages und Einreise nach Deutschland bestehenden und bekannten Grunderkrankung übernehmen wird (vgl. BGH, VersR 2012, 89 - zitiert nach juris: Rdnr. 12).

  • AG Kusel, 20.11.2013 - 2 C 335/13

    Für den Eintritt des Versicherungsfalls einer unerwarteten schweren Erkrankung

    Den insoweit zum Teil vorgetragenen Bedenken ist vielmehr bei der Auslegung der entsprechenden Klausel Rechnung zu tragen (LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, 7 S 187/11 - zitiert nach juris ; Staudinger in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2011, 8 651i Rn. 77. vgl. zur wortgleichen Klausel im Reisekrankenversicherungsrecht BGH NJW-RR 2012, 362).

    Um zu vermeiden, das entgegen der gesetzlichen Konzeption des Versicherungsvertrages die Gefahrtragung eines Versicherungsfalles unzulässig auf den Versicherungsnehmer abgewälzt wird (s. hierzu LG Duisburg, Urteil vom 12.10.2012, 7 S 187/11 - zitiert nach juris; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, VB-Reiserücktritt 2008, 8 2 Rn. 5 ff.), ist eine Erkrankung nach der heute herrschenden Meinung dann als unerwartet anzusehen, wenn sie aus der subjektiven Sicht des Versicherten nicht voraussehbar ist (OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762; OLG Köln NVersZ 1999, 131; OLG Hamm VersR 2001, 1229; Staudinger in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2011, § 651i Rn. 78. Vgl. auch BGH NJW-RR 2012, 362).

  • AG Balingen, 29.07.2016 - 3 C 546/15

    Reiserücktrittsversicherung: Einstandspflicht bei Komplikationen im

  • OLG Köln, 18.05.2012 - 20 U 111/11

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Auslands-Krankenversicherung

  • AG Wiesbaden, 17.12.2013 - 93 C 2924/12

    Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung / Unerwartete Erkrankung /

  • OLG Hamm, 14.08.2023 - 20 U 11/23

    Auslegung einer Ausschlussklausel in einer Reiserücktrittsversicherung

  • LG Regensburg, 11.12.2020 - 34 O 1277/20

    Versicherungsfall, Krankheit, Betriebsschließungsversicherung, Krankheitserreger,

  • AG Kassel, 19.12.2012 - 435 C 2419/12

    Reiserücktrittskostenversicherung: Vorliegen einer unerwarteten schweren

  • LG Mönchengladbach, 09.03.2021 - 4 S 30/20

    Reiserücktrittsversicherung, betriebsbedingte Kündigung, Probezeit

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2014 - 8 S 4293/14

    Reiserücktrittsversicherung, Erkrankung, Versicherungsfall, Stornogebühr,

  • AG Berlin-Mitte, 13.12.2013 - 16 C 254/12

    Reise-Rücktrittskosten - Reiseunfähigkeit alkoholbedingte Leberschädigung

  • KG, 08.11.2016 - 6 U 52/16

    Auslandsreisekrankenversicherung: Vorvertraglichkeit des versicherten Risikos

  • LG Dortmund, 07.04.2022 - 2 S 13/21
  • KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12

    Auslandsreisekrankenversicherung - keine Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • KG, 09.10.2012 - 6 U 18/12

    Auslandsreisekrankenversicherung: Risikoausschluss der "absehbaren

  • AG Schleswig, 06.02.2020 - 21 C 123/19

    Reiserücktrittkostenversicherung: Vertragsinhalt bei Nichteinbeziehung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht